---
title: "Regierung von Niederbayern Erörterungstermin zum Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach–Pleinting in Landshut; Mehrere Orte in Niederbayern"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:56:00Z"
source: "https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/mam/service/planfeststellungsverfahren/aktuell/20250617_prienbach_pleinting/20260807_bekanntmachung_stubenberg.pdf"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "regulatory authority"
    identifier: "medtop:20001173"
  - name: "regional authority"
    identifier: "medtop:20000618"
locations:
  - "Landshut"
  - "Bavaria"
---


Regierung von Niederbayern Erörterungstermin zum Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach–Pleinting in Landshut; Mehrere Orte in Niederbayern

Bekanntmachung Stubenberg

Gemeinde / Markt / Stadt Ort, Datum

Gemeinde $4168 Stubenberg rig 27, Juli 20g

BEKANNTMACHUNG

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG);
Planfeststellungsverfahren fiir den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung B162 Prienbach — Pleinting;
Erérterungstermin

Die Regierung von Niederbayern fiihrt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gemaf® Art. 73 Abs. 6 des
Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. § 43a Satz 1 a. F., § 118 Abs. 54 EnWG einen
Erérterungstermin durch.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen AuRerungen erértert die Regierung von Niederbayern mit der TenneT
TSO GmbH (Vorhabentragerin), den Behérden, den Betroffenen, den Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5
BayVwVfG sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Art. 73 Abs. 6
Satz 1 BayVwvVfG).

Der Erérterungstermin findet statt

¢ am 17. August 2026

09.00 Uhr fir Trager 6ffentlicher Belange, Kommunen, Behérden, Vereinigungen nach Art. 73

Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG

in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebaude, Grofer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H,
Regierungsplatz-540, 84028 Landshut,

e am 18. August 2026

fur Betroffenheiten in der Stadt Vilshofen an der Donau (mit Ausnahme der
Betroffenheiten durch die Trassenvariante im Bereich Schénerting), im Markt
Aidenbach sowie in den Gemeinden Aldersbach, Beutelsbach, Egglham und Kiinzing
fur Betroffenheiten durch die Trassenvariante im Bereich Schénerting

09.00 Uhr

13.30 Uhr

in der Gaststatte DER KULTURWIRT, HauptstraBe 61, 84385 Egelham,

e am 19. August 2026
09.00 Uhr fir Betroffenheiten in der Stadt Simbach a.Inn, in den Markten Bad Birnbach und
Triftern sowie in den Gemeinden Bayerbach, Haarbach, Stubenberg und Wittibreut
13.30 Uhr fiir anwaltlich vertretene Einwender

in der Gaststétte Huckenhamer Stadl, Huckenham 11, 94137 Bayerbach sowie

e¢ am 20. August 2026,

09.00 Uhr Reservetermin — nur bei Bedarf, d. h. wenn es Personen gibt, deren Einwendungen
aus Zeitlichen Griinden am vorgesehenen Tag nicht mehr erdrtert werden konnten

in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebaude, Grofer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H,

Regierungsplatz 540, 84028 Landshut.

Einlass und Registrierung erfolgen jeweils um 08:45 Uhr bzw. 13:15 Uhr.

Hinweise:

Der Erérterungstermin ist nicht 6ffentlich. Aufgrund der Nichtéffentlichkeit finden Einlasskontrollen statt.
Jede teilnehmende Person muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kénnen.

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben beriihrt werden, freigestellt. Die
Vertretung durch eine bevollmachtigte Person ist méglich. Die Vollmacht ermachtigt zu allen das
Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas
anderes ergibt. Die Bevollmachtigung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der
Regierung zu geben.

Die Trager offentlicher Belange, Kommunen, Behérden, Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG
sind ebenfalls zur Teilnahme berechtigt.

Bei Ausbleiben einer beteiligten Person kann auch ohne diese verhandelt und entschieden werden (Art. 67
Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 6 BayVwVfG). Die Einwendungen gelten dann als aufrecht erhalten.
Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Uber die Héhe von Entschddigungsanspriichen wird nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden,
sondern in einem gesonderten Entschadigungsverfahren bei der Enteignungsbehorde (kreisfreie Stadt bzw.
Landratsamt). Daher werden Entschadigungsanspriiche auch nicht im Erérterungstermin behandelt.

Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Erérterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen,
k6nnen nicht erstattet werden.

Das AnhGrungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet.