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title: "Ausschuss Bauen und Wohnen in Köln beschließt zeitlich begrenzte Anpassung der Baukostenvorgaben im Wohnungsbau; bis zu 900 €/m² Einsparpotenzial"
sdDatePublished: "2026-08-07T09:11:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1105214\u0026type=do"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
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locations:
  - "Köln"
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Ausschuss Bauen und Wohnen in Köln beschließt zeitlich begrenzte Anpassung der Baukostenvorgaben im Wohnungsbau; bis zu 900 €/m² Einsparpotenzial

Initiative: Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

Ausschuss Bauen und Wohnen, TOP 6.3 | 23.06.2026

Vorlage 1309/2026 |
Anlage 1„Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“, UG 2, Nr. 13
Beschluss einer zeitlich begrenzten Anpassung von städtischen Vorgaben zur
Baukostenreduzierung im Wohnungsbau

Beantwortung der Anfrage: SB Achtelik, Volt:

Anfrage:
Herr Achtelik erkundigt sich nach den Kinderspielplätzen, die in Katastrophensituationen
(Starkregenereignissen) als Retentionsflächen genutzt werden sollen. Hierzu möchte er
wissen, ob die Kosten zur Wiederherstellung der Spielfläche nach jedem Katastrophenfall in
den Optionen, die zur Kostenersparnis führen sollen, berücksichtigt worden sind.

Erläuterung
Bisher beinhaltet die Satzung für private Kleinkinderspielplätze vollständig und ohne
Ausnahme nicht die Anrechnung der Flächen als Retentionsfläche. Diese Regelung wurde
seinerzeit getroffen, um zu verhindern, dass durch eine Entwässerung versiegelter
Straßenlandbereiche belastetes Material (durch Reifen- und Bremsenabrieb, Emissionen,
Streugut o.ä.) auf die Spielflächen gelangt, was kostenintensive Schadstoffsanierungen nach
sich ziehen würde. Außerdem sollte damit verhindert werden, dass Kleinkinder durch das
eingestaute Regenwasser gefährdet werden und ertrinken könnten.

Da diese Regelung nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft einen hohen
Baukostenfaktor darstellt, wurde die Möglichkeit einer Kompromisslösung intensiv mit dem
Amt für Kinder, Jugend und Familie; Abteilung Spielplatzangelegenheiten unter Einbindung
des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen diskutiert.
Im Ergebnis soll die Satzung für private Kleinkinderspielplätze in § 4 (9) dahingehend
angepasst werden, dass Kleinkinderspielfächen weiterhin nicht für die REGEL-Entwässerung
eines Grundstückes herangezogen werden dürfen.
Im Einzelfall – wenn ein Flächennachweis anders nicht möglich ist - soll es aber zukünftig
denkbar sein, diese Flächen zur Berechnung der Entwässerung im Katastrophenfall
heranzuziehen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass die betreffenden Spielflächen
durch entsprechende Warn-Beschilderung gekennzeichnet werden, um
Erziehungsberechtigte auf mögliche Gefahren für ihre Kleinkinder bei außergewöhnlichen
Starkregenereignissen hinzuweisen.
Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher außergewöhnlichen Fälle wurde als gering, der
Einfluss auf die Baukosten (weitere Flächenbereitstellungen) aber als hoch eingeschätzt.
Die Anzahl von Starkregenereignissen lässt sich nicht prognostizieren und daher können
keine konkreten Kostenannahmen für eine Berechnung der dann möglicherweise
notwendigen Ersatzbeschaffungen durch die Hauseigentümer auf den privaten Spielflächen
getroffen werden.

Da es hierbei nicht um eine konkrete Maßnahme handelt, die das Amt für Kinder, Jugend
und Familie; Abteilung Spielplatzangelegenheiten, zu gewährleisten hätte, sofern diese Fälle

Initiative: Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

jemals eintreten, sondern um Kosten, die die Wohnungswirtschaft einpreisen müsste, kann
die Verwaltung keine weitere Beantwortung zur Ratssitzung anbieten.

Es ist jedoch hinzuzufügen, dass als Alternative große Flächen benötigt werden, die nicht
anders genutzt werden dürften, was ebenso dem Konzept des Köln-Katalogs zur
Verdichtung widerspricht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
Stadtentwicklungskonzepte zwischenzeitlich auf Multifunktionalität ausgerichtet sind.

Beantwortung der Anfrage: RM Kockerbeck

Anfrage:

Herr Kockerbeck bittet um die Darlegung der Wirkung der einzelnen Maßnahmen
sowie um die Erläuterung, wem die Kostensenkungen zugutekommen. Explizit
möchte er wissen, ob diese bei der Wohnungswirtschaft verbleiben oder bei den
Mieter*innen ankommen.

Erläuterung:

Die Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ hat Einsparpotenziale von – je
nach Bauvorhaben – bis zu 900 €/m² identifiziert. Dabei wirken die einzelnen
Maßnahmen nicht bei jedem Projekt gleichermaßen.
Die Wirkung, also die konkrete monetäre Einsparung, pro Maßnahme ist in Anlage 4,
Seite 3, visualisiert worden und nachzuvollziehen.
Ziel der Initiative ist es, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau so zu
verbessern, dass derzeit wirtschaftlich nicht realisierbare Projekte wieder umgesetzt
werden können. Aufgrund der hohen Baukosten und des aktuellen Zinsniveaus sind
viele Wohnungsbauvorhaben derzeit nicht wirtschaftlich darstellbar. In zahlreichen
Fällen führen Kostensenkungen daher nicht zu zusätzlichen Renditen, sondern stellen
die wirtschaftliche Realisierbarkeit eines Projekts überhaupt erst wieder her.
Eine rechtliche Möglichkeit, private Bauherrschaften oder Investoren zu verpflichten,
erzielte Baukosteneinsparungen unmittelbar in Form niedrigerer Mieten an die
Mietenden weiterzugeben, besteht nicht. Die Miethöhe richtet sich nach den jeweils
geltenden
mietrechtlichen
Vorschriften
und
den
Rahmenbedingungen
des
Wohnungsmarktes.
Die beteiligten Akteure der Initiative haben sich jedoch auf einen gemeinsamen
Haltungskodex verständigt. Darin bekennen sie sich zu dem Ziel, mehr Wohnungsbau
zu ermöglichen und insbesondere auch preisgedämpften Wohnraum zu schaffen.
Der wesentliche Nutzen der identifizierten Kostensenkungen liegt darin, dass wieder
mehr Wohnungsbauvorhaben wirtschaftlich realisiert werden können. Eine höhere
Bautätigkeit erhöht das Wohnungsangebot und trägt damit mittel- bis langfristig zur
Entlastung des Wohnungsmarktes bei.
Zur Begleitung der Initiative wird derzeit zudem ein Monitoringkonzept erarbeitet.
Dieses soll transparent dokumentieren, welche Maßnahmen umgesetzt werden,
welche Baukosteneinsparungen erzielt werden und welche Auswirkungen sich daraus
auf die Realisierung von Wohnungsbauprojekten ergeben.

Initiative: Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

Über das laufende Monitoring hinaus ist eine umfassende Evaluation der Initiative
vorgesehen. Diese bewertet die Wirksamkeit der erprobten Maßnahmen insgesamt
und bildet die Grundlage für Entscheidungen über eine dauerhafte Übernahme,
Anpassung oder Weiterentwicklung einzelner Maßnahmen. Der Beschluss zur
Umsetzung der Initiative ist bis zum 31. Oktober befristet. Die Ergebnisse der
Evaluation werden in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einfließen.