Handwerker Carnevalsverein Weimar e.V. erhält Zuwendungsvertrag in Weimar; jährlicher Zuschuss 20.000€ 2026–2030

Begründung: Der Handwerker Camevalsverein Weimar e.V. gehört zu den traditionsreichsten Vereinen der Stadt Weimar. Das Ziel des HWC Weimar e.V. ist es, sowohl während der Karnevalsesion als auch über das Jahr hinweg, das Bewustsein um den Wert des Karnevals als Kulturgut zu stärken. Der Verein verwirklicht seine Ziele unter anderem durch die außerschulische Förderung der tänzerischen, sportlichen und sozialen Bildung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 18 und die Unterstützung gemeinütziger Projekte. Zur Gewährung von Planungsicherheit bei der Absicherung und Umsetzung der Vereinstätigkeit ist die nahtlose Förderung des HWC Weimar e.V. im Anschluss an die zum 31.12.2025 auslaufende Zielvereinbarung unerläslich. Die Förderung von bisher jährlich 15.000 Euro wurde im neuen Zuwendungsvertrag mit der Gültigkeit vom 1.1.2026 bis 31.12.2030 um 5.000 Euro auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro erhöht. Der Mehrbedarf ergibt sich aus gestiegenen Personalkosten und Mitgliederschwund. Der vorlegte Kosten- und Finanzierungsplan für. das Jahr 2026 weist “derzeit eine Differenz von 4.700 Euro aus.

eingereicht durch 29.07.26 Amtsleiter/in Kosten Mitel-stehen zur Verfügung | Haushaltstele Klimarelevanz (Dezernat) Werkleiter/in ja. & HH Jahr 2026-30 | 3430.71871 | positiv il—41.00 an iar A| 20.000€ |neinO : UI negativ Julia Miehe Bl keine

Csiehe Datum, Namenszeichen Osiehe Datum, Namenszeichen Stelungnahme : Stelungnahme Csiehe Datum ,Namenszeichen Ilsiehe Datum, Namenszeichen Stelungnahme Stelungnahme Dsiehe Datum, Namenszeichen Clsiehe Datum, Namenszeichen Stelungnahme Stelungnahme Ülsiehe Datum ‚Namenszeichen Clsiehe ‘| Datum, Namenszeichen

Stelungnahme Stelungnahme

.zurück zum : die Stelungnahmen wurden vollständig berücksichtigt | weiter an den Stadtrat betrifft folgenden Ortsteil federführenden Amt 41.00 3 U] Nein, s. Begründung Datum Amtsleitung | Datum Beigeordnete/r

XX] Vorlage ' (J Antrag [] Anfrage (J Information -Ausschuss- Sitzungstermin siehe Unterschrift beratungsfolge £ Stelungnahme 2

Anhörung Beigeordnete/r Oberbürgermeister/in

vertr dur de Vorstandsvors Her Ber Rost un den Schatzmeister, Herrn Bernhard Hopf, Schützengase 12, 99423 Weimar

freier Träger

wird folgender ZUWENDUNGSVERTRAG geschlosen: 1 Algemeiner Teil Der Handwerker Carnevalsverein Weimar gehört zu den traditionsreichsten Vereinen der Stadt Weimar und hat sich der Pflege des jahrhundertelangen Brauchtums Karneval verschrieben. Das Ziel des HWC e.V. ist es, sowohl während der Karnevalsesion als auch über das Jahr hinweg, das Bewustsein um den Wert des Karnevals als Kulturgut und europäisches Erbe zu stärken. Dies gilt es, möglichst breiten Schichten der Bevölkerung zu vermiteln. Das Kulturgut Karneval wird vom HWC e.V. generationsübergreifend behandelt. Dazu ist es notwendig, die Bindung der Jugend an das Brauchtum im Verein mit einem jugendgerechten Angebot zu fördern. Jugendlichen soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der außerschulischen Bildung, der adäquaten Orientierung im sozialen Umfeld ist die Heranführung an die Normen der Geselschaft oberstes Gebot. Dabei werden Teamfähigkeit, Verantwortungsbewustsein und Integration gefördert. Dies gilt nicht nur für die Bereiche Tanz, Gesang und gesprochenes Wort. Die kulturelen Werte zu vermitteln und die Jugend als Erben eines traditionsreichen Brauchtums in die Verantwortung zu stellen, ist für den HWC e.V. eine wichtige Säule seiner Arbeit. Ein großes Anliegen des Vereins ist die Stärkung der regionalen Besonderheiten. Dazu gehört auch die Beibehaltung des Dialektes in den Wortbeiträgen. Der Karneval lebt aus der Heimatverbundenheit und gewinnt gleichzeitig daraus seine Weltofenheit. Es geht darum, den Karneval auf traditions- und landschaftsgebundener Grundlage zu pflegen, den Ortsbezug zu behalten und trotzdem global zu denken. i Der HWC e.V. verbindet Menschen aller Altersklasen, ungeachtet der Unterschiede zwischen Religion, Hautfarben und Herkunftsländern und führt diese im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten zusamen. Er hat eine Plattform geschaffen, auf der sich Jugendliche in den unterschiedlichsten Strukturen des Vereins engagieren und Ältere ihre Erfahrungen sinnvoll weitergeben können. Seit 1968 steht der Handwerker Carnevalsverein Weimar für diese Werte. Seite 1

1 Förde de tänzer un sportl Bildu mi Kind un Jugendlichen 2. Förderung von sozialer Arbeit für Kinder und Jugendliche werden im Einzelnen nachfolgende Ziele verfolgt: * die Förderung der außerschulischen Jugendbildung unter algemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen und kulturelen Aspekten * die Förderung von erholungsbezogener Jugendarbeit, sozialer Integration, politischer Bildung und beruflicher Orientierung « die Förderung der Koperation und der Kulturverstandigung in einem wachsenden Europa und einer von Globalisierung geprägten Zeitepoche. 2.3 Diese Ziele werden verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von kultur-, tanz- und sportpädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Im Einzelnen verwirklicht der freie Träger seine Ziele durch: ° die sportliche Ausbildung, insbesondere die tänzerische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 5-18 Jahren * die allgemeine Förderung von Kreativität und sozialer Integration dieser Kinder und Jugendlichen durch die Schaffung einer funktionierenden Vereinsgemeinschaft ° die altersgerechte Staffelung der wöchentlichen Probenarbeit durch die Aufteilung in Purzelgarde, Kindergarde, Jugendgarde und Tanzmariechen ° zusätzliche Training- und Probenwochenenden ° Workshops und Weietkildungsmaßnahmen für Trainer*inen der Kinder- und Jugendgrupen ° Ausrichtung der Prunksitzungen und des Karnevalsauftaktes am 11.11. * Koperation mit öfentlichen und freien Trägern von Kultur– und ° Bildungseinrichtungen und Trägern der öfentlichen. und freien Kinder- und Jugendhilfe ° Koperation mit regionalen und überegionalen Fachverbänden e Unterstützung von gemeinützigen Projekten Der freie Träger überprüft die Leistungen und Aktionen zur Verwirklichung der Ziele regelmäßig und passt diese dem aktuellen Bedarf an (s.a. Nr. 4.2). Bei wesentlichen Einschränkungen und/oder Veränderungen informiert er die Stadt und stimmt sich mit ihr ab. | Seite 2

3.3 3.4 3.5 3.6 4.2 5.2 i j Für die Laufzeit dieses Vertrages gewährt die Stadt nach Maßgabe des städtischen Haushalts (Haushaltsvorbehalt) für das Projekt des freien Trägers auf der Grundlage des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans eine jährliche nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro als Festbetragsfinanzierung. Der Bewiligungszeitraum erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Die Auszahlung erfolgt über Mitelabruf. Auf die Einhaltung der Zweimonats-Frist nach Punkt 1.4 der ANBest-P wird hingewiesen. Der freie Träger erklärt, die eingesetzten Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden und führt darüber entsprechend der Algemeinen Nebenbestimungen für Zuwendungen zur Projektförderung den Nachweis. Tätigkeiten außerhalb dieses Vertrages bedürfen einer eigenständigen, gesonderten Finanzierung. Nebenbestimungen Der freie Träger legt jährlich bis zum 15. Oktober einen Kosten- und Finanzierungsplan für die im Folgejahr entstehenden Miet-, Personal- und Sachkosten vor. Der freie Träger verpflichtet sich, eine aktualisierte Beschreibung der Ziele mit Konzept zur Qualitätsicherung im Hinblick auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bis zum 15. Oktober vorzulegen und mit der Stadt abzustimen. Verwendungsnachweis / Prüfung ‘Der freie Träger ist verpflichtet, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht, aus dem hervorgeht, in welchem Maße die unter Ziffer 2.3 definierten Ziele erbracht wurden, und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Stadt ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen einzusehen bzw. anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der freie Träger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Bei Verstößen gegen Vorgaben des Zuwendungsvertrages und festgestelten Abrechnungsfehlern hat die Stadt das Recht, die Zuwendung oder Teile der Zuwendung zurückzufordern. Seite 3

6.2 8.2 8.3 8.4 Der freie Träger ist verpflichtet sicherzustelen dass seine Fachkräfte den Schutzauftrag nach § 8a, Absatz 1 des SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine Fachkraft des Algemeinen Sozialen Dienstes des Familienamtes hinzuziehen. Insbesondere besteht die Verpflichtung, dass sie bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Familienamt informieren, falls die angenomenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden Änderungen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Wirksamkeit dieses Vertrages werden alle vorhergehenden Vereinbarungen hinfällig. Laufzeit/Auflösung/Kündigung Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Er tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. Beide Partner des Vertrages verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Laufzeitende in Verhandlungen mit dem Ziel der Verlängerung des Vertrages um weitere 5 Jahre einzutreten. Diese Verhandlungen sollen so rechtzeitig beendet sein, dass noch binnen eines halben Jahres ein rechtsgültiger Abschluss eines weiteren, nahtlos anschließenden entsprechenden Vertrages erfolgen kann. Beide Partner haben das Recht, den Vertrag mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende zu kündigen, wenn deren Zweck aus objektiven Gründen nicht mehr erfüllt werden kann. Vor der Inanspruchnahme dieses Kündigungsrechtes haben die Partner die Pflicht, nach Lösungen zu suchen, die eine einvernehmliche Anpassung des Vertrages infolge der Auswirkungen der darzulegenden objektiven Gründe ermöglicht. Eine Kündigung des Vertrages durch die Stadt auch für die Vergangenheit ist zulässig, wenn der freie Träger, e einen der vorgenanten Punkte in Ziffer 2 oder 4 nicht einhält, e den Vertrag. durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvolständig waren, e die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend verwendet, e Auflagen nach diesem Vertrag nicht oder nicht innerhalb einer ihr gesetzten Frist erfüllt; Seite 4

Sollten einzelne Bestimungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien. verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimungen durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahekomen. Weimar, den ….. Weimar, den ….. für die Stadt Weimar für den Handwerker Carnevalsverein Weimar e.V. Peter Kleine Bernd Rost Oberbürgermeister Vorsitzender HWC ‘Weimar Bernhard Hopf Schatzmeister HWC Weimar Seite 5

Kosten-und Finanzierungsplan des HWC Weimar für das Jahr 2026 _ Die Beträge sind Etwa-Neto-Beträge und Preisteigerungen weitestgehend einberechnet Geplant sind 3 Trad. Prunksitzungen +1 Kinderfasching, 1 Seniorenkarneval auRerhalb der Weimarhalle Traditioner Auftakt 11.11. im Stadtgebiet/ Rathaus j ; Mietkosten Lager / Fundus : 3.000,00 € Jahres-Mietkosten Veranstaltungsort Weimar-Hale 10.500,00 € Personalkosten Weimar-Hale | ; 5.500,00 € Technikosten Weimar-Hale ; 11.000,00 € Seniorenkarneval 5 300,00 € Security : : 2.200,00 € Versicherungen DR .850,00 € GEMA- 7.100,00 € Kosten für Köstüme und Bühnenaustatung der Gruppen und Garde, t inkl. Ausstattung und Training der Kinder-u. Jugend ' 15.000,00 € Workshops, Trainingslager, Mieten Trainingsräume, ' 2.400,00 € Austatungskosten Kindrfasching 1.900,00 € Ausstattung und Versorgung unserer Ehrengäste und Künstler. . 750,00 € Sonstige Ausstattung