Bundesverfassungsgericht überlässt Rechtsstatus des Deutschen Instituts für Menschenrechte dem Parlament; Grünen-Antrag fordert Finanzierung aus dem Bundeshaushalt

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027708 07.08.2026 17:03:11

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    R007165/RV0027708 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 07.08.2026 um 17:03 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen Aktuell seit 07.08.2026 17:03:11 Angegeben von: am 07.08.2026

Rona Duwe (R007165) Beschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )

BT-Drs. 21/6347 Vorgang [alle RV hierzu] Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen Betroffene Interessenbereiche (3)

Diversitätspolitik [alle RV hierzu]

Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]

Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]

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Betroffene Bundesgesetze (1)

DIMRG [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608070024 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 14.04.2026 an: Bundestag Organe [alle SG dorthin]