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title: "Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Genehmigung des betrieblichen Auftrags und Anmeldung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung – München; Erneute Ablehnung: Prüfungsbereich 1 gilt als nicht bestanden"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:02:00Z"
source: "https://ldbv.bayern.de/mam/ldbv/dateien/merkblatt_betriebl_auftrag_winter_2027.pdf"
topics:
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Bavaria"
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Genehmigung des betrieblichen Auftrags und Anmeldung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung – München; Erneute Ablehnung: Prüfungsbereich 1 gilt als nicht bestanden

Stand 07/2026
Seite 1
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Sg.133 - Alexandrastraße 4 – 80538 München
Merkblatt zum Prüfungsbereich 1 – betrieblicher Auftrag
- Durchführung betrieblicher Auftrag -
für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30.05.2010
Damit Ihre Abschluss-/Umschulungsprüfung zum gewünschten Erfolg führt, bitten wir Sie, die nach-
folgenden Punkte zu beachten:
1. Abgabe des Antrags auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags und Anmeldung zur
Abschluss- bzw. Umschulungsprüfung
Der o.a. Antrag ist in 1-facher Ausfertigung mit zusätzlicher Planskizze/Planbeilage und allen
geforderten Anmeldeunterlagen spätestens zum Anmeldeschlusstermin (wird von der Zuständigen
Stelle festgelegt) per E-Mail an vt.zustaendige-stelle@ldbv.bayern.de einzureichen. Diese Frist ist
von Ihnen zwingend einzuhalten.
Hinweis:
Wird ein Antrag mit Auflagen genehmigt, werden Ihnen die geforderten Änderungen vom
Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt. Diese sind bei der Durchführung des betrieblichen Auftrags
zu berücksichtigen.
Wird ein Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Begründung vom Prüfungsausschuss.
Des Weiteren wird für die Einreichung des neuen Antrags ein Termin festgesetzt. Bis zu diesem
Datum ist der "Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags" der Zuständigen Stelle
vorzulegen. Der Termin ist zwingend von Ihnen einzuhalten. Sollte der erneut eingereichte Antrag
wiederum abgelehnt werden, gilt der Prüfungsbereich 1 als nicht bestanden.
Somit ist auch die Abschluss-/ bzw. Umschulungsprüfung nicht bestanden.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich der Erstellung der
Dokumentationsmappe beträgt 20 Stunden.
Der Zeitraum für die Durchführung (Beginn und Ende) des betrieblichen Auftrags muss im 3. Aus-
bildungsjahr liegen.
2. Formale Vorgaben für die Zusammenstellung der Dokumentationsmappe
Äußere Form:
Papierformat:
DIN A4
Gebunden in einem Schnellhefter mit Klarsichtfront (kein Ringbuch oder Ordner)!
Gilt nur für die Auftragsbeschreibung:
Schriftart, Schriftschnitt: Arial (Standard)
Seitenränder:
Schriftgröße:
Zeilenabstand:
Anzahl der Seiten:
oben und unten 1,5 cm, rechts und links 2,5 cm
12 pt, Blocksatz
1,5 Zeilen
3 - 5 Seiten ohne Deckblatt und Gliederung
Prozess- und produktbezogene Unterlagen die nicht dem vorgeschriebenen Papierformat entsprechen, sind
auf DIN A 4 zu falten!
Reihenfolge der Unterlagen:
1. Deckblatt
- Bezeichnung des betrieblichen Auftrags
- Name des Prüflings
- Name und Adresse der Ausbildungsstätte
- Name und Telefonnummer der/des Ausbildungsverantwortlichen in der Ausbildungsstätte

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Sg.133 - Alexandrastraße 4 – 80538 München
Stand: 07/2026
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2. Inhaltsverzeichnis / Gliederung der Dokumentation mit Seitennummerierung
3. Kopie des gesamten genehmigten Antrags der Genehmigung des Themas für den betrieblichen Auftrag
4. Vordruck "Protokoll über die Durchführung des betrieblichen Auftrags"
Hier bestätigen Sie, sowie auch Ihr Ausbilder mit Ihren Unterschriften, dass Sie den betrieblichen
Auftrag selbständig durchgeführt und bearbeitet haben.
5. Kundengerechte Dokumentation des betrieblichen Auftrags
Die Dokumentation besteht aus einer Auftragsbeschreibung sowie den prozess- und produkt-
bezogenen Unterlagen. In der Auftragsbeschreibung sollen die Arbeitsschritte in der zeitlichen Abfolge
mit den erzielten Ergebnissen dargestellt werden.
Ferner sind im Text die Querverweise auf die prozess- und produktbezogenen Unterlagen anzugeben.
Inhaltliche und zeitliche Abweichungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag
müssen in der Dokumentation extra begründet werden.
Der Umfang der prozess- und produktbezogenen Unterlagen (Pläne und Fotos) ist auf das Not-
wendigste zu beschränken.
Als Anlage zur Prozessbeschreibung sind Stationierungsprotokolle, ein Auszug aus Auswerte-
protokollen und ggf. auch Zwischenergebnisse mit abzugeben, sodass die Prüfer der
Fachkommission den Auswerteprozess schlüssig nachvollziehen können.
Bei der Prozessbeschreibung der betrieblichen Aufgabe hat sich der Prüfling auf die Beschreibung der
vermessungstechnischen Tätigkeiten zu beschränken, Auswerteprozesse sind detailliert zu
beschreiben, die dabei verwendeten Programme sind anzugeben.
Es sind Aussagen zu den erzielten Ergebnissen und Genauigkeiten zu treffen und warum welche
Methode angewandt wurde.
Es sollte vermieden werden, dass in Erzählform vom Beladen eines Messfahrzeuges, dem Wetter oder
den Ereignissen auf einer Baustelle berichtet wird sofern dies nicht unmittelbar mit der technischen
Bearbeitung zu tun hatte.
Die Prozessbeschreibung ist in Form eines technischen Berichtes zu formulieren.
Unter einer kundengerechten Dokumentation ist zu verstehen, dass eine vollumfängliche
Präsentation an den Prüfungsausschuss als Kunden geliefert werden soll, mit der der Prüfling seine
berufliche Leistungsfähigkeit und Qualifikation nachweist.
Das kann durchaus mehr sein, als sich vielleicht der Kunde des Betriebes als Ergebnis erwartet.
Beispielsweise kann eine handschriftliche Absteckskizze für den Kunden des Betriebs ausreichend sein,
dies weist aber nicht die beruflichen Fähigkeiten des Prüflings im Umgang mit CAD-Programmen in der
Planerstellung nach.
6. Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Zitate und Textübernahme aus anderen Quellen müssen als solche im Text erkennbar sein und die Quelle
eindeutig und unmissverständlich angegeben werden. Anhand eines Verzeichnisses sind am Ende der
Dokumentation die Abkürzungen und/oder die betriebspezifischen Bezeichnungen zu erläutern.
3.
Versand der Unterlagen des betrieblichen Auftrags
Die komplette Dokumentationsmappe ist in 1-facher Ausfertigung (Schnellhefter mit Papierausdruck) an
die zuständige Stelle (Adresse siehe Kopfzeile) zu versenden, sowie als eine Gesamt-PDF mit allen
eingearbeiteten Unterlagen fristgemäß auf den Ihnen rechtzeitig per E-Mail zur Verfügung gestellten
Owncloud-Ordner der Zuständigen Stelle hochzuladen.
In die Gesamt-PDF-Datei eingefügte Fotos und Bilder sind auf 15-20 Stück zu beschränken. Die Datenmenge
der abgespeicherten Gesamt-PDF-Datei ist auf ca. 20 MB zu begrenzen. Fertigen Sie vor dem Versand der
Dokumentationsmappe eine "Sicherungskopie bzw. Zweitexemplar" für Ihre eigenen Unterlagen an.
Der Abgabetermin ist von der Zuständigen Stelle festgelegt und zwingend einzuhalten.
Reichen sie die Dokumentationsmappe ohne vorherige Information und ohne Genehmigung der Zuständigen
Stelle verspätet ein, gilt der Prüfungsbereich 1 als nicht bestanden.
Somit ist auch die Abschluss- bzw. Umschulungsprüfung nicht bestanden.

Stand: 07/2026
Seite 1
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Sg.133 - Alexandrastraße 4 – 80538 München
Fragen und Antworten zum Prüfungsbereich 1
- Durchführung betrieblicher Auftrag -
für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
(Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30.05.2010)
Der betriebliche Auftrag ist durch eine Kombination von Prüfungsinstrumenten als neue Prüfungsform auch
in die Abschluss- bzw. Umschulungsprüfungen der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie
eingeführt worden.
Die Prüfungsform betrieblicher Auftrag bringt in der Prüfungsdurchführung eine Reihe von rechtlichen
und organisatorischen Fragen mit sich. Einige, wesentliche Fragestellungen hiervon, sind im Folgenden als
Hilfestellung für alle an der Ausbildung und am Prüfungswesen beteiligten Personen, aufgeführt.
In den Ausführungen werden die Rechtsauffassung und die Verfahrensweisen der Zuständigen Stelle für den
Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in in Bayern dargestellt.
Allgemeine Hinweise und zum Teil Beispiele für den betrieblichen Auftrag sind in dem Buch (Umsetzungshilfe)
des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) "Ausbildung gestalten – Berufsausbildung in der Geoinformations-
technologie" enthalten.
Gliederung:
1. Auswahl eines betrieblichen Auftrags
2. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags mit CAD-Planskizze/Planbeilage (Format DIN/A4)
3. Durchführung des betrieblichen Auftrags
4. Dokumentation – Auftragsbeschreibung mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen –
5. Durchführung des auftragsbezogenen Fachgesprächs, Bewertung des Prüfungsbereichs 1
Hinweis: Die in den nachfolgenden Ausführungen verwendeten männlichen Bezeichnungen gelten auch in weiblicher Form.

1. Auswahl eines betrieblichen Auftrags
Der betriebliche Auftrag soll ein berufstypischer Auftrag sein, der im realen Auftragsbestand der Aus-
bildungsstätte vorkommt und geschehen ist. Grundsätzlich sollte der betriebliche Auftrag also keine
"künstliche" - ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung - sein, sondern ein
"Echtauftrag", der in der Thematik auf einem betrieblichen Einsatzgebiet basiert.
Hierbei kann der Auftrag ein eigenständiger, in sich abgeschlossener Auftrag oder auch ein Teilauf-
trag aus einem größeren Zusammenhang sein.
Bei der Auswahl des Auftrags ist darauf zu achten, dass der Auftrag die in der Ausbildungsordnung §12
Abs. 4) aufgeführten inhaltlichen Vorgaben abdeckt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die
Anforderungen im "Niveau" eines fertig Ausgebildeten im Beruf Vermessungstechniker/in liegen
müssen.
Es sollte ersichtlich sein, dass vermessungstechnische Aufgabenstellungen sowohl im Außendienst wie
auch im Innendienst durchgeführt werden können. Alleinige Messungen ohne Datenweiterverarbeitung
sind genauso zu vermeiden, wie alleinige CAD – Planerstellungen.
Wer wählt den betrieblichen Auftrag aus?
Prüfungskandidat und Ausbildungsstätte wählen einen geeigneten Auftrag gemeinsam aus.
Bei der Auswahl eines geeigneten Auftrags soll das Ausbildungspersonal der Ausbildungsstätte
den Prüfungskandidaten beraten.
Dürfen bei mehreren Prüflingen in einer Ausbildungsstätte gleiche oder ähnliche betriebliche
Aufträge durchgeführt werden?
Ja, die Durchführung von mehreren gleichen oder ähnlichen Aufträgen ist zulässig, sofern die
eigenständige Prüfungsleistung des einzelnen Prüflings klar erkennbar nachgewiesen wird. Dies ist
bereits am Anfang in der Formulierung und Gestaltung des "Antrags auf Genehmigung des
betrieb-lichen Auftrags" darzustellen; später auch in der Auftragsbeschreibung sowie in den prozess-
und produktbezogenen Unterlagen.
Kann ein größerer betrieblicher Auftrag von mehreren Prüflingen einer Ausbildungsstätte
"gemeinsam" durchgeführt werden?
Ein größerer Auftrag kann nur dann von mehreren Prüflingen "gemeinsam" (keine Gruppenarbeit)
durchgeführt werden, wenn er sich in einzelne thematisch voneinander abgegrenzte Teilaufträge auf-
teilen lässt und die eigenständige Prüfungsleistung des einzelnen Prüflings klar erkennbar ist. Hierbei
muss jeder Prüfungsteilnehmer alle geforderten Qualifikationsanforderungen nachweisen.
Kann ein betrieblicher Auftrag aus mehreren thematischen und inhaltlichen Teilaufträgen
bestehen, die gleich oder ähnlich sind, um die vorgegebene Prüfungszeit auszuschöpfen?
Nein! Die Durchführung der oben angegebenen Teilaufträge in einem betrieblichen Auftrag zur Ausfüllung
der Prüfungszeit ist nicht zulässig.
2. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags mit Planskizze/Planbeilage
Der o.a. Antrag ist zusammen mit der "Anmeldung zur Abschluss- bzw. Umschulungsprüfung" bei der
Zuständigen Stelle am LDBV einzureichen, der Anmeldeschlusstermin ist dringendst zu beachten.
Mit dem Antrag des betrieblichen Auftrages ist ergänzend eine Planskizze/Planbeilage im Format
DIN/A4 abzugeben. Durch die Planskizze - als Teil des Antrages - soll der Prüfungsausschuss schon bei
der Genehmigung den Umfang des betrieblichen Auftrages besser einschätzen können.
Durchaus können auch Inhalte, wie Luftbilder und/oder vorhandene Plandaten verwendet werden.
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