Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt modifizierte Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße; Kein zusätzliches Halteverbot vorgesehen.
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle III/622
Vorlagen-Nummer AN/1736/2022 Stand: 03.08.2026 Sachstandsbericht Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2022
8.1.1 Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1736/2022 Die CDU-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernimmt die Ergänzung und modifiziert ihren Antrag dahingehend. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende Gehwegverbindung erstellen. Der Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und möglichst in annähernd gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfolgen. 2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Gehweg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ (südlich der Kantstraße) dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Geh- weg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchgehend frei begehbar ist. Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der Pferdemengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot nicht gilt und Parken zulässig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Status
in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 1 des Beschlusses: Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebundene Wegverbindung entlang der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer Straße und der befestigten Fläche an den Glascontainern hergestellt.
Zu Punkt 2 des Beschlusses: Die verkehrsrechtliche Situation wurde aktuell vor Ort überprüft. Die Verwaltung sieht nicht vor, zwischen dem südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Gehweg im ge- samten Bereich und dem FGÜ (südlich Kanstraße) mit einem absoluten Haltverbot zu verse- hen, um Gehwegparken zu verhindern. Verkehrszeichen sind gemäß §45, Abs. 9 der Straßen- verkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo es zwingend erforderlich ist. Gemäß §12 Abs. 4a StVO ist Parken auf dem Gehweg verboten. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung nicht erforderlich. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Kontrolle gebeten, zur Verbes- serung der Situation. Da daher kein Parkraum entfällt, ist ein alternierendes Parken auf der Fahrbahn nicht vorgesehen. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h Höhe FGÜ ist den örtlichen Gegebenheiten und den dortigen Sichtverhältnissen nicht zu beanstanden. Zudem wird die Beschilderung am dortigen gemeinsamen Geh-und Radweg ( Höhe FGÜ) er- neuert mit der Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, Landwirtschaftlicher Verkehr frei, Mofa frei. Nächste Schritte: -/ Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -/