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title: "Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau ändert Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in Dessau-Roßlau; 138,22 EUR/t Entsorgungsentgelt"
sdDatePublished: "2026-08-07T14:52:00Z"
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  - name: "waste management"
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  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
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locations:
  - "Dessau-Roßlau"
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Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau ändert Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in Dessau-Roßlau; 138,22 EUR/t Entsorgungsentgelt

Anlage 2 Änderung_der_Entgeltordnung

Anlage 2
Änderung der Entgeltordnung

für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau

Auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom
5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2006 (GVBl.
S. 522), der §§ 5 und 16 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.
November 2005 (GVBl. LSA S. 698) und der §§ 3, 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBl. LSA S. 112) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember
2004 (GVBl. LSA S. 852) hat der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau in seiner Sitzung am ….. die
folgende Änderung der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Dessau-Roßlau vom
28.11.2007 beschlossen:
Artikel 1
Der § 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert.

Die Entgelte werden mit Ausnahme der Anlieferung von Abfällen an der Abfallentsorgungsanlage der
Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße, die nach dem Gewicht bemessen sind, nach
Behältermaßstäben erhoben.

Artikel 2
Der § 4 Satz 1 wird gestrichen.

Artikel 3
Der § 7 wird wie folgt geändert.

§ 7 - Abfallsack
Für die Benutzung von zugelassenen und gekennzeichneten Abfallsäcken von 80 l mit dem Aufdruck
„Müllsack – Stadt Dessau-Roßlau“ (für Abfälle zur Verbrennung) wird ein Entgelt von 2,18 EUR/Sack
und mit dem Aufdruck „Laubsack – Stadt Dessau-Roßlau“ (für Laub) wird ein Entgelt von 1,50
EUR/Sack erhoben. Dieses Entgelt wird beim Kauf des Abfallsacks vom Eigenbetrieb Stadtpflege
erhoben.
Das zulässige Gewicht beträgt 10,0 kg.

Artikel 4
Der § 8 erhält folgende Fassung.

§ 8 – Entgelte für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der
Kochstedter Kreisstraße

Für alle an der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße
angenommenen und zur Verbrennung im Müllheizkraftwerk vorgesehenen Abfälle wird ein
Entsorgungsentgelt in Höhe von 138,22 EUR/t erhoben.

Für die Verwertung nachfolgend genannter Abfallarten betragen die Entgelte:
Abfallschlüssel

Abfallart/ Bezeichnung

Entgelt
20 03 07

Sperrmüll

95,93 EUR/t
20 01 38

Altholz (AI-AIII)

39,46 EUR/t

Für die Beseitigung nachfolgend genannter Abfallarten betragen die Entgelte:
Abfallschlüssel

Abfallart/ Bezeichnung

Entgelt
17 06 03*

Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthält

210,47 EUR/t
17 06 05*

asbesthaltige Baustoffe

165,69 EUR/t

Für alle nicht brennbaren zur Verwertung auf der Deponie zugelassenen Abfälle, wird ein
Verwertungsentgelt in Höhe von 6,92 EUR/t erhoben.

Für
die
Selbstanlieferung
von
Kleinmengen
Reststoffe
aus
Haushaltungen
an
der
Abfallentsorgungsanlage der Stadt Dessau-Roßlau in der Kochstedter Kreisstraße werden Entgelte
nach Maßgabe Anlage 2 in bar gegen Quittung erhoben.

Für den erhöhten Personaleinsatz bei der manuellen Wägung auf der Kleinstmengenwaage
(Abfallmengen bis 600 kg) wird eine Mehraufwandspauschale gemäß Anlage 2 erhoben.
Für die Benutzung der Fahrzeugwaage ohne Abfallanlieferung (z. B. für gewerbliche Kunden,
Polizeimaßnahmen) wird ein Wiegeentgelt von 5,00 EUR je Wägung erhoben.

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Die Änderungen der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Dessau-Roßlau treten nach
ihrer Veröffentlichung In Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Bestimmungen außer Kraft.

Klemens Koschig

Siegel
Oberbürgermeister

Dessau-Roßlau, den…….