FDP/KSG-Fraktion beantwortet Anfrage AN/1219/2026 zum Sachstand StEK Wohnen in Köln; 487 Wohneinheiten realisiert, 109 in Bauvorbereitung aktuell
Beantwortung
Dezernat, Dienststelle IX/15/151-3
Vorlagen-Nummer 07.08.2026
2188/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.08.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen 29.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026
Beantwortung der Anfrage AN/1219/2026 der FDP/KSG-Fraktion zum Sachstand StEK Wohnen, Neue Flächen für den Wohnungsbau (1028/2015; hier: Flächenvorschläge Anlage 3a) In der Vorlage 1028/2015 „Umsetzung StEK Wohnen: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ wurden in Anlage 3a 20 Flächen im (damaligen) Eigentum der Stadt Köln und/oder eines städ- tischen Beteiligungsunternehmens für Wohnungsbau identifiziert. Vor dem Hintergrund der wei- terhin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt stellt die FDP/KSG-Fraktion nun die Frage, wie sich diese Projekte seitdem entwickelt haben und bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Umsetzungsstand der Flächen: Welche der in Anlage 3a (Vorlage 1028/2015) aufgeführ- ten Flächen wurden inzwischen vollständig entwickelt und bebaut, befinden sich aktuell in Planung oder Umsetzung bzw. wurden bislang nicht weiterverfolgt?
- Quantitative Entwicklung: Wie viele der ursprünglich identifizierten rund 2.000 Wohneinhei- ten sind bereits realisiert worden, befinden sich aktuell im Bau oder im Genehmigungsver- fahren bzw. sind noch nicht konkret geplant?
- Gründe für Verzögerungen: Bei welchen Flächen, die bislang nicht entwickelt wurden, be- stehen welche konkreten Hindernisse (z. B. Planungsrecht, Altlasten, Eigentumsfragen)?
- Zeitplanung: Für die noch nicht realisierten Flächen existieren heute welche konkreten Zeitpläne und nach welchen Kriterien erfolgt eine Priorisierung?
- Umgang mit nicht realisierbaren Flächen: Welche Flächen gelten heute als: dauerhaft nicht oder nur unter geänderten Rahmenbedingungen realisierbar und welche Konsequen- zen zieht die Verwaltung daraus?
Antwort der Verwaltung Die aktuellen Sachstände zu den einzelnen Flächen können der beigefügten Anlage entnom- men werden. Die nachfolgende Übersichtstabelle gibt Auskunft über die umgesetzten Wohneinheiten. Mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zur Vorlage 1028/2015 wurden die Flächen 5.07 Niehler Straße (Höhe Pferderennbahn) mit 160 Wohneinheiten 5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel Nord mit 300 Wohneinheiten
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für Wohnungsbau abgelehnt und werden daher nicht mit aufgeführt. Im Laufe der Bearbeitungsprozesse verändern sich durch zu berücksichtigende Vorgaben und konkretere Planungen die Anzahl möglicher Wohneinheiten, so dass die tatsächliche Umset- zung am Ende von der ursprünglichen Annahme abweichen kann. Mit dem Köln Katalog hat sich die Stadt neue Zieldichten für Wohnungsbau gesetzt, dies spiegelt sich in den aktuell an- genommenen Wohneinheiten wider. Übersichtstabelle Nr. 1028/2015 Standort Wohn- einheiten 1028/2015 Sachstand Wohn- einheiten ohne Umsetzung Wohn- einheiten realisiert Wohn- einheiten in Umsetzung Wohn- einheiten Potenzial aktuell 1.01 Innere Kanalstraße/Krefelder Straße 30 Wohnbaupotenzialfläche 100 1.05 Stolzestraße 55 belegt durch andere Nutzung 55 3.05 Hermeskeilerplatz 15 Wohnungsbau umgesetzt 41 5.08 Am Bilderstöckchen 75 Wohnungsbau in Umsetzung 109 5.13 Flittarder Weg 50 Wohnungsbau umgesetzt 37 5.15 Böblinger Straße 20 Wohnbaupotenzialfläche 20 6.04 Swinestraße 250 Wohnungsbau umgesetzt 248 6.05 Moldaustraße 145 Wohnungsbau umgesetzt 85 6.07 Quettinghofstraße 45 Wohnbaupotenzialfläche 500 6.09 nordwestlich Greesberger Straße 260 Wohnbaupotenzialfläche 380 6.12 Volkhovener Weg/Anna-Langohr-Weg 30 Wohnbaupotenzialfläche 30 7.01 Josefstraße 80 belegt durch andere Nutzung 80 7.02 Hauptstraße 95 Wohnungsbau umgesetzt 76 7.04 Mühlenstraße 20 Wohnbaupotenzialfläche 20 8.02 Burgenlandstraße 80 Wohnungsbau in Planung 78 8.08 Singhofener Straße 35 belegt durch andere Nutzung 35 9.01 Neufelder Straße 145 Wohnbaupotenzialfläche 190 9.07 Thurner Kamp 55 Wohnbaupotenzialfläche 90 1.485 170 487 109 1.408
Antwort zu Frage 1 und 2: Fünf der in Anlage 3a aufgeführten Flächen sind zwischenzeitlich bebaut und eine Fläche be- findet sich in Umsetzung. Es wurden 487 Wohneinheiten geschaffen, 109 Wohneinheiten be- finden sich in Bauvorbereitung. Bei drei der Flächen wird eine Wohnbauentwicklung nicht weiterverfolgt, diese sind durch Schul- oder Freiraumnutzung belegt. Dies betrifft ein Volumen von damals 170 angenommenen Wohneinheiten. Neun der vorgeschlagenen Flächen wurden bisher nicht umgesetzt. Eine der Flächen davon mit geplanten 78 Wohneinheiten befindet sich in bereits fortgeschrittener Planung, jedoch hat sich hier derdie vorgesehene Investorin zurückgezogen. Antwort zu Frage 3: Gründe für Verzögerungen liegen vorrangig an flächenspezifischen Hemmnissen, siehe hierzu die Ausführungen in Anlage 1 (z.B. Verlagerung Bauwagensiedlung, Verkehrssituation, feh- lender Investorin, Entscheidung zu Kliniken Merheim). Antwort zu Frage 4 und 5: Fünf der bisher nicht umgesetzten Flächen sind Bestandteil des Wohnungsbauprogramms, wel- ches planbedürftige Flächen mit voraussichtlich mehr als 100 Wohneinheitenpotenzial umfasst (siehe hierzu auch Mitteilung 1481/2025). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wohnungs- bauprogramms werden die einzelnen Potenzialflächen stadträumlich im Zusammenhang be- trachtet, so dass entstehende Infrastruktur- und Daseinsvorsorgeanforderungen (z. B. Mobilität, Schul- und Pflegebedarf) mitgedacht und frühzeitig koordiniert werden können. Hierdurch kön- nen Planungsprozesse in ihrer Priorisierung und Durchführung unterstützt werden und ein Woh- nungsbauprogramm im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung der Kölner Perspektiven 2030+ aufgebaut werden. Die Priorisierung innerhalb des Wohnungsbauprogramms wird der- zeit überprüft und steht in Abhängigkeit von u.a. vorhandenen Verwaltungsressourcen. Die vier Flächen 5.15 Böblinger Str 6.12 Volkhovener Weg/Anna-Langohr-Weg
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7.04 Mühlenstraße 8.02 Burgenlandstraße sind im Rahmen der Innenentwicklung umsetzbar. Die Verwaltung prüft weiterhin eine Nutzung dieser Flächen für Wohn- oder andere Nutzungen. Dies erfolgt auch unter Berücksichtigung weiterer Bedarfe der Daseinsvorsorge und der verfügbaren Personalressourcen.
Gez. Burmester
Anlage 1: Flächenpässe