Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau ändert Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in Dessau-Roßlau; 138,22 EUR/t Entsorgungsentgelt
Anlage 2 Änderung_der_Entgeltordnung
Anlage 2 Änderung der Entgeltordnung
für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau
Auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2006 (GVBl. S. 522), der §§ 5 und 16 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698) und der §§ 3, 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBl. LSA S. 112) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 852) hat der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau in seiner Sitzung am ….. die folgende Änderung der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau vom 28.11.2007 beschlossen: Artikel 1 Der § 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert.
Die Entgelte werden mit Ausnahme der Anlieferung von Abfällen an der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße, die nach dem Gewicht bemessen sind, nach Behältermaßstäben erhoben.
Artikel 2 Der § 4 Satz 1 wird gestrichen.
Artikel 3 Der § 7 wird wie folgt geändert.
§ 7 - Abfallsack Für die Benutzung von zugelassenen und gekennzeichneten Abfallsäcken von 80 l mit dem Aufdruck „Müllsack – Stadt Dessau-Roßlau“ (für Abfälle zur Verbrennung) wird ein Entgelt von 2,18 EUR/Sack und mit dem Aufdruck „Laubsack – Stadt Dessau-Roßlau“ (für Laub) wird ein Entgelt von 1,50 EUR/Sack erhoben. Dieses Entgelt wird beim Kauf des Abfallsacks vom Eigenbetrieb Stadtpflege erhoben. Das zulässige Gewicht beträgt 10,0 kg.
Artikel 4 Der § 8 erhält folgende Fassung.
§ 8 – Entgelte für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße
Für alle an der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße angenommenen und zur Verbrennung im Müllheizkraftwerk vorgesehenen Abfälle wird ein Entsorgungsentgelt in Höhe von 138,22 EUR/t erhoben.
Für die Verwertung nachfolgend genannter Abfallarten betragen die Entgelte: Abfallschlüssel
Abfallart/ Bezeichnung
Entgelt 20 03 07
Sperrmüll
95,93 EUR/t 20 01 38
Altholz (AI-AIII)
39,46 EUR/t
Für die Beseitigung nachfolgend genannter Abfallarten betragen die Entgelte: Abfallschlüssel
Abfallart/ Bezeichnung
Entgelt 17 06 03*
Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthält
210,47 EUR/t 17 06 05*
asbesthaltige Baustoffe
165,69 EUR/t
Für alle nicht brennbaren zur Verwertung auf der Deponie zugelassenen Abfälle, wird ein Verwertungsentgelt in Höhe von 6,92 EUR/t erhoben.
Für die Selbstanlieferung von Kleinmengen Reststoffe aus Haushaltungen an der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße werden Entgelte nach Maßgabe Anlage 2 in bar gegen Quittung erhoben.
Für den erhöhten Personaleinsatz bei der manuellen Wägung auf der Kleinstmengenwaage (Abfallmengen bis 600 kg) wird eine Mehraufwandspauschale gemäß Anlage 2 erhoben. Für die Benutzung der Fahrzeugwaage ohne Abfallanlieferung (z. B. für gewerbliche Kunden, Polizeimaßnahmen) wird ein Wiegeentgelt von 5,00 EUR je Wägung erhoben.
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Die Änderungen der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Dessau-Roßlau treten nach ihrer Veröffentlichung In Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Bestimmungen außer Kraft.
Klemens Koschig
Siegel Oberbürgermeister
Dessau-Roßlau, den…….