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title: "Regina Kraushaar Tempo 60 für Kleinkrafträder Sachsen; Bundesratsinitiative für EU-Anpassung"
sdDatePublished: "2026-08-07T15:28:00Z"
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  - "Sachsen"
  - "Germany"
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Regina Kraushaar Tempo 60 für Kleinkrafträder Sachsen; Bundesratsinitiative für EU-Anpassung

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Ihre Ansprechpartnerin
Annegret Fischer
Durchwahl
Telefon +49 351 564 50021
medien@smil.sachsen.de*
07.08.2026
Tempo 60 für Kleinkrafträder: Ministerin Kraushaar will
Bundesregierung für einheitliche europäische Regelung
gewinnen
Kraushaar: »Baugleiche Kleinkrafträder müssen auch gleich schnell
fahren dürfen!«
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
setzt sich dafür ein, dass die Sächsische Staatsregierung eine
Bundesratsinitiative zur Gleichbehandlung baugleicher Kleinkrafträder auf
den Weg bringt. Ziel ist, dass diese Fahrzeuge einheitlich mit einer
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h in Betrieb genommen werden
können. Erfasst werden sollen neben den in der DDR zugelassenen
Kleinkrafträdern auch baugleiche Fahrzeuge, die einst ins Ausland
verkauft und später nach Deutschland reimportiert wurden, sowie neuere
Kleinkrafträder unabhängig vom Hersteller.
Verkehrsministerin Regina Kraushaar: »Wer ein Kleinkraftrad fährt, versteht
nicht, warum die Drossel in dem einen Fahrzeug bei 45 km/h »zwitschert«
und bei einem anderen, baugleichen, 60 km/h möglich sind. Hier muss
eine Regel gelten, und das unabhängig davon, wo das Fahrzeug einmal
zugelassen war oder welches Typenschild es trägt. Gleiche Technik,
gleiches Tempo. Für eine Gleichbehandlung und eine Lösung, die wirklich
Bestand hat, gilt es, das europäische Recht anzupassen. Ich setze
mich dafür ein, dass wir als Staatsregierung eine Bundesratsinitiative
aufsetzen, um gemeinsam mit unseren Länderkolleginnen und -kollegen die
Bundesregierung für diesen Weg zu gewinnen."
Hintergrund
Nach einer Sonderregelung des Einigungsvertrags dürfen bestimmte in
der DDR zugelassene Kleinkrafträder mit der Führerscheinklasse AM bis
zu 60 km/h fahren. Baugleiche Fahrzeuge, die seinerzeit ins Ausland
verkauft und später nach Deutschland reimportiert wurden, fallen bisher
nicht unter die Sonderregelung und bleiben auf 45 km/h beschränkt. Das
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Archivstr. 1
01097 Dresden
https://www.smil.sachsen.de/
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

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betrifft baugleiche Kleinkrafträder aller Hersteller – die Simson ist nur das
bekannteste Beispiel. Regulär gilt für die Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder
Tempo 45.
Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugklasse europarechtlich
vorgegeben ist, setzt Sachsen auf den europäischen Weg: Der Bundesrat
soll die Bundesregierung auffordern, sich für eine Anpassung der
unionsrechtlichen Vorgaben einzusetzen, damit in den Mitgliedstaaten eine
einheitlich höhere Höchstgeschwindigkeit für Kleinkraftfahrzeuge gelten
kann. Die dafür erforderliche Kabinettsvorlage soll die Staatsregierung
möglichst zeitnah beschließen.