Bezirksvertretung Porz beschließt, Bürgereingabe zur Brücke über die Porzer Hauptstraße in Porz nicht weiter zu verfolgen; Kosten nicht förderfähig und Vorhaben gestoppt
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 179/26 Vorlagen-Nummer
2221/2026 Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO - “Brückenverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz”, Aktenzeichen 179/26
Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum
Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, die Anregun- gen aus der Eingabe nicht weiter zu verfolgen.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung: Der Petent regt in seiner Eingabe nach §24 GO NRW (siehe Anlage 2) an,
- „die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw. erstellen zu lassen, und
- auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen.“
Die Verwaltung hat die Anregungen des Petenten geprüft und verweist diesbezüglich auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2025 zur erw. Planungsbeschlussvorlage 2631/2024. Eine neben der Neugestaltung der Brückenoberfläche zusätzliche Erweiterung der Brücke stellt aus Sicht der Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand dar, zu- mal die städtebaulichen Ziele, die Sichtachse zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu ver- bessern, durch die neu entstehende Platzfläche auf der Brücke auch ohne die Brückenerwei- terung erreicht werden können. Die Städtebauförderung setzt die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sind die Kosten einer Verbreiterung der Brücke nicht förderfähig im Sinne der Städtebauförderung. In der 2023/24 durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurde auch eine Variante des Brü- ckenüberbaus aus zwei Stahlverbundträgern und Teilfertigteilen mit Ortbetonergänzung, wie vom Petenten angeregt, betrachtet. Da es bei allen untersuchten Varianten ohne tragende Brüstung zu einer erheblichen Lastumlagerung im Bestandsbauwerk kommen würde und dies enorme Auswirkungen auf die gesamte Gründungssituation der Brücke hätte, schnitt diese Variante in einem Variantenvergleich gegenüber zwei Varianten mit tragender Brüstung im Punkt „Planungssicherheit“ deutlich schlechter ab und wurde nicht weiterverfolgt. Da Stahlträ- ger in der Herstellung zudem weitaus teurer sind als lastenmäßig vergleichbare Betonträger, wurde diese Variante im Punkt „Wirtschaftlichkeit“ ebenfalls schlechter bewertet. Zudem fügen sich Stahlverbundträger gegenüber Stahl-/ Spannbetonträgern weniger gut in die Optik des Bestandsbauwerks ein. Darüber hinaus hat eine Brückenerweiterung Auswirkungen auf die räumliche Situation. Die veränderte Höhenlage an der westlichen Brückenkante führt zu einer nachteiligen Verände- rung der Wegeführung und Zugangssituation, insbesondere des Arkadengangs am angren- zenden Hotelgebäude. Mit dem Abbruch der Pavillons und der Neugestaltung der Brückenoberfläche wird die Verbin- dungsachse vom Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz aufgewertet und eine freie Sichtachse in Richtung Rhein geschaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan greift diese Planung bereits auf und überplant die beiden Pavillons mit einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- gängerzone. Sie genießen damit nur noch passiven Bestandsschutz und dürften, beispiels- weise im Falle eines Brandes, nicht wiedererrichtet werden.
3 Der Eigentümer der Pavillons beabsichtigt, den östlichen Pavillon zeitnah abzubrechen, um einen barrierefreien Eingang für die angrenzende Zahnarztpraxis schaffen zu können.
Anlagen
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW