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title: "Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt modifizierte Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße; Kein zusätzliches Halteverbot vorgesehen."
sdDatePublished: "2026-08-07T13:44:00Z"
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  - "Köln"
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Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt modifizierte Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße; Kein zusätzliches Halteverbot vorgesehen.

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/622

Vorlagen-Nummer
AN/1736/2022
Stand: 03.08.2026
Sachstandsbericht
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2022

8.1.1
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße,
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1736/2022
Die CDU-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen übernimmt die Ergänzung und modifiziert ihren Antrag dahingehend.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:
1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und
Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene
Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende
Gehwegverbindung erstellen. Der Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der
Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und möglichst in annähernd
gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfolgen.
2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den
östlichen Gehweg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ
(südlich der Kantstraße) dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass
der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Geh-
weg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchgehend frei begehbar ist.
Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der
Pferdemengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot
nicht gilt und Parken zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Status

in Bearbeitung

erledigt

2

Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt 1 des Beschlusses:
Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebundene Wegverbindung entlang
der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer Straße und der befestigten
Fläche an den Glascontainern hergestellt.

Zu Punkt 2 des Beschlusses:
Die verkehrsrechtliche Situation wurde aktuell vor Ort überprüft. Die Verwaltung sieht nicht
vor, zwischen dem südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Gehweg im ge-
samten Bereich und dem FGÜ (südlich Kanstraße) mit einem absoluten Haltverbot zu verse-
hen, um Gehwegparken zu verhindern. Verkehrszeichen sind gemäß §45, Abs. 9 der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo es zwingend erforderlich ist. Gemäß §12
Abs. 4a StVO ist Parken auf dem Gehweg verboten. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung
nicht erforderlich. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Kontrolle gebeten, zur Verbes-
serung der Situation. Da daher kein Parkraum entfällt, ist ein alternierendes Parken auf der
Fahrbahn nicht vorgesehen. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h Höhe FGÜ ist den
örtlichen Gegebenheiten und den dortigen Sichtverhältnissen nicht zu beanstanden.
Zudem wird die Beschilderung am dortigen gemeinsamen Geh-und Radweg ( Höhe FGÜ) er-
neuert mit der Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, Landwirtschaftlicher Verkehr
frei, Mofa frei.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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