Stadt Weimar beschließt Zuwendungsvertrag mit Gaswerk Weimar e.V. für 2026-2030 in Weimar; jährliche Förderung auf 55.000 € erhöht
Stadt Weimar
Stadtspitze vom: 06.08.2026 Beschlussnummer: 78/2026
Drucksachen-Nr.: 2026/155/V
Art der Drucksache: Vorlage Betreff: Zuwendungsvertrag mit dem Gaswerk Weimar e.V. für die Jahre 2026- 2030
Einreicher: 41.00 Kulturdirektion, Datum: 07.08.2026
Kosten:
55.000 € Haushaltsstelle:
34300.71872.0 Mittel stehen zur Verfügung JA
Ämterumlauf:
20.00, 21.05.2026, gez. S. Früh
30.00, 26.05.2026, gez. F. Schmidt
14.00, 01.06.2026, gez. D. Hauburg Stellungnahmen vollständig berücksichtigt
weiter an Stadtrat Ja betrifft folgenden Ortsteil XXX
Unterschrift Amtsleiter
04.08.2026, gez. J. Miehe Unterschrift Beigeordneter 06.08.2026, gez. R. Kirsten Unterschrift Oberbürgermeister 06.08.2026, gez. P. Kleine
Beratungsfolge: Kulturausschuss Finanz- und Immobilienausschuss Stadtrat
Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt:
Dem Abschluss des Zuwendungsvertrags zwischen der Stadt Weimar und dem Gaswerk Weimar e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2026— 31.12.2030 wird zugestimmt
Begründung: Seit 1998 ist der Gaswerk Weimar e.V. Produktionsstätte, Künstlerwerkstatt und Kulturfabrik, die Jedermann partizipativ einlädt, künstlerisch, kreativ und sozial mitzuwirken. Das Gaswerk im Industriegebiet Weimar-West setzt sich zum Ziel, Kindern,
Jugendlichen und auch erwachsenen Menschen aus sozialen, finanziellen und bildungsbezogenen Risikolagen mit erschwertem Zugang zu Kultur und Bildung Projekte anzubieten, welche auf außergewöhnliche Weise verschiedene Methoden der Kulturvermittlung bündeln. Zur Gewährung von Planungssicherheit bei der Absicherung und Umsetzung der Vereinstätigkeit ist die nahtlose Förderung des Gaswerk Weimar e.V. im Anschluss an die zum 31.12.2025 auslaufende Zielvereinbarung unerlässlich, Die Förderung von bisher jährlich 50.000 Euro wurde im neuen Zuwendungsvertrag mit der Gültigkeit vom 1.1.2026 bis 31.12.2030 um 5.000 Euro auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro erhöht. Der Mehrbedarf ergibt sich vor allem aus gestiegenen Betriebskosten, notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie aus der Notwendigkeit der Einstellung von fest angestelltem Personal zur Unterstützung bei den administrativen Aufgaben. Der vorlegte Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2026 weist derzeit eine Differenz von 100.453 Euro aus.
Beschluss
Datum
Unterschrift Oberbürgermeister