Rat der Stadt Köln MiQua-Kostenfortschreibung im Archäologischen Quartier Köln; Fertigstellung verschoben auf 12/2028

Haushaltsrechtl. Unterrichtung

Dezernat, Dienststelle VII/4512

Vorlagen-Nummer 07.08.2026

1929/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.08.2026 Rat 02.09.2026

MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln - Mitteilung über die Kostenfortschreibung gemäß § 25 Absatz 1 Nummer 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KOMHVO) in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Der Rat der Stadt Köln nimmt die erneute Kostenerhöhung für die Baumaßnahme MiQua in Höhe von rund 40 Mio. € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf rund 230 Mio. € brutto statt bisher 190 Mio. € brutto.

Mitteilung Das Projekt MiQua.LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln besteht aus drei Komponenten. Der erste Bereich, die Archäologische Zone, befindet sich unterirdisch zwischen dem Rathaus, dem Spanischen Bau, Unter Goldschmied und Obenmarspforten. Teil der Archäologischen Zone ist auch das Praetorium, das sich unter dem Spanischen Bau befindet. Ein 600 Meter langer Ausstellungsparcours erstreckt sich über eine rund 6.000 m 2 große unterirdische Fläche. Den zweiten Bereich bildet das aufgehende Museumsgebäude. Die Räumlichkeiten der Museumspädagogik werden im Spanischen Bau untergebracht und bilden den dritten Bereich. Im gesamten Projekt ist der Leitgedanke „Schutz der Archäologie“ die oberste Förderauflage der Bezirksregierung Köln. Dies zieht sich als roter Faden durch alle Teilmaßnahmen des Ge- samtprojektes. Die Kombination aus den baulichen Besonderheiten eines Museums, das auf einem Stahlbetondeckel oberhalb einer archäologischen Befundebene gebaut wird, der Tatsa- che, dass die Gesamtmaßnahme als innerstädtische Baustelle im Herzen Kölns liegt, sowie der Auflage „Schutz der Archäologie“ macht die Komplexität eines solchen Projektes deut- lich. Dies verdeutlicht, dass bei allen Planungs- und Ausführungsprozessen ein erhöhter Schwie- rigkeitsgrad vorliegt.

Mehrkosten Ratsvorlage 2017 Mit Vorlage 1679/2017 vom 11.07.2017 wurde einer Erhöhung der Kosten von rund 61,58

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Mio. € brutto auf 77 Mio. € brutto zugestimmt (siehe Anlage 1 - Ratsvorlage 1679/2017). Mehrkosten Ratsvorlage 2021 Mit Vorlage 0061/2021 vom 06.05.2021 wurde der Rat über eine weitere Erhöhung der Kosten um 50 Mio. € brutto auf 127 Mio. € brutto in Kenntnis gesetzt (siehe Anlage 2 - Ratsvorlage 0061/2021). Mehrkosten Ratsvorlage 2024 Mit Vorlage 2263/2024 vom 01.10.2024 wurde der Rat über eine weitere Erhöhung der Kosten um 63 Mio. € brutto auf rund 190 Mio. € brutto in Kenntnis gesetzt (siehe Anlage 3 - Ratsvor- lage 2263/2024).

Kostenfortschreibung 2026 Diese Haushaltsrechtliche Unterrichtung beinhaltet die Kostenfortschreibung seit 2024 bis zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin 12/2028 inklusive eines angepassten Risikobud- gets (siehe Anlage 4 - Nachtragskostenberechnung Drees & Sommer, 06/2026).

Erläuterung der Gründe für die erneute Kostenerhöhung in 2026 (190 Mio. € zu 230 Mio. €) Nach der Kündigung des Unternehmers für das Gewerk Stahlbau in 12/2021 wurde dieses in einem zweistufigen Ausschreibungsverfahren an ein neues Unternehmen vergeben. Im Zuge der Bestandsaufnahme durch das neue Unternehmen und der Prüfung der schon verbauten Stahlteile des gekündigten Unternehmens stellten sich signifikante Mängel dar, die in einem aufwendigen und langwierigen Prozess durch das neue Unternehmen behoben wur- den. Die hieraus resultierende Verzögerung im Baufortschritt mit der Folge, dass der Stahlbau nicht in 12/2021 abgeschlossen, sondern erst im Frühjahr 2026 fertiggestellt wurde, hat maßgeblich zur Erhöhung der Kosten beigetragen. In der Vorlage aus dem Jahr 2024 (siehe Anlage 3 - Ratsvorlage 2263/2024) wurde noch von einer Fertigstellung des Stahlbaus im Herbst 2024 ausgegangen. Die Verzögerungen im Gewerk Stahlbau haben aufgrund der Bauzeitverlängerung wiederum Einfluss auf die Folgegewerke und die Baunebenkosten, die weitere Mehrkosten verursacht haben. Sollten im Zuge der notwendigen Erdarbeiten im Bereich des zwischenzeitlich demontierten Schwerlastgerüstes weitere bedeutende archäologische Entdeckungen gemacht werden, die durch die Denkmalpflegekommission als schützenswert eingestuft werden, müsste darauf auch baulich reagiert werden. Der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie der Krieg im Iran haben ebenfalls immer noch Aus- wirkungen auf die Baupreise, die seitdem stark gestiegen sind. Der in der Ratsvorlage aus 2024 (siehe Anlage 3 - Ratsvorlage 2263/2024) genannte Fertig- stellungstermin des Gesamtprojektes (08/2027) wird nunmehr auf voraussichtlich 12/2028 prognostiziert. Diese Terminverschiebung konnte nicht durch Umstellungen im Bauablauf ver- hindert werden.

Zusammenstellung der Gesamtaufwendungen

Ratsvorlage 2024 (gerundet) 190,5 Mio. € brutto Teil 1: Mehrkosten aus Entscheidungsvorlagen, Mehrkosten bei den Ist-Baukosten der Kosten- 21,9 Mio. € brutto

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gruppen 300 bis 700 sowie bei der Teilmaß- nahme Museumspädagogisches Zentrum (MPZ) Zwischensumme inkl. Entscheidungsvorla- gen 212,4 Mio. € brutto Teil 2: Zukünftige Projektlaufzeitverlängerungen (Preisanpassung, Massenmehrungen, Umpla- nung wegen Bestandssituation) sowie noch auszuschreibende und noch nicht beauftragte Gewerke inkl. Preissteigerungen und Berück- sichtigung eines Risikobudgets für die dem Grunde nach bekannten, aber noch nicht der Höhe nach fixierbaren Projektrisiken 12,7 Mio. € brutto Zwischensumme 225,1 Mio. € brutto Risikopuffer für Unvorhergesehenes (u.a. Baugrund/Archäologie, Vergabe- und Marktrisiko) 4,9 Mio. € brutto Gesamtprognose 06/2026 (gerundet) 230,0 Mio. € brutto

Aufstellung Kostenverteilung Stadt Köln/Fördermittel des Landes NRW aus dem Städ- tebauförderprogramm

Die Stadt Köln hat in den Jahren 2010/2011 Zuwendungen in Höhe von 14,3 Mio. € vom Land NRW erhalten. 2015, 2019 und 2020 folgten zusätzliche Bewilligungsbescheide über jeweils 4 Mio. €, die einen Teil des durch die Bezirksregierung Köln in Aussicht gestellten Zuwendungs- bescheides in Höhe von 18,4 Mio. € darstellen. 2020 erhielt die Stadt Köln (aufgrund der Corona-Krise) im Rahmen des Investitionspaketes zur Entlastung der kommunalen Haushalte weitere 1 Mio. € Fördermittel durch das Land NRW.

Gemäß Ratsbeschluss vom 14.07.2011 Finanzierung durch Stadt Köln

37,473 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

14,300 Mio. € Summe

51,773 Mio. € Nach Optimierung III, Stand: 2015 Finanzierung durch Stadt Köln

28,878 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

32,700 Mio. € Summe

61,578 Mio. € Nachtragskostenberechnung 2017 Finanzierung durch Stadt Köln

44,300 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

32,700 Mio. € Summe

77,000 Mio. € Nachtragskostenberechnung 2021 Finanzierung durch Stadt Köln

93,300 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

33,700 Mio. € Summe

      127,000 Mio. €

Nachtragskostenberechnung 2024 Finanzierung durch Stadt Köln

156,300 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

33,700 Mio. € Summe

190,000 Mio. € Nachtragskostenberechnung 2026

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Finanzierung durch Stadt Köln

196,300 Mio. € Fördermittel des Landes NRW

33,700 Mio. € Summe

230,000 Mio. €

Finanzierung der Mehrkosten a). Kosten Gegenüber der Nachtragskostenberechnung 2024 liegt die Steigerung der Gesamtkosten der Maßnahme bei rund 40 Mio. €. Bisher erfolgten Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 122,574 Mio. € brutto (Stand: 24.06.2026). b). Mittelabfluss und Finanzierung Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen in den Vorjahren wurden die bisher eingeplanten Mit- tel noch nicht vollständig in Anspruch genommen. Sie werden ebenfalls innerhalb der aktuel- len Mittelabflussplanung berücksichtigt. b1). Investive Auszahlungen Der investive Mittelabfluss wird wie folgt prognostiziert und den Planwerten gemäß investiver Prognose aus 04/2026 gegenübergestellt:

2026 2027 2028 2029 2030 Projektbudget neu: 230 Mio. €

Planwerte gemäß investiver Prog- nose 04/2026 26,355 Mio. € 24,774 Mio. € 13,394 Mio. € 6,595 Mio. € 1,893 Mio. € Prognostizierter Mittelabfluss 12,891 Mio. € 32,228 Mio. € 32,228 Mio. € 21,485 Mio.€ 8,594 Mio. €

Der prognostizierte Mittelabfluss in den Jahren 2026 bis 2030 beläuft sich auf insgesamt 107,426 Mio. €. Die Deckung der investiven Auszahlungen erfolgt im Haushaltsjahr 2026 aus den veran- schlagten Finanzmitteln im Teilfinanzplan 0413 in der Produktgruppe 0413-Archäologische Zone und Jüdisches Museum, Finanzstelle 9073-0413-0-0001. Die restlichen Finanzmittel in Höhe von 94,535 Mio. € entfallen auf die Jahre 2027 bis 2030. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die ab 2027 erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

b2). Konsumtive Aufwendungen Der voraussichtliche konsumtive Mittelabfluss stellt sich bis zur Eröffnung des Museums wie folgt dar: 2026 2027 2028 0,5 Mio. € 0,5 Mio. € 0,5 Mio. €

Für das Haushaltsjahr 2026 stehen die Mittel im Teilergebnisplan der Archäologischen Zone in der Produktgruppe 0413-Archäologische Zone und Jüdisches Museum zur Verfügung. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die ab 2027 erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

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Zeitlicher Hintergrund Erst mit Fertigstellung der Sanierung des Stahlbaus und der Vergabe des Gewerkes GU Aus- bau/Technische Gebäudeausrüstung im ersten Halbjahr 2026 und den daraus resultierenden Verzögerungen sowie Preissteigerungen wurde deutlich, dass das Baubudget in Höhe von 190 Mio. € durch die bereits verfügten Finanzmittel verzehrt wurde. Das Budget reicht aktuell nicht aus, um die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen wie zum Beispiel Ausstellungsarchitektur, Außenanlagen zu beauftragen sowie die zu erwartenden Mehrkosten aufgrund von Umplanungen in der Archäologie aufzufangen und das Museum zü- gig fertigstellen zu können. Ohne weitere Finanzmittel droht zeitnah der Baustopp. Die Unterbrechung von laufenden Maßnahmen würde erhebliche technische, wirtschaftliche und rechtliche Nachteile mit sich bringen. Die Vorgaben der Bezirksregierung Köln für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Lan- des NRW (insgesamt 33,7 Mio. €) sehen des Weiteren einen Abruf der Fördermittel bis spä- testens 31.12.2028 vor. Eine Fertigstellung des MiQua nach diesem Termin könnte eine (teil- weise) Rückforderung von Fördermitteln nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund ist die entsprechende Erhöhung des Budgets für die Maßnahme Mi- Qua dringend erforderlich.

Gez. Burmester

Anlagen:

Anlage 1 - Ratsvorlage 1679/2017 aus 2017 Anlage 2 - Ratsvorlage 0061/2021 aus 2021 Anlage 3 - Ratsvorlage 2263/2024 aus 2024 Anlage 4 - Nachtragskostenberechnung Drees & Sommer Anlage 5 - MiQua - Entwicklung Kostenprognose