Anlage 1 zur Erhebung ‘Amtliche Schuldaten’ 2025/26 in Deutschland; 27 neu, 01/02/14/18 gestrichen

Microsoft Word - BS Anlage 1 Besonderheiten 2025-26

Anlage 1 zur Erhebung „Amtliche Schuldaten“ zum Schuljahr 2025/26 Seite 1 von 5 (Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) Besonderheiten bei der Erhebung zum Schuljahr 2025/26: Wir machen auf folgende Änderungen gegenüber dem Erhebungskonzept des Vorjahres aufmerksam:

  1. Schulart übergreifende Änderungen

 Das Schuljahr (2025/26) bzw. der Stichtag (20. Oktober 2025) wurde angepasst.

 Im Merkmalsbereich „Schule“ wurde bei Merkmal 4 (Schultyp) folgender Schlüssel ergänzt: 27 - Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: Leitstellenwesen

 Im Merkmalsbereich „Schule“ wurden bei Merkmal 4 (Schultyp) folgende Schlüssel gestrichen: 01 - Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: Krankenpflege 02 - Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: Kinderkrankenpflege 14 - Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: veterinärmedizinisch- technische Assistenten 18 - Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: Altenpflege

 Im Merkmalsbereich „Schule“ wurde bei Merkmal 7 (Geschäftsbereich) der Schlüssel 03 - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in 03 - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus umbenannt.

  1. Einzelne Schularten betreffende Änderungen

2.1 Berufsoberschule Merkmalskatalog  Im Merkmalsbereich „Klasse" wurde bei Merkmal 18 (Jahrgangsstufe der Klasse) die Ausprägung IV - Integrationsvorklasse gestrichen.

 Im Merkmalsbereich „Klasse" wurde bei Merkmal 19 (Klassenart) die Ausprägung 49 - Integrationsvorklasse gestrichen.

 Im Merkmalsbereich „Schüler in Klasse" wurde bei Merkmal 52 (Art der Wiederholung) die Ausprägung 13 - die derzeit besuchte Integrationsvorklasse (IV) gestrichen.

 Im Merkmalsbereich „Schüler in Klasse" wurde bei Merkmal 53 (Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht (RU/EU)) die Ausprägung 53 - Religionslehre/Ethik im Bereich der IV-Klassen gestrichen.

Anlage 1 zur Erhebung „Amtliche Schuldaten“ zum Schuljahr 2025/26 Seite 2 von 5 (Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) 2.2 Berufsoberschule und Fachoberschule Merkmalskatalog  Im Merkmalsbereich „Klasse“ wurde bei Merkmal 19 (Klassenart) die Ausprägung 36 - Klasse der Jahrgangsstufe 13, in der Schüler der Fachober- und Berufsoberschu- le (teilweise) gemeinsam beschult werden in 36 - Klasse der Vorklasse oder Jahrgangsstufe 13, in der Schüler der Fachober- und Berufsoberschule (teilweise) gemeinsam beschult werden umbenannt.

Allgemeine, schulartübergreifende Hinweise: a) Bei der Meldung von Schülerdaten im Privatschulbereich sind die realen Verhältnisse maßgeblich. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob zum Stichtag formal betrachtet ein Schulvertrag bestand. b) Schulträger und Schulaufwandsträger, die Anstalten des öffentlichen Rechts sind, müssen den folgenden Schlüsseln zugeordnet werden: Handelt es sich bei der Anstalt des öffentlichen Rechts um ein Kommunalunternehmen, muss sie dem jeweiligen kommunalen Schlüssel zugeordnet werden („Staat“ (Schlüssel

  1. / „Bezirk“ (Schlüssel 02) / „Landkreis“ (Schlüssel 03) / „Gemeinde/Kreisfreie Stadt“ (Schlüssel 04) / „Schulverband/Zweckverband“ (Schlüssel 05)). Anstalten des öffentlichen Rechts, die keine Kommunalunternehmen sind, müssen dem Schlüssel „Privater/sonstiger Träger“ (Schlüssel 08) zugeordnet werden. c) Für öffentliche Schulen mit kommunalem Schulaufwandsträger gilt: Im Merkmalsbereich „Schule“ wird für den Träger des Schulaufwands zusätzlich ein Schlüssel (z.B. Gemeindeschlüssel) erfragt, der zur Berechnung der pauschalierten staatlichen Zuweisung nach Art. 22 BaySchFG an die betroffenen kommunalen Körper- schaften benötigt wird. Falls Ihnen dieser Schlüssel nicht bekannt ist, erfragen Sie ihn bitte beim Schulaufwandsträger (Kreis, Gemeinde, Schulverband etc.). d) Wir bitten Sie ausdrücklich, bei der Pflege der Daten mit besonderer Sorgfalt vorzu- gehen. Um die Wichtigkeit unserer Bitte zu veranschaulichen, nennen wir hier Beispiele:
  1. Das LfStat prüft die Vollständigkeit der Datenlieferung anhand folgender Überlegung zur Schülerbewegung: Schüler, die im Vorjahr die berichtende Schule besuchten, müssen entweder nach wie vor an dieser Schule sein oder sie als Absolvent oder Abgänger verlassen haben. Eventuell sind auch Absolventen und Abgänger auszuweisen, die zum Stichtag des Vorjahres noch nicht an der berichten- den Schule waren, da sie während des Schuljahres zugingen. Daher gilt Folgendes:

Anlage 1 zur Erhebung „Amtliche Schuldaten“ zum Schuljahr 2025/26 Seite 3 von 5 (Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) Die Zahl der im Vorjahr zum Stichtag gemeldeten Schüler (Wert im Leitband) ist kleiner oder gleich („< =“) der Zahl der Schüler zum aktuellen Stichtag, die bereits im Vorjahr die berichtende Schule besuchten (Zahl der Schüler zum aktuellen Stichtag mit Schulbesuch im Vorjahr = 01), plus der Zahl der Absolventen und Abgänger (ohne erfolgreiche Teilnehmer an Prüfungen für andere Bewerber). Da eventuell auch einige Absolventen und Abgänger zum Stichtag des Vorjahres noch nicht an der berichtenden Schule waren, wird „< =“ anstelle von „=“ geprüft. 2. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die gewissenhafte Pflege des Schülermerkmals Schulbesuch im Vorjahr sowie die vollständige Meldung sämt- licher Absolventen und Abgänger. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Daten- lieferung hinsichtlich der Zahl der Schüler zum aktuellen Stichtag, der Einträge zur im Vorjahr besuchten Schulart bei den Schülern oder der Zahl der Absolventen und Abgänger noch Unstimmigkeiten enthält. 3. Generell sind Absolventen- und Abgänger-Individualdaten zu melden für:

  • alle Personen, die im Vorjahr die berichtende Schule besucht und nach dem Erhebungsstichtag des Vorjahres ohne oder mit Abschluss dauerhaft verlassen haben.
  • alle Personen, die bis mindestens zum Halbjahr beurlaubt sind (z.B. wegen eines Auslandsaufenthaltes).
  • alle Personen, die im Vorjahr mit oder ohne Erfolg eine Integrationsvorklasse besucht haben, unabhängig davon, ob sie die berichtende Schule verlassen haben oder an dieser verbleiben (ohne Wiederholer).
  1. Für Halbjahresklassen (d.h. Beginn zum 2. Halbjahr) sind keine Absolventen- und Abgänger-Individualdaten zu melden. Sollten Schüler in Halbjahresklassen die Schule bereits vor dem Statistiktermin wieder verlassen haben, diese bitte nicht übermitteln. Sollten diese Schüler zum nächsten Statistiktermin noch an der Schule sein, diese bitte hier erstmals als Schüler melden.
  2. Bei der Pflege des Schülermerkmals „Schulische Vorbildung“ bitten wir zu beachten: Die Vorbildung von Schülern in Integrationsvorklassen soll als „erfüllte Vollzeit- schulpflicht ohne Schulabschluss“ erfasst werden, wenn
  • der Schule kein Zeugnis eines Schülers vorliegt (da dieses z.B. auf der Flucht verloren gegangen ist)
  • der Schule ein Dokument eines Schülers vorliegt, bei dem aufgrund der Fremd- sprachigkeit nicht einwandfrei festgestellt werden kann, ob es sich tatsächlich um ein Schulzeugnis handelt.

Anlage 1 zur Erhebung „Amtliche Schuldaten“ zum Schuljahr 2025/26 Seite 4 von 5 (Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) Sofern der Schule ein Zeugnis eines Schülers vorliegt, jedoch die Zeugnisanerken- nung noch nicht abgeschlossen ist, so dass der Schule die Meldung der konkreten Wertigkeit des Zeugnisses noch nicht möglich ist, so ist die Vorbildung des betref- fenden Schülers mit „sonstiger Abschluss“ zu erfassen. Wir möchten Sie bitten, bei Schülerinnen und Schülern, die im Vorjahr mit Erfolg eine Integrationsvorklasse besucht haben, den dort erreichten Abschluss beim Eintritt in eine Fachklasse im Folgejahr beim Schülermerkmal „Schulische Vorbil- dung“ entsprechend einzutragen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) weist darauf hin, dass Auswertungen zu diesen Schülern von zunehmendem Interesse sind. Daher ist es von großer Bedeutung, belastbares Datenmaterial zur Verfügung zu haben. Wir bitten Sie daher, die Eintragungen beim Merkmal „Schulische Vorbildung“ hier mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. 6. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) möchte anhand der Daten der amtlichen Statistik prüfen, ob zugezogene ausländische und schulpflichtige Kinder tatsächlich eine Schule besuchen. Zu diesem Zweck vergleicht das StMAS die Zahl der Schüler, die beim Merkmal „Schulbesuch im Vorjahr“ die Ausprägung „als Ausländer zugezogen“ (Schlüssel 18) aufweisen, in der Gliederung nach Altersgruppen mit den entsprechenden Ergebnissen aus der Bevölkerungsstatistik. Leider führt dieser Vergleich bisher nicht zu sinnvollen Ergebnissen, sondern zu einer viel zu geringen Zahl zugezogener ausländischer und schulpflichtiger Kinder, die tatsächlich eine Schule besuchen. Wir bitten Sie deshalb nochmals, die Eintragungen beim Merkmal „Schulbesuch im Vorjahr“ mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. e) Von den nach dem Schuljahr 2024/25 aufgelösten Schulen sind der Schulbogen mit den Angaben auf Seite 1 (Ordnungsmerkmale) und dem Teil „A. Schuljahr 2024/25“ zu erstellen sowie die Merkmalsbereiche „Absolventen und Abgänger“ und (sofern Externenprüfungen durchgeführt wurden) „Andere Bewerber, denen ein Abschluss verliehen wurde“. f) Schüler, die nach dem 31.07. des Berichtsjahres in die berichtende Schule ein- und bereits vor dem 20.10. des Berichtsjahres wieder austraten, sind nicht in die Statistik mit einzubeziehen.

Anlage 1 zur Erhebung „Amtliche Schuldaten“ zum Schuljahr 2025/26 Seite 5 von 5 (Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) g) Bei Schülern, die zwischen dem 01.08. und dem 20.10. des Berichtsjahres die Schule verließen, ist Folgendes zu beachten: Im Merkmalsbereich „Absolventen und Abgänger“ ist beim Merkmal „Übertritte/Abgänge aus Jahrgangsstufe“ noch das Ausbildungs-/ Studienjahr einzutragen, das der Schüler bis zum 31.07. des Berichtsjahres besuchte. h) Schülerinnen, die in Mutterschutz gehen und anschließend die Schule weiter besuchen, sind im Merkmalsbereich „Schüler“ bei der entsprechenden Klasse anzugeben. Dagegen sind Schülerinnen, die nach dem Mutterschutz die Schule nicht direkt wieder besuchen, als Schulabgänger im Merkmalsbereich „Absolventen und Abgänger“ zu melden. i) Gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz der Länder werden seit dem Schuljahr 2005/06 zum Migrationshintergrund der Schüler zusätzlich zur Staatsangehörigkeit des Schülers bundeseinheitlich an allen Schularten das Geburtsland des Schülers (Ausprägung nach Staatenschlüssel) und das Jahr des Zuzugs nach Deutschland (bei nichtdeutschem Geburtsland) erhoben. Hinsichtlich der Erhebung von Merkmalen zum Migrationshintergrund der Schüler siehe auch das KMS Nr. III.3 - 5 S 1070 - 1.37 404 vom 13.06.2005: www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/amtliche-schuldaten.html Auch diese Merkmale bitten wir mit der notwendigen Sorgfalt zu erheben und zu pflegen. Dies gilt nicht nur für die Neuzugänge, sondern für den gesamten Schülerbestand. j) Schüler, die bis mindestens zum Halbjahr beurlaubt sind (z.B. wegen eines Auslands- aufenthaltes), werden nicht in die Zählung einbezogen. Gastschüler werden mitgezählt, wenn sie voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen. k) Nur für Berufsoberschulen und Fachoberschulen: Auf Schulebene zusammengefasste Angaben zur Anzahl der Schüler nach Staatsange- hörigkeit, Religionszugehörigkeit und Daten zum Besuch des Religions-/Ethikunterrichts können an kirchliche Organisationen weitergeleitet werden. l) Nur für Berufsfachschulen des Gesundheitswesens: Das Verzeichnis der Berufsnummern fin