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title: "WIC schenkt Stadt Dessau-Roßlau zwei Stelen BAUHAUS-STADT DESSAU an den Stadteinfahrten B184/B185, Dessau-Ost und Dessau-Süd; Kosten ca. 40.000 Euro Eigentum bei Inbetriebnahme"
sdDatePublished: "2026-08-07T14:51:00Z"
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  - name: "architecture"
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  - name: "construction and property"
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  - name: "cultural policy"
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locations:
  - "Dessau-Roßlau"
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WIC schenkt Stadt Dessau-Roßlau zwei Stelen BAUHAUS-STADT DESSAU an den Stadteinfahrten B184/B185, Dessau-Ost und Dessau-Süd; Kosten ca. 40.000 Euro Eigentum bei Inbetriebnahme

STRHKOP12620070109140

SCHENKUNGSVERTRAG

Zwischen

der Stadt Dessau-RoBlau, vertreten durch den Oberbirgermeister, Herrn Peter Kuras,
Rathaus, Zerbster StraBe 4, 06844 Dessau-RoRlau,

- nachfolgend "Stadt" genannt —
und

dem Wirtschafts- und Industrieclub Anhalt e. V., vertreten durch den Prasidenten, Herrn
Mirko Kirschner, c/o heima menii GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-RoRlau

- nachfolgend “WIC” genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:

Praambel

Das Jubilaumsjahr ,,Bauhaus100“ im Jahr 2019 zum Anlass nehmend hat der WIC einen
eigenstandigen Beitrag mit bleibendem Wert und Nutzen fiir die Stadt Dessau-RoBlau
initiiert. Konkret wurden in 2019 an zwei von vier Ortseinfahrten der BundesstraRen B 184
und B 185, von der BAB 9 kommend, im Stadtteil Dessau jeweils eine groRformatige Stele
mit dem Schriftzug , BAUHAUS-STADT DESSAU“ als WillkommensgruB bzw. Visitenkarte der
Stadt installiert, um dauerhaft auf die Bauhausstadt aufmerksam zu machen und um damit
zur Profilscharfung bzw. Aufwertung flir Dessau-RoRlau beizutragen. Um die zwei noch
fehlenden Stelen an den Stadteinfahrten Dessau-West und Dessau-Nord bemiht sich der
WIC in den Folgejahren.

Kurzbeschreibung der Stele:

Der Grundkérper der Stele ist ein ca. 6,00 m hohes Bauteil auf einer Grundflache von 60cm x
60cm. Diese Haupttragsaule ist ein Stahlfachwerktrager, welcher an seinen AuRenseiten mit
einem Mantel aus FVK (faserverstarktem Kunststoff) bekleidet wird. Diese mechanisch
befestigte Hiille wird in Erscheinung einer grauen Betonsdule hergestellt, um metaphorisch
den Bauhausgedanken ,,Form folgt Funktion” zu folgen. Daran andockend befinden sich
kubische Einzelkérper aus wei lackierten Quadern aus Stahlblechen, an welchen wiederum
jeweils ein Buchstabe befestigt ist. Somit entstehen 3 vertikale Schriftzige ,, Bauhaus”,
Stadt“ und ,,Dessau“. Um die Wahrnehmbarkeit der Stele zu unterstiitzen, besteht ein
Kontrast zwischen dem schwarzen Einzelbuchstaben und dem weien Quader als

1 Kk

~

Tragk6rper. Dieser Kontrast wird in Nachtstunden durch eine Hinterleuchtung in Form von
indirektem Licht unterstiitzt, so dass auch in Dammerungsphasen und nachts eine Lesbarkeit
der Schriftziige gewahrleistet ist. Der obere Abschluss des zentralen Haupttragkérpers wird
durch lichtdurchlassigen FVK in Erscheinung von Glasbausteinen ausgebildet. Diese , Krone“
ist ebenfalls Teil des Beleuchtungskonzepts der Stele (siehe Abbildung in Anlage 1).

Der WIC ist Eigentimer der beiden Stelen und hat die Erstellungskosten in Héhe von ca.
40.000 Euro nachweisbar aus eigenen Mitteln finanziert. Es bestehen keine Rechte Dritter.

§1
Vertragsgegenstand

1. Der WIC schenkt der Stadt diese zwei Stelen , BAUHAUS-STADT DESSAU“, welche an den
Stadteinfahrten der Bundesstrafe B 185 in Dessau-Ost und Bundesstrafe B 184 Dessau-Siid
installiert wurden (siehe Anlagen 1-3).

2. Die Stadt nimmt die Schenkung an.

3. Die Stelen werden der Stadt unentgeltlich zur ausschlieRlichen Aufstellung an den
Stadteinfahrten, kommend iiber die BundesstraRen B 184 und B 185 im Ortsteil Dessau,
tibereignet.

§2
Ubertragung

1. Der WIC hat auf eigene Kosten Unternehmen mit dem Entwurf, dem
Baugenehmigungsverfahren, der Einholung von Angeboten, der Koordinierung der Arbeiten
sowie fiir die Herstellung der Stelen und deren standsichere Montage sowie
Elektroanschluss beauftragt.

2. Die Parteien sind sich dariiber einig, dass das Eigentum an den Stelen mit der
standsicheren Aufstellung der beiden Stelen und gleichzeitigen Inbetriebnahme der
Beleuchtung sowie nach der technischen Funktionspriifung gema® §2 Abs. 3 ibergeht.

3. Es erfolgt eine technische Funktionspriifung vor Ubergabe durch die Stadt. Die im Zuge
der Fertigstellung erstellten Unterlagen, wie die Bauleitererklarungen und VOB-konformen
Abnahmeprotokolle, werden als Gesamtdokumentation vom WIC an die Stadt digital und in

Papier tibergeben. ‘
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4. Eine 6ffentlichwirksame, dann symbolische Ubergabe an die Stadt erfolgt an einem
anderen, noch abzustimmenden Pressetermin vor Ort an einer Stele.

5. Der WIC iibergibt simtliche Unterlagen, welche die Stelen betreffen, der Stadt spadtestens
zur Ubergabe der Stelen (u. a. Konstruktionszeichnungen, Schaltplane, Ausfihrungsplane,
Materialangaben, Angaben zur Beleuchtungsanlage usw.)

6. Die Haftpflicht und Verkehrssicherungspflicht fir die Anfagen die Stadt mit
Ubernahmedatum.

§3
Aufstellung

1. Die Stadt verpflichtet sich, die Stelen am jeweilig genehmigten Standort zu belassen. Aus
Griinden der Verkehrssicherheit, Anpassung an die geltenden Regeln der Technik sowie des
Verkehrsbediirfnisses kann die Stadt die Stele versetzen. Eine Verlegung des erfolgt in
Abstimmung mit dem WIC.

§4
Obhutspflicht

1. Die Stadt verpflichtet sich mit Ubernahme der Stelen, diese sorgfaltig und fachmannisch
zu behandetn und zu beaufsichtigen.

2. Die Stadt verpflichtet sich, die Stelen nach Erfordernis zu reinigen. Hierzu Gbergibt der
WIC der Stadt alle erforderlichen Unterlagen.

3. Die Stadt tragt die iiblichen Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der
Reinigung, Pflege und Instandhaltung sowie den Obhutspflichten entstehen.

§5
Haftung

1. Die Ubergabe und Ubereignung der Stelen erfolgt unter Ausschluss aller
Gewéahrleistungsanspriiche und Haftungen gegen den WIC. Dieser wird seinen
Gewéahrleistungsanspruch von vier Jahren gema& VOB/B gegen die jeweiligen Unternehmer
an die Stadt abtreten.

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2. Die Stadt hat alle Schdden, die dadurch entstehen, dass die Stelen zerstért, beschadigt
oder verandert werden oder abhandenkommen, bis zur Héhe des wirtschaftlich vertretbaren
Rahmen.

3. Es besteht im Falle eines Schadens oder der Zerstérung der Stelen durch héhere Gewalt
weder eine Verpflichtung der Stadt noch des WIC zur Wiederherstellung der Stelen.

§6
Schadensmitteilung und Schadensbehebung

1. In Schadensfallen - bei Verlust, Zerst6rung oder Beschadigung - oder bei sonstigen, auch
geringfiigigen Veranderungen, die sich zeigen, ist der WIC per Mail (info@wic-anhalt.de) zu
benachrichtigen.

2. Sich daraus ergebende Ma&nahmen - mit Ausnahme der im akuten Schadensfall fur die
Erhaltung unumganglichen und/oder sofort zu ergreifenden SicherungsmaBnahmen —
welche die urspriingliche Wiederherstellung der Stele zur Folge haben, bediirfen nicht der
vorherigen Zustimmung mit dem WIC. Sollte aus technischen Griinden usw. andere
Anderungen oder Wiederherstellungen notwendig sein, sind diese mit dem WIC
abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen.

3. Die Stadt verpflichtet sich, Schdden, fiir die sie nach § 6 Abs. 2 haftet, zeitnah instand zu
setzen.

§7
Nutzungsrechte, Veranderungen

1. Die Urheber- Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Reproduktion der Stelen
verbleiben ausschlieBlich beim WIC. Der WIC kann bei Bedarf gegebenenfalls dafiir sorgen,
dass der Stadt ein Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Stelen fiir nicht kommerzielle
Zwecke eingerdumt wird.

2. Jegliche Veranderungen an den Stelen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des WIC méglich.

3. Eine Veréu@erung oder anderweitige Uberlassung der Stelen an Dritte ist der Stadt, auRer
an Eigengesellschaften bzw. Eigen- oder Regiebetrieben, nicht gestattet.

§8
Vertragsaénderungen, -ergdnzungen

1. Anderungen oder Erganzungen des Vertrages bediirfen der Schriftform.

2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht
die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige oder
unwirksame Bestimmung ist vielmehr so zu andern bzw. zu erganzen, dass damit der Zweck
des Vertrages so gut wie mdglich erreicht wird. Vertragsliicken sind im Sinne des
Gesamtvertrages zu fiillen.

§9
Erfiillungsort, Gerichtsstand

Erfillungsort und Gerichtsstand ist Dessau-RoRlau.

Dessau-RoRlau, den .06.2020 este - 2 fle, ale MOE, 2020

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Wirtschatts- nN

Stadt Dessau-RoRlau Wirtschafts-und Industrieclub Anhalt e. V.
Peter Kuras Mirko Kirschner
Oberbiirgermeister Prasident

Anlagen zum Schenkungsvertrag:

Anlage1: Stelen ,BAUHAUS STADT DESSAU“ — Ansicht und Grundriss
Anlage 2: Lageplan der Stele Stadteinfahrt Dessau-Ost

Anlage 3: Lageplan der Stele Stadteinfahrt Dessau-Stid

Anlage1: Stele , BAUHAUS-STADT DESSAU“ — Ansicht und Grundriss

Anlage 2: Lageplan der Stele Stadteinfahrt Dessau-Ost

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Anlage 3: Lageplan der Stele Stadteinfahrt Dessau-Stid

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