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title: "Stadt Weimar beschließt Zuwendungsvertrag mit Gaswerk Weimar e.V. für 2026-2030 in Weimar; jährliche Förderung auf 55.000 € erhöht"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:14:00Z"
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  - "Weimar"
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Stadt Weimar beschließt Zuwendungsvertrag mit Gaswerk Weimar e.V. für 2026-2030 in Weimar; jährliche Förderung auf 55.000 € erhöht

Stadt Weimar

Stadtspitze vom: 06.08.2026
Beschlussnummer: 78/2026

Drucksachen-Nr.: 2026/155/V

Art der Drucksache: Vorlage
Betreff: Zuwendungsvertrag mit dem Gaswerk Weimar e.V. für die Jahre 2026-
2030

Einreicher: 41.00 Kulturdirektion,
Datum: 07.08.2026

Kosten:

55.000 €
Haushaltsstelle:

34300.71872.0
Mittel stehen zur Verfügung
JA

Ämterumlauf:

20.00, 21.05.2026, gez. S. Früh

30.00, 26.05.2026, gez. F. Schmidt

14.00, 01.06.2026, gez. D. Hauburg
Stellungnahmen
vollständig berücksichtigt

weiter an Stadtrat
Ja
betrifft folgenden Ortsteil
XXX

Unterschrift Amtsleiter

04.08.2026, gez. J. Miehe
Unterschrift Beigeordneter
06.08.2026, gez. R. Kirsten
Unterschrift Oberbürgermeister 06.08.2026, gez. P. Kleine

Beratungsfolge:
Kulturausschuss
Finanz- und Immobilienausschuss
Stadtrat

Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:

Dem Abschluss des Zuwendungsvertrags zwischen der Stadt Weimar und dem Gaswerk
Weimar e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2026— 31.12.2030 wird zugestimmt

Begründung:
 Seit 1998 ist der Gaswerk Weimar e.V. Produktionsstätte, Künstlerwerkstatt und
Kulturfabrik, die Jedermann partizipativ einlädt, künstlerisch, kreativ und sozial mitzuwirken.
Das Gaswerk im Industriegebiet Weimar-West setzt sich zum Ziel, Kindern,

Jugendlichen und auch erwachsenen Menschen aus sozialen, finanziellen und
bildungsbezogenen Risikolagen mit erschwertem Zugang zu Kultur und Bildung Projekte
anzubieten, welche auf außergewöhnliche Weise verschiedene Methoden der
Kulturvermittlung bündeln. Zur Gewährung von Planungssicherheit bei der Absicherung und
Umsetzung der Vereinstätigkeit ist die nahtlose Förderung des Gaswerk Weimar e.V. im
Anschluss an die zum 31.12.2025 auslaufende Zielvereinbarung unerlässlich, Die Förderung
von bisher jährlich 50.000 Euro wurde im neuen Zuwendungsvertrag mit der Gültigkeit vom
1.1.2026 bis 31.12.2030 um 5.000 Euro auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 55.000
Euro erhöht. Der Mehrbedarf ergibt sich vor allem aus gestiegenen Betriebskosten,
notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie aus der Notwendigkeit der Einstellung von fest
angestelltem Personal zur Unterstützung bei den administrativen Aufgaben. Der vorlegte
Kosten- und Finanzierungsplan für das Jahr 2026 weist derzeit eine Differenz von 100.453
Euro aus.

Beschluss

Datum

Unterschrift Oberbürgermeister