ClientEarth gGmbH Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit EU-Beihilfevorschriften im Deutschen Bundestag; Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien
Regelungsvorhaben “Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften” von “ClientEarth gGmbH” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: ClientEarth gGmbH (R003753) am 07.08.2026
Beschreibung: Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.
6279 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
EEG 2014 [alle RV hierzu]
EnWG 2005 [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608070027 ( PDF - 5 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 23.06.2025 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Versendet am 23.06.2025 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
6279 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]