Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Arbeitsmarktbericht 2025 Sachsen-Anhalt
Bericht Arbeitsmarkt Jahr 2025
2025 2024 2026 Statistischer Bericht Erwerbstätigkeit Arbeitsmarkt Jahr 2025
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Statistischer Bericht Erwerbstätigkeit Arbeitsmarkt Jahr 2025 Land Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorbemerkungen 4 Hinweis 5 Begriffserläuterungen 5 Zeichenerklärung 9 Ergebnisse
10
Tabellen:
Eckdaten des Arbeitsmarktes im Land Sachsen-Anhalt seit 1991 12
Bestand an Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten im Jahresdurchschnitt 2025
nach Bundesländern 14
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht 15
Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 16
Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt
im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 17
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählten Altersgruppen 18
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählten Personengruppen 19
Zugang und Abgang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2025
nach kreisfreien Städten und Landkreisen 20
Monatlicher Zugang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach ausgewählten Merkmalen 21
Monatlicher Abgang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 nach ausgewählten Merkmalen 22
Monatlicher Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach ausgewählten Personengruppen 23
- Zugang und Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) 24
Seite
- Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 25
- Monatliche Veränderung der Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen im Land
Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 26
- Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach Wirtschaftsabschnitten 27
- Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) 28
- Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit und Kurzarbeiterbestand im Land
Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 nach dem Arbeitsausfall 29
- Teilnehmerbestand in Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im
Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten
und Landkreisen 30
- Teilnehmerbestand in beruflicher Weiterbildung im Land Sachsen-Anhalt
im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 31
- Zugang und Teilnehmerbestand in Aktivierung und beruflicher Eingliederung
im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 32
- Teilnehmerbestand in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen im Land
Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und
Landkreisen 33
- Zugang und Teilnehmerbestand in Arbeitsgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach Monaten 34
- Bestand an Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld im SGB III und Regel-
leistungsberechtigten im SGB II im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurch-
schnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsarten 35
Abbildungen:
Abb. A: Arbeitslosenquoten im Jahresdurchschnitt 2025 in den kreisfreien Städten
und Landkreisen nach Größengruppen
36
Abb. B: Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt seit 1991 - Jahresdurchschnitte - 37
Abb. C: Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt seit 1991 - Jahresdurchschnitte - 37
4
Vorbemerkungen
Der vorliegende Arbeitsmarktbericht des Statistischen Landesamtes wurde auf der Grund- lage des Internetangebotes der Bundesagentur für Arbeit (BA) Nürnberg gestaltet.
Die Angaben beziehen sich vorwiegend auf die Jahresdurchschnitte bzw. Jahressummen des Jahres 2025. Teilweise wurden zur Sichtbarmachung der Entwicklung auch Daten aus den Vorjahren aufgenommen.
Dabei ist zu beachten, dass Vergleiche mit den Jahren vor 2005 nur eingeschränkt möglich sind. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 1. Januar 2005 änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslo- sen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeits- gemeinschaften (ARGE) von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kom- munalen Trägern (optierende Kommune) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab Januar 2005 aus dem Informationstechnik- (IT-) Vermitt- lungssystem der BA, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und - sofern keine verwertbaren bzw. plausiblen Daten geliefert wurden - aus ergänzenden Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit. Die vollständige Arbeitslosenzahl kann bis auf Kreis- und Agenturebene auch nach Merkmalen (Alter, Geschlecht usw.) ausgewiesen werden. Parallel zur neuen Gesamtarbeitslosenzahl wurden ergänzend differenzierte Auswertungen vorge- nommen, die allein aus dem IT-Fachverfahren der BA gewonnen wurden (ohne zugelassene kommunale Träger). Ab 2006 liegen die arbeitsmarktpolitischen Leistungen mit Förderinfor- mationen der zugelassenen kommunalen Träger vor.
Die Jahresdurchschnitte wurden bis 2004 als ein Zwölftel der Summe aus den Monatsend- beständen Januar bis November des Berichtsjahres und jeweils der Hälfte der Dezember- endbestände des Berichtsjahres und des Vorjahres ermittelt. Ab 2005 wurde der Erhebungs- stichtag auf die Monatsmitte gelegt. Deshalb erfolgt die Ermittlung der Jahresdurchschnitte, wie schon vorher bei den Kurzarbeiterbeständen, als ein Zwölftel der Summe der Monats- mittebestände Januar bis Dezember des Berichtsjahres. Dadurch kann es beim Vorjahres- vergleich zu Verzerrungen kommen. In Einzelfällen können Abweichungen in den Summen durch entsprechende Rundungen bei der Ermittlung der Jahresdurchschnitte auftreten.
Mit dem Berichtsmonat Januar 2009 erfolgte eine Umstellung in der Berichterstattung und tabellarischen Veröffentlichung der Arbeitslosenquoten von den abhängigen zivilen Erwerbs- personen durchgängig auf alle zivilen Erwerbspersonen.
Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde ab 2009 eine Reihe von Instrumenten verändert. Das hat auch indirekt Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und Beurteilung der Arbeitslosenzahlen vor 2009.
5 Hinweis:
In den Ergebnissen von Westdeutschland sind die alten Länder ohne Berlin und in denen von Ostdeutschland die neuen Länder mit Berlin enthalten.
Begriffserläuterungen
Mit Inkrafttreten des SGB III zum 1. Januar 1998 wurde das Arbeitsförderungsgesetz weit- gehend aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktberichterstattung gab es einige Änderungen insbesondere bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, speziell Beschäftigung schaffenden Maßnahmen (Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen) und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Seit dem 1. Januar 2003 traten neue Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Hartz I bis IV) in Kraft, die darauf abzielen, die Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten und zu verbreitern sowie den Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig zu unterstützen. Dazu zählt z. B. die Förderung von Existenzgründungen (Ich-AG).
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Ja- nuar 2004) wurde § 16 des Sozialgesetzbuches III ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teil- nehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z. B. bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Eine Änderung ergibt sich allein für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 - aus leistungsrechtlichen Gründen - auch während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden damit in der Statistik einheitlich behandelt. Ein systematischer Fehler der bisherigen Arbeitslosenstatistik wurde auf diese Weise korrigiert.
Mit der Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 änderten sich die Grundlagen der Ar- beitsmarktstatistik. Auch die Einführung der integrierten Arbeitslosenstatistik, die Neuaus- richtung der Arbeitsmarktpolitik sowie weitere Änderungen bei der Erfassung hatten Auswir- kungen auf die Berichterstattung (siehe dazu Vorbemerkungen und Änderungen in den Defi- nitionen).
Altersgliederung: Die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe wird nach dem Geburtsmonat und -jahr im Zählmonat beurteilt.
Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs): Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichte- ten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen sowie zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine ange-
6 messene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Ar- beitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches. (§ 16d SGB II).
Arbeitslo