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title: "Handwerker Carnevalsverein Weimar e.V. erhält Zuwendungsvertrag in Weimar; jährlicher Zuschuss 20.000€ 2026–2030"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:14:00Z"
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  - name: "culture"
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  - name: "charity"
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    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Weimar"
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Handwerker Carnevalsverein Weimar e.V. erhält Zuwendungsvertrag in Weimar; jährlicher Zuschuss 20.000€ 2026–2030

Begründung:
Der
Handwerker
Camevalsverein
Weimar
e.V.
gehört
zu
den
traditionsreichsten
Vereinen
der
Stadt
Weimar.
Das
Ziel
des
HWC
Weimar
e.V.
ist
es,
sowohl
während
der
Karnevalsesion
als
auch
über
das
Jahr
hinweg,
das
Bewustsein
um
den
Wert
des
Karnevals
als
Kulturgut
zu
stärken.
Der
Verein
verwirklicht
seine
Ziele
unter
anderem
durch
die
außerschulische
Förderung
der
tänzerischen,
sportlichen
und
sozialen
Bildung
von
Kindern
und
Jugendlichen
im
Alter
von
5
bis
18
und
die
Unterstützung
gemeinütziger
Projekte.
Zur
Gewährung
von
Planungsicherheit
bei
der
Absicherung
und
Umsetzung
der
Vereinstätigkeit
ist
die
nahtlose
Förderung
des
HWC
Weimar
e.V.
im
Anschluss
an
die
zum
31.12.2025
auslaufende
Zielvereinbarung
unerläslich.
Die
Förderung
von
bisher
jährlich
15.000
Euro
wurde
im
neuen
Zuwendungsvertrag
mit
der
Gültigkeit
vom
1.1.2026
bis
31.12.2030
um
5.000
Euro
auf
einen
jährlichen
Zuschuss
in
Höhe
von
20.000
Euro
erhöht.
Der
Mehrbedarf
ergibt
sich
aus
gestiegenen
Personalkosten
und
Mitgliederschwund.
Der
vorlegte
Kosten-
und
Finanzierungsplan
für.
das
Jahr
2026
weist
"derzeit
eine
Differenz
von
4.700
Euro
aus.

eingereicht
durch
29.07.26
Amtsleiter/in
Kosten
Mitel-stehen
zur
Verfügung
|
Haushaltstele
Klimarelevanz
(Dezernat)
Werkleiter/in
ja.
&
HH
Jahr
2026-30
|
3430.71871
|
positiv
il—41.00
an
iar
A|
20.000€
|neinO
:
UI
negativ
Julia
Miehe
Bl
keine

Csiehe
Datum,
Namenszeichen
Osiehe
Datum,
Namenszeichen
Stelungnahme
:
Stelungnahme
Csiehe
Datum
,Namenszeichen
Ilsiehe
Datum,
Namenszeichen
Stelungnahme
Stelungnahme
Dsiehe
Datum,
Namenszeichen
Clsiehe
Datum,
Namenszeichen
Stelungnahme
Stelungnahme
Ülsiehe
Datum
‚Namenszeichen
Clsiehe
‘|
Datum,
Namenszeichen

Stelungnahme
Stelungnahme

.zurück
zum
:
die
Stelungnahmen
wurden
vollständig
berücksichtigt
|
weiter
an
den
Stadtrat
betrifft
folgenden
Ortsteil
federführenden
Amt
41.00
3
U]
Nein,
s.
Begründung
Datum
Amtsleitung
|
Datum
Beigeordnete/r

XX]
Vorlage
'
(J
Antrag
[]
Anfrage
(J
Information
-Ausschuss-
Sitzungstermin
siehe
Unterschrift
beratungsfolge
£
Stelungnahme
2
=
Anhörung
Beigeordnete/r
Oberbürgermeister/in

vertr
dur
de
Vorstandsvors
Her
Ber
Rost
un
den
Schatzmeister,
Herrn
Bernhard
Hopf,
Schützengase
12,
99423
Weimar
-
freier
Träger
-
wird
folgender
ZUWENDUNGSVERTRAG
geschlosen:
1
Algemeiner
Teil
Der
Handwerker
Carnevalsverein
Weimar
gehört
zu
den
traditionsreichsten
Vereinen
der
Stadt
Weimar
und
hat
sich
der
Pflege
des
jahrhundertelangen
Brauchtums
Karneval
verschrieben.
Das
Ziel
des
HWC
e.V.
ist
es,
sowohl
während
der
Karnevalsesion
als
auch
über
das
Jahr
hinweg,
das
Bewustsein
um
den
Wert
des
Karnevals
als
Kulturgut
und
europäisches
Erbe
zu
stärken.
Dies
gilt
es,
möglichst
breiten
Schichten
der
Bevölkerung
zu
vermiteln.
Das
Kulturgut
Karneval
wird
vom
HWC
e.V.
generationsübergreifend
behandelt.
Dazu
ist
es
notwendig,
die
Bindung
der
Jugend
an
das
Brauchtum
im
Verein
mit
einem
jugendgerechten
Angebot
zu
fördern.
Jugendlichen
soll
dabei
die
Möglichkeit
gegeben
werden,
Verantwortung
zu
übernehmen.
Im
Rahmen
der
außerschulischen
Bildung,
der
adäquaten
Orientierung
im
sozialen
Umfeld
ist
die
Heranführung
an
die
Normen
der
Geselschaft
oberstes
Gebot.
Dabei
werden
Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewustsein
und
Integration
gefördert.
Dies
gilt
nicht
nur
für
die
Bereiche
Tanz,
Gesang
und
gesprochenes
Wort.
Die
kulturelen
Werte
zu
vermitteln
und
die
Jugend
als
Erben
eines
traditionsreichen
Brauchtums
in
die
Verantwortung
zu
stellen,
ist
für
den
HWC
e.V.
eine
wichtige
Säule
seiner
Arbeit.
Ein
großes
Anliegen
des
Vereins
ist
die
Stärkung
der
regionalen
Besonderheiten.
Dazu
gehört
auch
die
Beibehaltung
des
Dialektes
in
den
Wortbeiträgen.
Der
Karneval
lebt
aus
der
Heimatverbundenheit
und
gewinnt
gleichzeitig
daraus
seine
Weltofenheit.
Es
geht
darum,
den
Karneval
auf
traditions-
und
landschaftsgebundener
Grundlage
zu
pflegen,
den
Ortsbezug
zu
behalten
und
trotzdem
global
zu
denken.
i
Der
HWC
e.V.
verbindet
Menschen
aller
Altersklasen,
ungeachtet
der
Unterschiede
zwischen
Religion,
Hautfarben
und
Herkunftsländern
und
führt
diese
im
Rahmen
gemeinsamer
Aktivitäten
zusamen.
Er
hat
eine
Plattform
geschaffen,
auf
der
sich
Jugendliche
in
den
unterschiedlichsten
Strukturen
des
Vereins
engagieren
und
Ältere
ihre
Erfahrungen
sinnvoll
weitergeben
können.
Seit
1968
steht
der
Handwerker
Carnevalsverein
Weimar
für
diese
Werte.
Seite
1

1
Förde
de
tänzer
un
sportl
Bildu
mi
Kind
un
Jugendlichen
2.
Förderung
von
sozialer
Arbeit
für
Kinder
und
Jugendliche
werden
im
Einzelnen
nachfolgende
Ziele
verfolgt:
*
die
Förderung
der
außerschulischen
Jugendbildung
unter
algemeinen,
politischen,
sozialen,
gesundheitlichen
und
kulturelen
Aspekten
*
die
Förderung
von
erholungsbezogener
Jugendarbeit,
sozialer
Integration,
politischer
Bildung
und
beruflicher
Orientierung
«
die
Förderung
der
Koperation
und
der
Kulturverstandigung
in
einem
wachsenden
Europa
und
einer
von
Globalisierung
geprägten
Zeitepoche.
2.3
Diese
Ziele
werden
verwirklicht
durch
die
Initiierung
und
Durchführung
von
kultur-,
tanz-
und
sportpädagogischen
Angeboten
für
Kinder
und
Jugendliche.
Im
Einzelnen
verwirklicht
der
freie
Träger
seine
Ziele
durch:
°
die
sportliche
Ausbildung,
insbesondere
die
tänzerische
Ausbildung
von
Kindern
und
Jugendlichen
im
Alter
von
5-18
Jahren
*
die
allgemeine
Förderung
von
Kreativität
und
sozialer
Integration
dieser
Kinder
und
Jugendlichen
durch
die
Schaffung
einer
funktionierenden
Vereinsgemeinschaft
°
die
altersgerechte
Staffelung
der
wöchentlichen
Probenarbeit
durch
die
Aufteilung
in
Purzelgarde,
Kindergarde,
Jugendgarde
und
Tanzmariechen
°
zusätzliche
Training-
und
Probenwochenenden
°
Workshops
und
Weietkildungsmaßnahmen
für
Trainer*inen
der
Kinder-
und
Jugendgrupen
°
Ausrichtung
der
Prunksitzungen
und
des
Karnevalsauftaktes
am
11.11.
*
Koperation
mit
öfentlichen
und
freien
Trägern
von
Kultur--
und
°
 Bildungseinrichtungen
und
Trägern
der
öfentlichen.
und
freien
Kinder-
und
Jugendhilfe
°
Koperation
mit
regionalen
und
überegionalen
Fachverbänden
e
Unterstützung
von
gemeinützigen
Projekten
Der
freie
Träger
überprüft
die
Leistungen
und
Aktionen
zur
Verwirklichung
der
Ziele
regelmäßig
und
passt
diese
dem
aktuellen
Bedarf
an
(s.a.
Nr.
4.2).
Bei
wesentlichen
Einschränkungen
und/oder
Veränderungen
informiert
er
die
Stadt
und
stimmt
sich
mit
ihr
ab.
|
Seite
2

3.3
3.4
3.5
3.6
4.2
5.2
i
j
Für
die
Laufzeit
dieses
Vertrages
gewährt
die
Stadt
nach
Maßgabe
des
städtischen
Haushalts
(Haushaltsvorbehalt)
für
das
Projekt
des
freien
Trägers
auf
der
Grundlage
des
eingereichten
Kosten-
und
Finanzierungsplans
eine
jährliche
nicht
rückzahlbare
Zuwendung
in
Höhe
von
bis
zu
20.000,00
Euro
als
Festbetragsfinanzierung.
Der
Bewiligungszeitraum
erstreckt
sich
vom
01.01.
bis
zum
31.12.
eines
Jahres.
Die
Auszahlung
erfolgt
über
Mitelabruf.
Auf
die
Einhaltung
der
Zweimonats-Frist
nach
Punkt
1.4
der
ANBest-P
wird
hingewiesen.
Der
freie
Träger
erklärt,
die
eingesetzten
Mittel
sparsam
und
wirtschaftlich
zu
verwenden
und
führt
darüber
entsprechend
der
Algemeinen
Nebenbestimungen
für
Zuwendungen
zur
Projektförderung
den
Nachweis.
Tätigkeiten
außerhalb
dieses
Vertrages
bedürfen
einer
eigenständigen,
gesonderten
Finanzierung.
Nebenbestimungen
Der
freie
Träger
legt
jährlich
bis
zum
15.
Oktober
einen
Kosten-
und
Finanzierungsplan
für
die
im
Folgejahr
entstehenden
Miet-,
Personal-
und
Sachkosten
vor.
Der
freie
Träger
verpflichtet
sich,
eine
aktualisierte
Beschreibung
der
Ziele
mit
Konzept
zur
Qualitätsicherung
im
Hinblick
auf
Struktur-,
Prozess-
und
Ergebnisqualität
bis
zum
15.
Oktober
vorzulegen
und
mit
der
Stadt
abzustimen.
Verwendungsnachweis
/
Prüfung
‘Der
freie
Träger
ist
verpflichtet,
jeweils
bis
zum
30.
Juni
des
Folgejahres
einen
Verwendungsnachweis
vorzulegen.
Dieser
besteht
aus
einem
Sachbericht,
aus
dem
hervorgeht,
in
welchem
Maße
die
unter
Ziffer
2.3
definierten
Ziele
erbracht
wurden,
und
einem
zahlenmäßigen
Nachweis.
Die
Stadt
ist
berechtigt,
Bücher,
Belege
und
sonstige
Geschäftsunterlagen
einzusehen
bzw.
anzufordern
sowie
die
Verwendung
der
Zuwendung
durch
örtliche
Erhebungen
zu
prüfen
oder
durch
Beauftragte
prüfen
zu
lassen.
Der
freie
Träger
hat
die
erforderlichen
Unterlagen
bereitzuhalten
und
die
notwendigen
Auskünfte
zu
erteilen.
Bei
Verstößen
gegen
Vorgaben
des
Zuwendungsvertrages
und
festgestelten
Abrechnungsfehlern
hat
die
Stadt
das
Recht,
die
Zuwendung
oder
Teile
der
Zuwendung
zurückzufordern.
Seite
3

6.2
8.2
8.3
8.4
Der
freie
Träger
ist
verpflichtet
sicherzustelen
dass
seine
Fachkräfte
den
Schutzauftrag
nach
§
8a,
Absatz
1
des
SGB
VIII
in
entsprechender
Weise
wahrnehmen
und
bei
der
Abschätzung
des
Gefährdungsrisikos
eine
Fachkraft
des
Algemeinen
Sozialen
Dienstes
des
Familienamtes
hinzuziehen.
Insbesondere
besteht
die
Verpflichtung,
dass
sie
bei
den
Personensorgeberechtigten
auf
die
Inanspruchnahme
von
Hilfen
hinwirken,
wenn
sie
diese
für
erforderlich
halten
und
das
Familienamt
informieren,
falls
die
angenomenen
Hilfen
nicht
ausreichend
erscheinen,
um
die
Gefährdung
abzuwenden
Änderungen
Änderungen,
Ergänzungen
und
Nebenabreden
bedürfen
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftform.
Mit
Wirksamkeit
dieses
Vertrages
werden
alle
vorhergehenden
Vereinbarungen
hinfällig.
Laufzeit/Auflösung/Kündigung
Dieser
Vertrag
hat
eine
Laufzeit
von
5
Jahren.
Er
tritt
am
1.
Januar
2026
in
Kraft
und
tritt
mit
Ablauf
des
31.
Dezember
2030
außer
Kraft.
Beide
Partner
des
Vertrages
verpflichten
sich,
spätestens
ein
Jahr
vor
Laufzeitende
in
Verhandlungen
mit
dem
Ziel
der
Verlängerung
des
Vertrages
um
weitere
5
Jahre
einzutreten.
Diese
Verhandlungen
sollen
so
rechtzeitig
beendet
sein,
dass
noch
binnen
eines
halben
Jahres
ein
rechtsgültiger
Abschluss
eines
weiteren,
nahtlos
anschließenden
entsprechenden
Vertrages
erfolgen
kann.
Beide
Partner
haben
das
Recht,
den
Vertrag
mit
sechsmonatiger
Frist
zum
Jahresende
zu
kündigen,
wenn
deren
Zweck
aus
objektiven
Gründen
nicht
mehr
erfüllt
werden
kann.
Vor
der
Inanspruchnahme
dieses
Kündigungsrechtes
haben
die
Partner
die
Pflicht,
nach
Lösungen
zu
suchen,
die
eine
einvernehmliche
Anpassung
des
Vertrages
infolge
der
Auswirkungen
der
darzulegenden
objektiven
Gründe
ermöglicht.
Eine
Kündigung
des
Vertrages
durch
die
Stadt
auch
für
die
Vergangenheit
ist
zulässig,
wenn
der
freie
Träger,
e
einen
der
vorgenanten
Punkte
in
Ziffer
2
oder
4
nicht
einhält,
e
den
Vertrag.
durch
Angaben
erwirkt
hat,
die
in
wesentlicher
Beziehung
unrichtig
oder
unvolständig
waren,
e
die
Zuwendung
nicht
oder
nicht
mehr
ihrem
Zweck
entsprechend
verwendet,
e
Auflagen
nach
diesem
Vertrag
nicht
oder
nicht
innerhalb
einer
ihr
gesetzten
Frist
erfüllt;
Seite
4

Sollten
einzelne
Bestimungen
des
Vertrages
unwirksam
sein
oder
werden,
berührt
dies
nicht
die
Wirksamkeit
des
übrigen
Vertrages.
Die
Parteien.
verpflichten
sich
für
diesen
Fall,
die
unwirksamen
Bestimungen
durch
solche
zu
ersetzen,
die
dem
Gewollten
möglichst
nahekomen.
Weimar,
den
.....
Weimar,
den
.....
für
die
Stadt
Weimar
für
den
Handwerker
Carnevalsverein
Weimar
e.V.
Peter
Kleine
Bernd
Rost
Oberbürgermeister
Vorsitzender
HWC
‘Weimar
Bernhard
Hopf
Schatzmeister
HWC
Weimar
Seite
5

Kosten-und
Finanzierungsplan
des
HWC
Weimar
für
das
Jahr
2026
_
Die
Beträge
sind
Etwa-Neto-Beträge
und
Preisteigerungen
weitestgehend
einberechnet
Geplant
sind
3
Trad.
Prunksitzungen
+1
Kinderfasching,
1
Seniorenkarneval
auRerhalb
der
Weimarhalle
Traditioner
Auftakt
11.11.
im
Stadtgebiet/
Rathaus
j
;
Mietkosten
Lager
/
Fundus
:
3.000,00
€
Jahres-Mietkosten
Veranstaltungsort
Weimar-Hale
10.500,00
€
Personalkosten
Weimar-Hale
|
;
5.500,00
€
Technikosten
Weimar-Hale
;
11.000,00
€
Seniorenkarneval
5
300,00
€
Security
:
:
2.200,00
€
Versicherungen
DR
.850,00
€
GEMA-
7.100,00
€
Kosten
für
Köstüme
und
Bühnenaustatung
der
Gruppen
und
Garde,
t
inkl.
Ausstattung
und
Training
der
Kinder-u.
Jugend
'
15.000,00
€
Workshops,
Trainingslager,
Mieten
Trainingsräume,
'
2.400,00
€
Austatungskosten
Kindrfasching
1.900,00
€
Ausstattung
und
Versorgung
unserer
Ehrengäste
und
Künstler.
.
750,00
€
Sonstige
Ausstattung