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title: "Evangelos Bochtis Öffentliche Zustellung Ordnungsverfügung Salzlandkreis Bernburg; Dokument gilt nach zwei Wochen rechtswirksam"
sdDatePublished: "2026-08-07T10:07:00Z"
source: "https://www.salzlandkreis.de/aktuelles-presse/oeffentliche-zustellungen/2026/20260807-oez-cd-slk-467-va-30.07.2026.pdf?cid=ezv"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "law enforcement"
    identifier: "medtop:20000129"
locations:
  - "Bernburg (Saale)"
  - "Aschersleben"
  - "Salzlandkreis"
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Evangelos Bochtis Öffentliche Zustellung Ordnungsverfügung Salzlandkreis Bernburg; Dokument gilt nach zwei Wochen rechtswirksam

Öffentliche_Zustellung_20260707_oez_CD SLK-467 VA 30.07.2026

SLK-06-06-1523; 2026-01-28
HSalzlandkreis

Der Landrat

Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des
Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA)

Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung:
Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!)
07.08.2026
Art
Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
>>> Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen

Veröffentlichende Behörde:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
32 FD Ordnung und Straßenverkehr

Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten:
Herr
Vorname und Name
Evangelos Bochtis
Straße und Hausnummer
Curthstr. 16
PLZ Ort
06449 Aschersleben

Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll):
Datum
30.07.2026
Aktenzeichen
CD SLK-467 VA 30.07.2026

Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments):
Ordnungsverfügung

Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
32 FD Ordnung und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Frau Ernst
Standort
Bernburg
Zimmernummer
Zi. 101a
Telefonnummer
03471 684-2000/
E-Mail
kfz-bbg@kreis-slk.de
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Kalistr. 11
06406 Bernburg
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

SLK-06-06-1523; 2026-01-28

Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen
Terminvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur
Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.

Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG:
Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist
unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung:
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei
Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

gez.: Ernst

32 FD Ordnung und Straßenverkehr