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title: "Gebäudewirtschaft der Stadt Köln prüft dezentrales Regenwassermanagement bei städtischen Neubauvorhaben in Köln; Reduzierte Kanalbelastung durch Retentionsdächer"
sdDatePublished: "2026-08-07T13:43:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1060212\u0026type=do"
topics:
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "infrastructure policy"
    identifier: "medtop:20001264"
  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
  - name: "climate change"
    identifier: "medtop:20000418"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
locations:
  - "Köln"
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln prüft dezentrales Regenwassermanagement bei städtischen Neubauvorhaben in Köln; Reduzierte Kanalbelastung durch Retentionsdächer

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
VI/VI

Vorlagen-Nummer
AN/0030/2025
Stand: 30.07.2026
Sachstandsbericht
Regenwassernutzung in Kölle
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bei städtischen Neubauvorhaben sowie solchen von Eigenbe-
trieben und Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns die Auswirkungen auf den Wasserhaus-
halt zu prüfen und dezentrales Regenwassermanagement durch Versickerung, Verdunstung,
Speicherung und Nutzung zu fördern.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Zielsetzung des Antrags wird bei Neubauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
bereits heute grundsätzlich berücksichtigt. Im Rahmen der projektbezogenen Planung wird die
Regenwasserbewirtschaftung standortbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbe-
dingungen, der geologischen Verhältnisse sowie der wasserrechtlichen Vorgaben entwickelt.
Die Anforderungen werden bereits im Rahmen der Funktionalen Leistungsbeschreibungen
(FLB) bei Generalunternehmer:innen-/Totalunternehmer (GU-/TU-Projekten) sowie der Pla-
nungs- und Genehmigungsprozesse berücksichtigt.

Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 44 Landeswassergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW) ist Niederschlagswasser grundsätzlich ortsnah zu versickern, zu ver-
rieseln oder direkt beziehungsweise über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutz-
wasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit wasserrechtliche, technische oder sonstige öffent-
liche Belange dem nicht entgegenstehen. Diese gesetzlichen Anforderungen bilden die
Grundlage der Entwässerungsplanung städtischer Neubauvorhaben.

Abhängig von den jeweiligen Standortbedingungen werden daher unterschiedliche Maßnah-
men des dezentralen Regenwassermanagements umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere:
-
örtliche Versickerungsanlagen (z. B. Rigolen oder Versickerungsbecken),
-
Retentionsanlagen zur gedrosselten Ableitung,
-
extensive und intensive Dachbegrünungen,
-
Retentionsdächer beziehungsweise Dächer mit 0 %-Gefälle zur temporären Regen-
wasserrückhaltung und Verdunstung,
-
Regenwassernutzungsanlagen sowie,
-
Kombinationen dieser Maßnahmen.

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Insbesondere Retentionsdächer mit gezielter Verdunstung leisten neben der Entlastung der
Kanalisation einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Anpassung an die Fol-
gen des Klimawandels. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt stets projektspezifisch auf Grund-
lage der örtlichen Gegebenheiten sowie der fachlichen Abstimmungen mit den zuständigen
Genehmigungsbehörden.
Nächste Schritte:
Die Gebäudewirtschaft wird die bestehenden Planungsgrundsätze auch weiterhin konsequent
anwenden und im Rahmen zukünftiger Neubauprojekte die Möglichkeiten eines dezentralen
Regenwassermanagements unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen prü-
fen und umsetzen. Dabei werden die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Lan-
deswassergesetzes NRW sowie die städtischen Klimaanpassungsziele weiterhin integraler
Bestandteil der Projektentwicklung und Planung sein.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.07.2027