FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anfrage zu Sozialleistungsmissbrauch bei Arbeitnehmerfreizügigkeit Köln Rathaus; Gelsenkirchen-Vorbild für Kontrollen
Antrag/Anfrage FDP/KSG
Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester
An die Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Frau Dîlan Yazicioglu
FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln
Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026 AN/1245/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026
Umgang mit Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17. September 2026 zu setzen.
Sozialleistungen sollen Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Gleichzeitig ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Missbrauch konsequent zu verhindern und die Akzep- tanz des Sozialstaats zu sichern. Ein aktueller Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass Kommunen über wirksame Instru- mente verfügen können, um missbräuchliche Leistungsbezüge aufzudecken.
Mit dem Erlass des Landes werden die Jobcenter und Kommunen aufgefordert, konsequen- ter gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorzugehen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass bereits geringfügige Beschäftigungen teil- weise dazu genutzt werden, einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II für ganze Familien zu begründen. Nach Angaben des Landes werden hierfür gezielt soge- nannte „Aufstocker" rekrutiert.
Ziel ist es, missbräuchliche Leistungsbezüge frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, ohne dabei die unionsrechtlich garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuschränken. Die Stadt Gelsenkirchen, die mit systematischen und stichprobenartigen Kontrollen sowie einer intensi- ven Prüfung der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft agiert, gilt hierbei bereits als Vorbild.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- 2 - www.FDP-Koeln.de
- Inwieweit setzt die Verwaltung die im Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum verstärkten Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschriebenen Maßnahmen bereits um?
- Warum werden in Köln nach Aussage der Verwaltung (Bericht des Kölner Stadt-An- zeigers vom 08.07.2026) bislang keine systematischen beziehungsweise stichpro- benartigen Prüfungen der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft in vergleichbarer Form wie in Gelsenkirchen und anderen Kommunen durchgeführt?
- Wie viele EU-Ausländer, die als Arbeitnehmer anerkannt sind, beziehen derzeit im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Köln aufstockende Sozialleistungen aus der Grundsicherung und wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für aufstockende Leistun- gen an Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine leistungsberechtigte Per- son als Unionsbürgerin oder Unionsbürger von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Ge- brauch macht?
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Ulrich Breite
Dr. Eva-Maria Ritter Fraktionsgeschäftsführer
Sozialpolitische Sprecherin