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title: "FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anfrage zu Sozialleistungsmissbrauch bei Arbeitnehmerfreizügigkeit Köln Rathaus; Gelsenkirchen-Vorbild für Kontrollen"
sdDatePublished: "2026-08-07T13:44:00Z"
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  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Gelsenkirchen"
  - "Köln"
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FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anfrage zu Sozialleistungsmissbrauch bei Arbeitnehmerfreizügigkeit Köln Rathaus; Gelsenkirchen-Vorbild für Kontrollen

Antrag/Anfrage FDP/KSG

www.FDP-Koeln.de

Herr Oberbürgermeister
Torsten Burmester

An die Vorsitzende des Ausschusses
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Frau Dîlan Yazicioglu

FDP/KSG-Fraktion
Im Rat der Stadt Köln

Rathaus · 50667 Köln
Telefon 0221. 221-23830
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026
AN/1245/2026
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
17.09.2026

Umgang mit Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren
am 17. September 2026 zu setzen.

Sozialleistungen sollen Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Gleichzeitig
ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Missbrauch konsequent zu verhindern und die Akzep-
tanz des Sozialstaats zu sichern. Ein aktueller Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass Kommunen über wirksame Instru-
mente verfügen können, um missbräuchliche Leistungsbezüge aufzudecken.

Mit dem Erlass des Landes werden die Jobcenter und Kommunen aufgefordert, konsequen-
ter gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit
vorzugehen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass bereits geringfügige Beschäftigungen teil-
weise dazu genutzt werden, einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II
für ganze Familien zu begründen. Nach Angaben des Landes werden hierfür gezielt soge-
nannte „Aufstocker" rekrutiert.

Ziel ist es, missbräuchliche Leistungsbezüge frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, ohne
dabei die unionsrechtlich garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuschränken. Die Stadt
Gelsenkirchen, die mit systematischen und stichprobenartigen Kontrollen sowie einer intensi-
ven Prüfung der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft agiert, gilt hierbei bereits als Vorbild.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden
Fragen:

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www.FDP-Koeln.de
1. Inwieweit setzt die Verwaltung die im Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum
verstärkten Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der
Arbeitnehmerfreizügigkeit beschriebenen Maßnahmen bereits um?
2. Warum werden in Köln nach Aussage der Verwaltung (Bericht des Kölner Stadt-An-
zeigers vom 08.07.2026) bislang keine systematischen beziehungsweise stichpro-
benartigen Prüfungen der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft in vergleichbarer
Form wie in Gelsenkirchen und anderen Kommunen durchgeführt?
3. Wie viele EU-Ausländer, die als Arbeitnehmer anerkannt sind, beziehen derzeit im
Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Köln aufstockende Sozialleistungen aus der
Grundsicherung und wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für aufstockende Leistun-
gen an Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine leistungsberechtigte Per-
son als Unionsbürgerin oder Unionsbürger von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Ge-
brauch macht?

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Ulrich Breite

Dr. Eva-Maria Ritter
Fraktionsgeschäftsführer

Sozialpolitische Sprecherin