Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung am Fußballplatz auf dem Holweider Marktplatz eine Beleuchtung einzurichten; keine weiteren Schritte geplant zur Umsetzung
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/51
Vorlagen-Nummer AN/1059/2024 Stand: 06.08.2026 Sachstandsbericht Holweide - Beleuchtung am Sportplatz Holweider Marktplatz Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 16.08.2024 Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung am Fußballplatz auf dem Holweider Marktplatz eine Beleuchtung (ggf. Bedarfsbeleuchtung/ Intelligente Be- leuchtung) einzurichten.
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Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Im Zuge der Vorstellung der Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 und der da- mit einhergehenden stadtweiten Maßnahmenplanung, die zwischenzeitlich vom Rat am 03.04.2025 beschlossen wurde, hat die Fachverwaltung im Fachgespräch mit Ver- treter*innen der Bezirksvertretung Mülheim im Frühjahr 2025 Folgendes erläutert:
Bestandteil der konzeptionellen Fortschreibung der Spielraumplanung für den Zeit- raum 2025 bis 2030 ist eine zukünftig bezirksübergreifende Priorisierung von Maßnah- men der Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen auf der Grundlage von Priori- sierungskriterien, die in einem dialogischen Prozess mit den Bezirksbürgermeistern und den Bezirksvertretungs-Fraktionen gemeinsam entwickelt wurden. Die Fachver- waltung hat den Stadtbezirken auf Basis der erarbeiteten Kriterien ein stadtweites Ranking der weiteren Neugestaltungen und Neuanlagen von Spiel- und Bewegungs- flächen vorgestellt bzw. vorgelegt. Die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse und der Rat haben der Maßnahmenplanung Spielraumplanung 2025-2030 zugestimmt.
Die Beschlussvorlage (2960/2024) für den Rat und die bezirksbezogenen Maßnah- menplanungen, die von den Bezirksvertretungen beschlossen wurden, sind über die- sen Link abrufbar:
SessionNet | Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030
Eine Beschleunigung einzelner Maßnahmen oder die Bevorzugung und/oder Ergän- zung einzelner Projekte ist vor dem hier näher dargestellten Hintergrund nicht mög- lich. Ausgenommen hiervon sind nur Bodensanierungsmaßnahmen aufgrund von überhöhten Schadstoffbelastungen. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Gefah- renabwehr vorrangig durch die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu bewerkstelligen.
Zu Bolzplatzbeleuchtungen teilt die Fachverwaltung mit, dass die nachträgliche Er- richtung einer solchen Beleuchtungsanlage mit Flächen- und Erdarbeiten verbunden ist. Leitungsschächte sind anzulegen, und eine zuleitende Stromversorgung zu einem Verteilerkasten ist erforderlich. Ebenso ist der Boden zu beproben und die Standfes- tigkeit zu prüfen. Alle Maßgaben der E-DIN-Norm für Spiel- und Bewegungsflächen sind einzuhalten und nach Herrichtung abzunehmen. Es handelt sich somit in der fachlichen Begleitung und Betreuung um eine komplette neue Baumaßnahme.
Alle eingebrachten Ideen für neue Baumaßnahmen werden bei der Fachverwaltung gesammelt und auf ihre Machbarkeit geprüft. Zur Planungssicherheit und fachgerech- ten Abarbeitung der von den politischen Gremien beschlossenen Ranking-Liste wer- den diese neuen Maßnahmenwünsche frühestens im Rahmen einer Zwischenbilan- zierung nach ca. 3 Jahren oder ggfls. erst im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Spielraumplanung ab 2030 für weitere 5 Jahre perspektivisch berücksichtigt.
Nächste Schritte: Es sind keine weiteren Schritte zur Umsetzung des Antrages geplant, da mit einer Verbesserung der gesamtstädtischen Haushaltssituation und der Personalausstattung in der Fachverwaltung – was die transparent kommunizierten Hintergründe sind für die oben geschilderte gesamtstädtische Maßnahmenplanung - perspektivisch nicht ge- rechnet werden kann.