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title: "Ausschuss Stadtentwicklung beschließt Bebauungsplan 1. Änderung für öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd/Mengenich; 102 ha Fläche, investor-finanziert"
sdDatePublished: "2026-08-07T13:44:00Z"
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  - "Köln"
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Ausschuss Stadtentwicklung beschließt Bebauungsplan 1. Änderung für öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd/Mengenich; 102 ha Fläche, investor-finanziert

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
VI/612

Vorlagen-Nummer

2169/2026
Freigabedatum
07.08.2026

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (1. Änderung) Arbeitstitel:
„öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und
-Bocklemünd/Mengenich

Beschlussorgan
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
Gremium
Datum

Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
1.
beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldwe-
ges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des
Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen
Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Aus-
kiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchenglad-
bach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich
des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wege-
verbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Wid-
dersdorf und Köln-Bocklemünd/ Mengenich – Arbeitstitel: „öffentlich zugängliche Golfan-
lage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich auf-
zustellen mit dem Ziel, die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berück-
sichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebotes
zu sichern,
2.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren-
feld ohne Einschränkung zustimmt.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

21.09.2026
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
28.09.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
01.10.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:

Basisdaten

Größe des Plangebiets
ca. 102 ha
Investor
KGC Kölner Golfclub GmbH & Co. KG
Planungsanstoß
05/2026

Anlass und Ziel

Nutzung(en) Bestand
Öffentlich zugängliche Golfanlage
Nutzung(en) Planung
Öffentlich zugängliche Golfanlage mit anteilig Kunstrasenflä-
chen
Vorhabenart &
Entwicklungsziel
Erweiterung der Kunstrasenfläche

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Plan
Einordnung
Erläuterung
Regionalplan
Widerspricht
nicht
Regionalplan legt für das gesamte Plangebiet
Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich fest.
Landschaftsplan
Widerspricht
nicht
Der Landschaftsplan setzt für das Plangebiet
das Landschaftsschutzgebiet - LSG 12 „Frei-
räume um Lövenich und Widdersdorf“ fest.
Flächennutzungsplan
Widerspricht
nicht
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich
Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher
Nutzung dar.
Planung im Kontext städtischer Leitlinien / Strategien / Konzepte

Konzept
Einordnung
Erläuterung
Leitlinien zum Klima-
schutz in der Umset-
zung nicht städtischer
Neubauvorhaben in
Köln
Entspricht nicht
Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaleitlinie
werden geprüft.

Bauleitplanverfahren
Bebauungsplanform
investorenfinanzierter Angebotsbebauungsplan (Änderungsver-
fahren)

Verfahrensart
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

3

Anlagen

Anlage 1
Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlage 3
Erläuterungstext
Anlage 4
Beteiligungskonzept