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title: "Rechnungsprüfungsamt Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2029/2026 Tiefgarage am Dom; Risikozuschlag doppelt berechnet und EU-Schwellenwert-Verstoß möglich"
sdDatePublished: "2026-08-07T11:10:00Z"
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  - name: "construction and property"
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  - "Köln"
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Rechnungsprüfungsamt Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2029/2026 Tiefgarage am Dom; Risikozuschlag doppelt berechnet und EU-Schwellenwert-Verstoß möglich

2029-2026_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes als Anlage.pdf

Stadt KéIn

Rechnungspriifungsamt

Stellungnahme des Rechnungspriifungsamtes vom 07.08.2026 als Anlage zur
Beschlussvorlage 2029/2026

Tiefgarage am Dom - Betonsanierung Bauteile A, B, C, D

Kostenfortschreibungsbeschluss zum Beschluss 3198/2025 fiir die
Herbeifiihrung eines erweiterten Baubeschlusses und Genehmigung einer
tberplanmafigen Aufwendung

RPA-Nr.: 143/21/03/26

Auftragsvolumen
Gesamtmafnahme 5.474.790 EUR netto / 6.515.000 EUR brutto
Vorlage 2029/2026 2.016.807 EUR netto / 2.400.000 EUR brutto

Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungspriifungsamt am
06.08.2026 Uber Session zugegangene Beschlussvorlage, der Hauptausschuss tagt
am 10.08.2026.

Die Fristen zur Vorlage von Kostenberechnungen zu Baubeschliissen beim RPA von
ublicherweise einem Monat wurden weit unterschritten. Das RPA kann seiner Ver-
pflichtung zur Beratung der Politik insoweit nur eingeschrankt nachkommen. Auch
wenn das RPA bereits vorab durch Gesprache, einen Ortstermin und den Entwurf
des Beschlusses in die MaRnahme eingebunden wurde, ist der Prifzeitraum nicht
ausreichend, um eine qualifizierte Stellungnahme zu den eingereichten Kosten ab-
geben zu kénnen.

Bei der Durchsicht der Unterlagen ist unabhangig davon Folgendes aufgefallen:

- Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltet Leistungen, die im Rahmen der
Sanierung der Tiefgarage am Dom zusa@izlich zu den bereits beschlossenen
und abgewickelten Mafsnahmen erforderlich geworden sind. Die Bezeichnung
als ,Kostenfortschreibung oder erweiterter Baubeschluss* kénnte missver-
standlich sein, da es sich nicht ausschlieRlich um die Fortschreibung bereits
beschlossener Leistungen handelt.

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2 Grundlage eines Baubeschlusses ist die auf einer Entwurfsplanung erstellte
Kostenberechnung nach DIN 276.

Vorgelegt wurde eine Kostenschatzung, die einen geringeren Detaillierungs-
grad aufweist. Die anerkannten Kostentoleranzen betragen hier +/-

30 Prozent. Eine gewisse Kostenungenauigkeit ist im vorliegenden Fall ab-
laufbedingt, da z. B. noch nicht alle Planungen vorliegen oder Bauteile noch
nicht vollstandig Zuganglich sind.

Die vorgelegte Kostenschatzung enthalt verschiedene Leistungspakete, deren
Leistungen in der Beschlussvorlage plausibel beschrieben werden.

- In den Kosten ist ein Risikozuschlag von 25 % (ca. 500.000 €) bericksichtigt,
der auf alle Leistungspakete beaufschlagt wurde. Eine Beschreibung der Risi-
ken oder Differenzierung nach z. B. Leistungsart, Bauteil oder Eintrittswahr-
scheinlichkeit ist nicht erfolgt.

Das RPA halt einen pauschalen Risikozuschlag Uber die Gesamtsumme fir
nicht zweckmaRig. Zum Beispiel wurde der Risikozuschlag auch auf die im
Leistungspaket 5 ,Unwagbarkeiten / optionale Leistungen“ ausgewiesenen
Arbeiten in Héhe von 740.000 € angesetzt, sodass hier eine doppelte Bertick-
sichtigung vorliegt.

Aus Sicht des RPA stehen die bereits beauftragen sowie die noch zu beauf-
tragenden Leistungen zeitlich und funktional in engem Zusammenhang. Des-
halb sollte eine Gesamtwertbetrachtung und die Einhaltung des EU-
Schwellenwertes erfolgen.

Eine Beurteilung der Vergabesituation war fur das RPA anhand der vorgeleg-
ten Unterlagen und in der Kurze der Zeit nicht vollumfanglich méglich. Die Be-
auftragung eines Auftragnehmers innerhalb eines Projektes mit mehreren Auf-
tragen sollte juristisch bewertet werden, um eine unzulassige Umgehung des
EU-Schwellenwertes durch Stuckelung auszuschliefen.

= Die Baustelle und die Organisation der Bauablaufe vermitteln einen geordne-
ten und gut strukturierten Zustand. Der Baufortschritt wird durch die Gebau-
dewirtschaft zielgerichtet und konsequent vorangetrieben.

Grundsatzlich halt das RPA die Fortfllhrung der MaRnahme fir erforderlich.
Alessandra Caroli

Leitung des Rechnungspriifungsamtes