Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht vorläufige Ergebnisse zu Gästen und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026, Sachsen-Anhalt

Bericht Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026, Januar bis Mai 2026, Vorläufige Ergebnisse

2026 Statistischer Bericht Tourismus, Gastgewerbe Gastgewerbe Tourismus Handel Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 5 Mai 2026 Januar bis Mai 2026 Vorläufige Ergebnisse

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Statistischer Bericht Tourismus, Gastgewerbe

Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026 Januar bis Mai 2026 Vorläufige Ergebnisse Land Sachsen-Anhalt

Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 Grafische Darstellungen Zuordnung der Kreise zu Reisegebieten im Land Sachsen-Anhalt 9 Ankünfte in den Beherbergungsbetrieben (einschl. Camping) 10 in Sachsen-Anhalt seit Mai 2023 Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben (einschl. Camping) 10 in Sachsen-Anhalt seit Mai 2023 Anteile der Betriebsarten an den Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben 11 des Landes Sachsen-Anhalt im Monat Mai 2026 Stellplätze und Übernachtungen auf Campingplätzen in Sachsen-Anhalt 11 seit Mai 2023 Zeitreihen

  1. Ergebnisse der Beherbergungsstatistik (einschl. Camping) 12 Sachsen-Anhalts 1993 bis 2026
  2. Ergebnisse der Beherbergungsstatistik (ohne Camping) 13 Sachsen-Anhalts 1993 bis 2026 Kreise
  3. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung 14 der Kapazitäten nach Kreisen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
  4. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 15 betrieben (einschl. Camping) nach Kreisen und zusammengefassten Gästegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
  5. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 16 betrieben der Hotellerie (Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen) nach Kreisen und zusammengefassten Gästegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 Reisegebiete
  6. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung 17 der Kapazitäten nach Reisegebieten und Betriebsarten im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
  7. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 20 betrieben (einschl. Camping) nach Reisegebieten, Betriebsarten und zusammen- gefassten Gästegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026

Seite 8. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 32 betrieben (einschl. Camping) nach Reisegebieten und Herkunftsländern im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 Gemeinden 9. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), darunter Hotels (ohne Hotels garnis), 44 Schlafgelegenheiten und Auslastung der Kapazitäten für ausgewählte Gemeinden und touristische Zielorte im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 10. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 47 bertrieben (einschl. Camping), darunter Hotels (ohne Hotels garnis) für ausgewählte Gemeinden und touristische Zielorte im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 Gemeindegruppen 11. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung 50 der Kapazitäten nach Gemeindegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 12. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs- 50 betrieben (einschl. Camping) nach Gemeindegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026 Stellplätze Camping 13. Campingplätze mit Urlaubscamping und deren Stellplatzkapazitäten 51 nach Reisegebieten im Monat Mai 2026

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Vorbemerkungen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Monatserhebung im Tourismus sind

das Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 354) in Verbindung mit

dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist,

der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABI. L 192 vom 22.07.2011, S. 17).

Hiernach sind zu erfassen:

  1. Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen im Reiseverkehr; bei Gästen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands wird auch das Her- kunftsland erfragt.
  2. Die Anzahl der im Berichtsmonat angebotenen Gästebetten sowie die Anzahl der Stell- plätze auf Campingplätzen für Urlaubscamping.
  3. Vorübergehende Schließungen und Wiedereröffnungen
  4. Bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich die Anzahl der Gäste- zimmer jeweils zum 31. Juli eines Jahres.
  5. Bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis mit mindestens 25 Zimmern die An- zahl der angebotenen und der belegten Gästezimmertage.

Methodik

Beherbergung im Reiseverkehr: Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an ei- nem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Orts- wechsel kann durch Urlaub und Freizeitaktivitäten aber auch durch die Wahrnehmung priva- ter und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltun- gen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.

Zum Berichtskreis der Monatserhebung im Tourismus gehören Betriebe, die nach Einrich- tung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorüberge- hend zu beherbergen. Bei Campingplätzen müssen mindestens zehn Stellplätze vorhanden sein. Bis zum Jahr 2011 waren Betriebe mit mindestens neun Schlafgelegenheiten einbezo- gen. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder die Leiterinnen und Leiter des Beherbergungsbetriebes.

Erhebungsmerkmale

Ankünfte: Zahl der Anmeldungen von Gästen in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb des Berichts- zeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.

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Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: Rechnerischer Wert, der sich aus dem Verhältnis der Übernachtungen zur Anzahl der An- künfte ergibt. Sie kann zum Beispiel in Orten mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (Reha-Kliniken) rechnerisch höher sein als die Zahl der Kalendertage des Berichtszeitraums, da sich in solchen Beherbergungsbetrieben manche Gäste und Patienten mehr als einen Kalendermonat aufhalten.

Berechnung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer: Übernachtungen/Ankünfte

Durchschnittliche Auslastung: Rechnerischer Wert, der die Inanspruchnahme der Schlafgelegenheiten in einem Berichts- zeitraum ausdrückt. Die prozentuale Angabe wird ermittelt, indem die Zahl der Übernachtun- gen durch die so genannten „Bettentage“ geteilt wird. Letztere sind das Produkt aus angebo- tenen Schlafgelegenheiten und der Zahl der Tage, an denen die Betriebe im Berichtszeit- raum tatsächlich geöffnet hatten.

Berechnung der durchschnittlichen Auslastung: (Übernachtungen/angebotene Bettentage) x 100

Gästezimmer: Als Gästezimmer gilt eine Einheit, die aus einem Raum oder einer Gruppe von Räumen be- steht, die eine unteilbare Mieteinheit in einem Beherbergungsbetrieb bilden. Bei den Gäste- zimmern kann es sich um Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer handeln, je nachdem, ob sie zur dauerhaften Beherbergung von einer, zwei oder mehr Personen eingerichtet sind. Die Zahl der Gästezimmer wird einmal im Jahr zum Stichtag 31. Juli erhoben. Gezählt wer- den die an diesem Stichtag tatsächlich zur Verfügung stehenden Gästezimmer. Zimmer, die von Mitarbeitern des Betriebes genutzt werden, zählen nicht als Gästezimmer.

Ein Appartement ist eine spezielle Art von Gästezimmer. Es besteht aus einem oder mehre- ren Räumen mit Küche, separatem Bad und/oder Toilette.

Herkunftsländer: Für die Zuordnung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.

Schlafgelegenheiten: Anzahl der Betten, die in einem Betrieb zur Beherbergung von Gästen zur Verfügung ste- hen. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Im Campingbereich wird ge- mäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit vier Schlafgelegenhei- ten gleichgesetzt.

Übernachtungen: Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbe- trieb ankamen oder seit dem vorherigen Berichtszeitraum dort noch anwesend waren.

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Gliederungsmerkmale

Betriebsarten: Die fachliche Gliederung der Beherbergungsbetriebe erfolgt auf Grundlage der „Klassifikati- on der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008“ (WZ 2008). Die Beherbergungsstatistik erstreckt sich auf den Wirtschaftszweig Beherbergung nach Abteilung 55 der WZ 2008, auf Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime.

Unterschieden werden

Hotels, Gasthöfe, Pensionen (Hotellerie)

Hotels: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch für Passanten – vorhanden ist. Außerdem stehen in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung.

Hotels garnis: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen als Mahl- zeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

Gasthöfe: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen, außer dem auch für Passanten zugänglichen Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen.

Pensionen: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

Erholungs- und Ferienheime: Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern, Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Ferienz