Stadt Köln – Kulturverwaltung beantwortet FDP-Anfrage zu Hallen 75-77 in Kalk; Bauteilversagen droht, Abriss möglich

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle VII/VII/2

Vorlagen-Nummer 07.08.2026

2165/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.08.2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion vom 22.07.2026 (“AN/1228/2026”) betreffend “Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zu den Hallen 75-77 in Kalk” Die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet aufgrund ihres Sachstandes darum, nach- folgende Fragen auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 10. August 2026 zu setzten:

Mit Beschluss des Rates vom 14. November 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, eine eu- ropaweite Markterkundung oder ein vergleichbares Verfahren durchzuführen, um ein Pro- jektenwicklerin oder einen Projektentwickler für die Hallen 75-77 zu finden und anschließend dem Rat eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Nutzung vorzulegen.

Nach Medienberichten befindet sich die Markterkundung jedoch weiterhin lediglich „in Vorbe- reitung“, während sich der bauliche Zustand insbesondere der Hallen 76 und 77 weiter ver- schlechtert. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht inzwischen die Gefahr eines jederzei- tigen Bauteilversagens: ein Abriss könnte unter Umständen unausweichlich werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgen- den Fragen:

  1. Welchen konkreten Stand hat die im Ratsbeschluss beschlossene europaweite Markterkundung bzw. das vergleichbare Verfahren?

Antwort der Verwaltung:

Im Jahr 2025 wurde von der Verwaltung die europaweite Markterkundung für die Hallen 75 bis 77 in Kalk durchgeführt. Diese Markterkundung hat aufgezeigt, dass der Interessen- tenkreis zur Projektentwicklung recht begrenzt ist. Im ersten Halbjahr 2026 hat die Kulturverwaltung die Bauverwaltung sowie die Stadtspitze über die Ergebnisse der Markterkundung in verschiedenen Besprechungsterminen infor- miert. Von der Kulturverwaltung erfolgt im zweiten Halbjahr 2026 eine Aufbereitung dieser Er- gebnisse zwecks Information der Politik zum weiteren Vorgehen, siehe auch Antwort zur Frage 3.

  1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit dem Ratsbeschluss unternommen, um potenzielle Projektentwicklerinnen und Projektentwickler anzusprechen?

2

Antwort der Verwaltung:

Die Maßnahmen, die die Verwaltung gewählt hat, um potenzielle Projektentwicklerinnen und Projektentwickler anzusprechen, war zum einen die europaweite Markterkundung, in der über die EU-Vergabeplattform TED eine sogenannte „Vorinformation“ veröffentlicht wurde, in der Interessenten innerhalb von 2 Monaten ihr Interesse bekunden konnten. Zum anderen wurden Besichtigungstermine in den Kulturhallen -unter besonderer Beach- tung von Schutzmaßnahmen und des Betretungsverbots der Halle 77 aufgrund des ein- sturzgefährdeten Daches- angeboten. Des Weiteren fanden Konsultationsgespräche mit Projektentwickler*innen statt.

  1. Hält die Verwaltung wegen des sich weiter verschlechternden Gebäudezustands wei- terhin an dem im Ratsbeschluss vorgesehenen Verfahren fest oder verfolgt sie zeitnah Alternativen?

Antwort der Verwaltung:

Nach Ratsbeschluss (DS 2208/2024) sollte nach der europaweiten Markterkundung oder einem vergleichbaren Verfahren ermittelt werden, welche Nutzungen zu welchen Konditio- nen am Markt platziert werden können, um auf diese Weise ein erfolgreiches Vergabever- fahren zu ermöglichen. Inwieweit Alternativen zu einem formellen und umfangreichen Vergabeverfahren beste- hen, ist von der Verwaltung insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, im 3. Quartal 2026 mit der Politik das Verfahren weiter abzustimmen und das weitere Vorgehen festzulegen.

Die Entscheidung über die Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) sowie die Nutzungs- bindung trifft der Rat nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Kalk, dem Stadtentwick- lungsausschuss, dem Ausschuss Bauen und Wohnen, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Liegenschaftsausschuss.

  1. Welche Kosten sind seit dem Ratsbeschluss für Sicherungs-, Überwachungs- und In- standsetzungsmaßnahmen angefallen und mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung bis zum Abschluss des Verfahrens?

Antwort der Verwaltung:

Seit dem Ratsbeschluss zu den Hallen Kalk 75-77 sind für Sicherungs-, Überwachungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Kosten in Höhe von rund 163.0000 Euro angefallen. In Ermangelung von Informationen zum Abschluss des Verfahrens kann die Frage nach weiteren zu erwartenden Kosten aktuell nicht beantwortet werden. Die Kosten für Sicherungs-, Überwachungs- und Instandsetzungsmaßnahmen liegen durchschnittlich bei 10.000 Euro im Monat. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die Hallen 76 und 77. Bei der Halle 75 sind diese Kosten nicht angefallen, da sie im Gegensatz zu den zwei an- deren Hallen im Jahr 2026 noch in Nutzung als Probebühne des Schauspiels bis zum Um- zug an den Offenbachplatz stand.

Gez. Burmester