Bezirksvertretung Rodenkirchen modifiziert Beschluss zur Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, prüft Zuständigkeiten und Parkmöglichkeiten für LKWs und Trucker-Parken; Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3

Vorlagen-Nummer AN/0694/2023 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd 8.2.6 Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, Antrag der CDU-Fraktion AN/0694/2023 Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zu klären, wer für die mittige Fläche südlich des Verteilerkreises Köln-Süd zwischen den beiden Fahrbahnen der A555 nach Köln bzw. nach Bonn in Sachen Müllentsorgung zuständig ist. Abhängig vom Ergebnis wird die Verwaltung ferner gebeten, die notwendigen Schritte zur Einrichtung von Müllentsorgungsmöglichkeiten für die dort parkenden Trucker-Fahrer einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit das Parken von LKWs zulässig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugstimmt.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand: Der in Rede stehende Bereich befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Landesbe- triebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Mögliche Maßnahmen für die Verbesserung der benannten Situation kann zuständigkeitshalber nur seitens des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen eruiert werden.

Nächste Schritte:

Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

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Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.