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title: "Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Arbeitsmarktbericht 2025 Sachsen-Anhalt"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:45:00Z"
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  - "Börde"
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Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Arbeitsmarktbericht 2025 Sachsen-Anhalt

Bericht Arbeitsmarkt Jahr 2025

2025
2024
2026
Statistischer Bericht
Erwerbstätigkeit
Arbeitsmarkt
Jahr 2025

Herausgabemonat August 2026
Inhaltliche Verantwortung:
Dezernat Forschungsdatenzentrum, Unternehmensregister, Gesamtrechnungen
Herr Rößner

Telefon: 0345 2318-355
Pressesprecherin/Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit:
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Telefon: 0345 2318-777
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Herausgabe:

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

Öffentlichkeitsarbeit

Postfach 20 11 56

06012 Halle (Saale)
©

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2025,

auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet
©

GeoBasis-DE / LVermGeo ST

dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Bezug:

kostenfrei als PDF-Datei verfügbar – Bestell-Nr.: 6A605
Bildrechte:

© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Statistischer Bericht
Erwerbstätigkeit
Arbeitsmarkt
 Jahr 2025
Land Sachsen-Anhalt

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorbemerkungen
               4
Hinweis
               5
Begriffserläuterungen
               5
Zeichenerklärung
               9
Ergebnisse

             10

Tabellen:

1.
Eckdaten des Arbeitsmarktes im Land Sachsen-Anhalt seit 1991 12

2.
Bestand an Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten im Jahresdurchschnitt 2025

nach Bundesländern
            14

3.
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025
nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
            15

4.
Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025
nach kreisfreien Städten und Landkreisen
            16

5.
Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt

im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen
            17

6.
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025
nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählten Altersgruppen 18

7.
Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025
nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählten Personengruppen 19

8.
Zugang und Abgang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2025

nach kreisfreien Städten und Landkreisen
            20

9.
Monatlicher Zugang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach ausgewählten Merkmalen
            21

10. Monatlicher Abgang an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2025 nach ausgewählten Merkmalen
            22

11. Monatlicher Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach ausgewählten Personengruppen
            23

12. Zugang und Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010)
            24

Seite

13. Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen
             25

14. Monatliche Veränderung der Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen im Land

Sachsen-Anhalt im Jahr 2025
             26

15. Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach Wirtschaftsabschnitten
             27

16. Zugang und Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010)
             28

17. Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit und Kurzarbeiterbestand im Land

Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 nach dem Arbeitsausfall
             29

18. Teilnehmerbestand in Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im

Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten

und Landkreisen
             30

19. Teilnehmerbestand in beruflicher Weiterbildung im Land Sachsen-Anhalt

im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen
             31

20. Zugang und Teilnehmerbestand in Aktivierung und beruflicher Eingliederung

im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen 32

21. Teilnehmerbestand in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen im Land

Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2025 nach kreisfreien Städten und

Landkreisen
             33

22. Zugang und Teilnehmerbestand in Arbeitsgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt

im Jahr 2025 nach Monaten
             34

23. Bestand an Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld im SGB III und Regel-

leistungsberechtigten im SGB II im Land Sachsen-Anhalt im Jahresdurch-

schnitt 2025 nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsarten 35

Abbildungen:

Abb. A: Arbeitslosenquoten im Jahresdurchschnitt 2025 in den kreisfreien Städten

    und Landkreisen nach Größengruppen
            36

Abb. B: Arbeitslosenquoten im Land Sachsen-Anhalt seit 1991
     - Jahresdurchschnitte -
            37

Abb. C: Bestand an Arbeitslosen im Land Sachsen-Anhalt seit 1991
      - Jahresdurchschnitte -
            37

4

Vorbemerkungen

Der vorliegende Arbeitsmarktbericht des Statistischen Landesamtes wurde auf der Grund-
lage des Internetangebotes der Bundesagentur für Arbeit (BA) Nürnberg gestaltet.

Die Angaben beziehen sich vorwiegend auf die Jahresdurchschnitte bzw. Jahressummen
des Jahres 2025. Teilweise wurden zur Sichtbarmachung der Entwicklung auch Daten aus
den Vorjahren aufgenommen.

Dabei ist zu beachten, dass Vergleiche mit den Jahren vor 2005 nur eingeschränkt möglich
sind. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 1. Januar 2005 änderten
sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein
auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslo-
sen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig.
Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeits-
gemeinschaften (ARGE) von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kom-
munalen Trägern (optierende Kommune) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Die Daten
zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab Januar 2005 aus dem Informationstechnik- (IT-) Vermitt-
lungssystem der BA, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und - sofern
keine verwertbaren bzw. plausiblen Daten geliefert wurden - aus ergänzenden Schätzungen
der Bundesagentur für Arbeit. Die vollständige Arbeitslosenzahl kann bis auf Kreis- und
Agenturebene auch nach Merkmalen (Alter, Geschlecht usw.) ausgewiesen werden. Parallel
zur neuen Gesamtarbeitslosenzahl wurden ergänzend differenzierte Auswertungen vorge-
nommen, die allein aus dem IT-Fachverfahren der BA gewonnen wurden (ohne zugelassene
kommunale Träger). Ab 2006 liegen die arbeitsmarktpolitischen Leistungen mit Förderinfor-
mationen der zugelassenen kommunalen Träger vor.

Die Jahresdurchschnitte wurden bis 2004 als ein Zwölftel der Summe aus den Monatsend-
beständen Januar bis November des Berichtsjahres und jeweils der Hälfte der Dezember-
endbestände des Berichtsjahres und des Vorjahres ermittelt. Ab 2005 wurde der Erhebungs-
stichtag auf die Monatsmitte gelegt. Deshalb erfolgt die Ermittlung der Jahresdurchschnitte,
wie schon vorher bei den Kurzarbeiterbeständen, als ein Zwölftel der Summe der Monats-
mittebestände Januar bis Dezember des Berichtsjahres. Dadurch kann es beim Vorjahres-
vergleich zu Verzerrungen kommen. In Einzelfällen können Abweichungen in den Summen
durch entsprechende Rundungen bei der Ermittlung der Jahresdurchschnitte auftreten.

Mit dem Berichtsmonat Januar 2009 erfolgte eine Umstellung in der Berichterstattung und
tabellarischen Veröffentlichung der Arbeitslosenquoten von den abhängigen zivilen Erwerbs-
personen durchgängig auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde ab
2009 eine Reihe von Instrumenten verändert. Das hat auch indirekt Auswirkungen auf die
Vergleichbarkeit und Beurteilung der Arbeitslosenzahlen vor 2009.

5
Hinweis:

In den Ergebnissen von Westdeutschland sind die alten Länder ohne Berlin und in denen
von Ostdeutschland die neuen Länder mit Berlin enthalten.

Begriffserläuterungen

Mit Inkrafttreten des SGB III zum 1. Januar 1998 wurde das Arbeitsförderungsgesetz weit-
gehend aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktberichterstattung gab es einige
Änderungen insbesondere bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, speziell Beschäftigung
schaffenden Maßnahmen (Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen) und
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Seit dem 1. Januar 2003 traten neue Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Hartz I bis IV) in Kraft, die darauf abzielen, die Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten
und zu verbreitern sowie den Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig zu unterstützen. Dazu
zählt z. B. die Förderung von Existenzgründungen (Ich-AG).

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Ja-
nuar 2004) wurde § 16 des Sozialgesetzbuches III ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als
arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z. B.
bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Eine
Änderung ergibt sich allein für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Eignungsfeststellungs-
und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 - aus leistungsrechtlichen Gründen - auch
während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden damit in der Statistik einheitlich
behandelt. Ein systematischer Fehler der bisherigen Arbeitslosenstatistik wurde auf diese
Weise korrigiert.

Mit der Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 änderten sich die Grundlagen der Ar-
beitsmarktstatistik. Auch die Einführung der integrierten Arbeitslosenstatistik, die Neuaus-
richtung der Arbeitsmarktpolitik sowie weitere Änderungen bei der Erfassung hatten Auswir-
kungen auf die Berichterstattung (siehe dazu Vorbemerkungen und Änderungen in den Defi-
nitionen).

Altersgliederung: Die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe wird nach dem Geburtsmonat
und -jahr im Zählmonat beurteilt.

Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs): Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur
Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für die Eingliederung in
Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichte-
ten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen sowie zusätzlich und wettbewerbsneutral sein.
Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich
zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine ange-

6
messene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Ar-
beitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne
des Vierten Buches. (§ 16d SGB II).

Arbeitslo