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title: "Technischer und Umweltausschuss der Stadt Konstanz billigt Entwurf des Bebauungsplans Freiflächen-PV Dingelsdorf-Nordwest, Dingelsdorf, nordwestlicher Ortsausgang Richtung Wallhausen; Solarpark speist Nahwärmenetz"
sdDatePublished: "2026-08-07T10:07:00Z"
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  - name: "solar power"
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  - "Konstanz"
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Technischer und Umweltausschuss der Stadt Konstanz billigt Entwurf des Bebauungsplans Freiflächen-PV Dingelsdorf-Nordwest, Dingelsdorf, nordwestlicher Ortsausgang Richtung Wallhausen; Solarpark speist Nahwärmenetz

(Microsoft Word - 1.4#08.2a_Bekanntmachung BPL \(BK-Liste\) Veröffentlichung im Internet \(reguläres Verfahren\); Billigun.dotx)

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ

- Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet –
(reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)

Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 01.07.2026 in
öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans

„Freiflächen-PV Dingelsdorf-Nordwest, südlich Wallhauser Straße“

und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im
Internet zu veröffentlichen.

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsausgang von
Dingelsdorf in Richtung Wallhausen und wird begrenzt

-
nördlich durch die Wallhauser Straße (Teil von L 219) auf Höhe der
Bushaltestelle Klausenhorn,
-
östlich durch einen Teil der Wallhauser Straße (Teil von L 219) sowie
Grünflächen,
-
südlich durch Grünland und einen Feldweg,
-
westlich durch den Bereich Oberer Krebsgraben.

Er umfasst die Flurstücke Nr. 370, 372/1, 373, 373/1, 373/2, 374, 375, 376, 377 und
378 der Gemarkung Dingelsdorf.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung
dargestellt.

signiert von:
mit:
Claudia Mähliß
am:
07.08.2026

Der Bebauungsplan hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) zu schaffen, um damit das
Ziel, das geplante Nahwärmenetz in Dingelsdorf mit Elektrizität zu speisen, zu
erreichen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der
Begründung (einschließlich Umweltbericht insbesondere mit Bestandsplan, Natura-
2000-Vorprüfung,
Antrag
auf
Befreiung
von
den
Vorschriften
der
Landschaftsschutzgebietsverordnung und artenschutzrechtlichem Gutachten etc.),
der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere Unterlagen (unter anderem
Blendgutachten und die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung) können im Zeitraum

vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026
im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten
Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24,
5. OG, in Raum 5.05 öffentlich ausgelegt. Sie können zudem in der Ortsverwaltung
Dingelsdorf während der dort üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bezüglich der einzelnen
Schutzgüter/Themenbereiche verfügbar:

Mensch / Gesundheit: Anbauverbotszone, Blendschutz, Busbetrieb; Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt: Artenschutz, Vorkommen geschützter Arten, Brutvögel,
Fledermäuse, Standortalternativenprüfung, Gewässerrandstreifen, Gehölzrodungen/ -
pflanzungen, Mindestabstände Solarmodule, Anlage von Grünflächen, Baumliste,
Biodiversität, Biotopverbund; Fläche: Grünzäsur, Flächenversiegelung, Trafostation,
Batteriespeicher,
Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher
Flächen;
Boden:
Bodenschutz,
geotechnischer
Hinweis;
Wasser:
Oberflächengewässer,
Schadstoffeintrag, Gewässerrandstreifen; Klima und Luft: Kaltluftentstehung,
Klimaanpassung, Klimaschutz; Landschaftsbild und Erholung: Landschaftsbild,
Naherholung, Zaunanlage/ Einfriedung; Kultur- und Sachgüter: Flurbilanz 2022,
archäologische
Funde,
Regenüberlaufbecken;
Wechselwirkungen:
Zusammenwirken der Schutzgüter, kumulative Umweltauswirkungen; Natura-2000 /
Schutzgebiete: Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet),
Landschaftsschutzgebiet,
gesetzlich
geschütztes
Biotop;
Eingriffsregelung:

Eingriffsbewertung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen, externe Kompensationsflächen, Ökokonto; Ressourcen:
erneuerbare
Energien;
Umweltbericht:
Zusammenfassende
Bewertung
der
Umweltauswirkungen einschließlich Prognose und Maßnahmen; Fachgutachten:
Artenschutzrechtliches
Gutachten,
Blendgutachten;
Stellungnahmen:
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem
Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben
werden.
Die
Stellungnahmen
sollen
elektronisch
(E-Mail:
bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf
anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich.

Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen
Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle
Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahmen mitgeteilt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.

Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische
Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2714 oder -5568) gebeten.

STADT KONSTANZ

Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen von Bauleitplänen im
Amtsblatt

Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt
Konstanz erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der
Stadt Konstanz.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.