Ausschuss Stadtentwicklung beschließt Bebauungsplan 1. Änderung für öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd/Mengenich; 102 ha Fläche, investor-finanziert
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle VI/612
Vorlagen-Nummer
2169/2026 Freigabedatum 07.08.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (1. Änderung) Arbeitstitel: „öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich
Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum
Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldwe- ges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Aus- kiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchenglad- bach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wege- verbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Wid- dersdorf und Köln-Bocklemünd/ Mengenich – Arbeitstitel: „öffentlich zugängliche Golfan- lage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich auf- zustellen mit dem Ziel, die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berück- sichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebotes zu sichern, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren- feld ohne Einschränkung zustimmt.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
21.09.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Basisdaten
Größe des Plangebiets ca. 102 ha Investor KGC Kölner Golfclub GmbH & Co. KG Planungsanstoß 05/2026
Anlass und Ziel
Nutzung(en) Bestand Öffentlich zugängliche Golfanlage Nutzung(en) Planung Öffentlich zugängliche Golfanlage mit anteilig Kunstrasenflä- chen Vorhabenart & Entwicklungsziel Erweiterung der Kunstrasenfläche
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Plan Einordnung Erläuterung Regionalplan Widerspricht nicht Regionalplan legt für das gesamte Plangebiet Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich fest. Landschaftsplan Widerspricht nicht Der Landschaftsplan setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet - LSG 12 „Frei- räume um Lövenich und Widdersdorf“ fest. Flächennutzungsplan Widerspricht nicht Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung dar. Planung im Kontext städtischer Leitlinien / Strategien / Konzepte
Konzept Einordnung Erläuterung Leitlinien zum Klima- schutz in der Umset- zung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln Entspricht nicht Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz: Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaleitlinie werden geprüft.
Bauleitplanverfahren Bebauungsplanform investorenfinanzierter Angebotsbebauungsplan (Änderungsver- fahren)
Verfahrensart vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
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Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Beteiligungskonzept