FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt Anfrage zur Ausstattungszustand und Betriebsbereitschaft von Notstromanlagen in Köln; Beantwortung der Fragen bis Ratssitzung erwartet

Antrag/Anfrage FDP/KSG

www.FDP-Koeln.de

Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau

FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln

Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026 AN/1229/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.09.2026

Ausstattungszustand und Betriebsbereitschaft von Notstromanlagen in Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen / Vergabe / Internationales am 28. September 2026 zu setzen.

In den vergangenen Monaten sind durch Anschläge verschiedene Infrastrukturen der Strom- versorgung angegriffen und beschädigt worden. Daher wurde der Einsatz von Notstromanla- gen zwingend erforderlich.

Flächendeckende und teilweise über mehrere Tage andauernde Stromausfälle in großen Teilen des Stadtgebietes wie in Berlin und Reutlingen waren die Folge. Betroffen waren ne- ben Privathaushalten und Unternehmen auch Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime. Da der Anschlag in Berlin im Januar durchgeführt wurde, waren hier die Auswirkungen beson- ders drastisch.

Die Landesbauordnung NRW schreibt für bestimmte Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime und bestimmte Gebäudetypen wie Versammlungsstätten, Einkaufs- zentren und Hochhäuser Notstromanlagen vor. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fordert, dass eine Stromversorgung von mindestens 72 Stunden si- chergestellt werden soll.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind alle der nach Landesbauordnung vorgegebenen Liegenschaften der Stadt Köln mit einer der heutigen Vorgaben versehenen Notstromanlagen ausgerüstet?
  1. Werden alle Liegenschaften in Köln, die nach Landesbauverordnung eine Notstrom- anlage haben müssen, regelmäßig kontrolliert?
  2. Sind die Standorte der Feuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr mit Notstromaggre- gaten ausgestattet?
  3. Sind die Anlaufstellen der Stadt Köln, die als Sammelpunkte im Katastrophenfall vor- gesehen sind, mit Notstromaggregaten ausgestattet?
  4. Wie viele mobile Notstromaggregate stehen im Notfall bei den Feuerwehren in Köln, dem THW und den vier Hilfsorganisationen (MHD, JUH, ASB und Rotes Kreuz) in Köln zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer