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title: "Bezirksvertretung Köln-Humboldt/Gremberg ordnet Taunusplatz Einbahnstraße; 8 Fahrradabstellplätze, 4 Lastenfahrräder geschaffen"
sdDatePublished: "2026-08-07T13:48:00Z"
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  - "Köln"
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Bezirksvertretung Köln-Humboldt/Gremberg ordnet Taunusplatz Einbahnstraße; 8 Fahrradabstellplätze, 4 Lastenfahrräder geschaffen

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/622

Vorlagen-Nummer
AN/0964/2020
Stand: 13.09.2024
Sachstandsbericht
Schrittweise Neuordnung des Verkehrs rund um den Spielplatz am Taunusplatz in
Köln-Humboldt/Gremberg
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 13.08.2020
Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die zuständige Fachverwaltung folgende Punkte umzuset-
zen:

1. Die Umfahrung des Spielplatzes am Taunusplatz in Köln-Humboldt/Gremberg soll
schnellstmöglich zur Einbahnstraße umgewandelt werden. Die Richtung der Einbahn-
straße ist dabei möglichst sinnvoll den gegebenen Parkmöglichkeiten anzupassen.
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob der Taunusplatz in einen verkehrsberuhigten Bereich
umgewandelt werden kann. Ersatzweise soll für den Bereich des Taunusplatzes die ge-
ringstmögliche Höchstgeschwindigkeit gelten.
3. Wir bitten die Verwaltung die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu analysieren und bei der
Umgestaltung die Anzahl der wegfallenden Parkplatzen so gering wie möglich zu halten.
4. Eine Parkraumbewirtschaftung ist bei den Lösungsvorschlägen ausdrücklich nicht ge-
wünscht.
5. Am nördlichen Zugang zum Spielplatz sowie in der Nähe der Kindertagesstätte sind zu-
sätzlich Fahrradabstellmöglichkeiten – insbesondere auch für Lastenfahrräder – zu pla-
nen, um den engen Bürgerstein von abgestellten Fahrrädern freizuhalten.
6. Die Baumscheiben am Taunusplatz, rund um den Spielplatz, sind so zu schützen, dass
durch parkende bzw. anfahrende PKW die Bäume nicht mehr geschädigt werden können.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt:
1.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße im Uhrzeigersinn ist 2022 erfolgt.
2.
Der Verkehrsberuhigte Bereich (VZ 325) ist bereits in Teilbereich umgesetzt. In den
anderen Bereichen liegt baulich ein Trennprinzip vor. Deshalb kann kein VZ 325 ange-
ordnet werden. Hier gilt Tempo 30-Zone.

2

3.
Nach Umsetzung der Einbahnstraße und des Baumschutzes wird im Bestand das Ma-
ximum an möglichen Stellplätzen realisiert.
4.
Eine Parkraumbewirtschaftung wurde wie gewünscht nicht berücksichtigt.
5.
Dieser Punkt wurde im Laufe 2024 bearbeitet und ist erledigt (Umsetzung April). Es
wurden an der Kindertagesstätte insgesamt 8 Fahrradabstellplätze sowie 4 ausgewie-
sene Abstellplätze für Lastenfahrräder geschaffen. Unmittelbar am nördlichen Aus-
gang konnten aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Abstellanlagen geschaf-
fen werden. Weitere Abstellanlagen wurden zunächst nicht aufgestellt, da der Bedarf
zunächst weiter beobachtet und gegebenenfalls unter Berücksichtig einer Umwand-
lung eines Kfz-Stellplatzes nachgesteuert wird.
6.
Ein umlaufender Baumschutz wurde bereits in 2023 eingerichtet.