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title: "Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht vorläufige Ergebnisse zu Gästen und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026, Sachsen-Anhalt"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:45:00Z"
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  - "Seegebiet Mansfelder Land"
  - "Zeitz"
  - "Weißenfels"
  - "Kelbra (Kyffhäuser)"
  - "Salzwedel"
  - "Hettstedt"
  - "Stendal (Landkreis)"
  - "Nebra (Unstrut)"
  - "Kalbe (Milde)"
  - "Eisleben"
  - "Klötze"
  - "Gardelegen"
  - "Naumburg (Saale)"
  - "Arendsee (Altmark)"
  - "Arnstein"
  - "Hohenmölsen"
  - "Freyburg (Unstrut)"
  - "Altmarkkreis Salzwedel"
  - "Börde"
  - "Bad Bibra"
  - "Wolmirstedt"
  - "Wanzleben-Börde"
  - "Harz"
  - "Mansfeld-Südharz"
  - "Salzlandkreis"
  - "Oschersleben (Bode)"
  - "Staßfurt"
  - "Halle (Saale)"
  - "Schönebeck (Elbe)"
  - "Annaburg"
  - "Bad Schmiedeberg"
  - "Coswig (Anhalt)"
  - "Gräfenhainichen"
  - "Jessen (Elster)"
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  - "Oranienbaum-Wörlitz"
  - "Lutherstadt Wittenberg"
  - "Zahna-Elster"
  - "Barby"
  - "Genthin"
  - "Bernburg (Saale)"
  - "Burg"
  - "Aschersleben"
  - "Havelberg"
  - "Kamern"
  - "Osterburg (Altmark)"
  - "Schollene"
  - "Stendal"
  - "Tangermünde"
  - "Zerbst/Anhalt"
  - "Querfurt"
  - "Köthen (Anhalt)"
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  - "Merseburg"
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  - "Wernigerode"
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  - "Bad Dürrenberg"
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  - "Osterwieck"
  - "Ilsenburg (Harz)"
  - "Sachsen-Anhalt"
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Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht vorläufige Ergebnisse zu Gästen und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026, Sachsen-Anhalt

Bericht Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Mai 2026, Januar bis Mai 2026, Vorläufige Ergebnisse

2026
Statistischer Bericht
Tourismus, Gastgewerbe
Gastgewerbe
Tourismus
Handel
Gäste und Übernachtungen
im Reiseverkehr,
Beherbergungskapazität
1
2
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9
10
11
12
5
Mai 2026
Januar bis Mai 2026
Vorläufige Ergebnisse

Herausgabemonat August 2026
Inhaltliche Verantwortung:
Dezernat Handel, Gastgewerbe, Dienstleistung, Verkehr
Frau Henker

Telefon: 0345 2318-404
Pressesprecherin/Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit:
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Informations- und Auskunftsdienst:
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Herausgabe:

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

Öffentlichkeitsarbeit

Postfach 20 11 56

06012 Halle (Saale)
©
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2026,
auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet
©
© GeoBasis-DE / LVermGeo ST
dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Bezug:

kostenfrei als PDF-Datei verfügbar – Bestell-Nr.: 6G401
Bildquelle:

Pixabay.com/OpenClipart-Vectors

Statistischer Bericht
Tourismus, Gastgewerbe

Gäste und Übernachtungen
im Reiseverkehr,
Beherbergungskapazität
Mai 2026
Januar bis Mai 2026
Vorläufige Ergebnisse
Land Sachsen-Anhalt

Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorbemerkungen
4
Grafische Darstellungen
Zuordnung der Kreise zu Reisegebieten im Land Sachsen-Anhalt
9
Ankünfte in den Beherbergungsbetrieben (einschl. Camping)
10
in Sachsen-Anhalt seit Mai 2023
Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben (einschl. Camping)
10
in Sachsen-Anhalt seit Mai 2023
Anteile der Betriebsarten an den Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben
11
des Landes Sachsen-Anhalt im Monat Mai 2026
Stellplätze und Übernachtungen auf Campingplätzen in Sachsen-Anhalt
11
seit Mai 2023
Zeitreihen
1. Ergebnisse der Beherbergungsstatistik (einschl. Camping)
12
    Sachsen-Anhalts 1993 bis 2026
2. Ergebnisse der Beherbergungsstatistik (ohne Camping)
13
    Sachsen-Anhalts 1993 bis 2026
Kreise
3. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung
14
    der Kapazitäten nach Kreisen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
4. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
15
    betrieben (einschl. Camping) nach Kreisen und zusammengefassten Gästegruppen
    im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
5. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
16
    betrieben der Hotellerie (Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen) nach
    Kreisen und zusammengefassten Gästegruppen im Monat Mai 2026,
    Januar bis Mai 2026
Reisegebiete
6. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung
17
    der Kapazitäten nach Reisegebieten und Betriebsarten im Monat Mai 2026,
    Januar bis Mai 2026
7. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
20
    betrieben (einschl. Camping) nach Reisegebieten, Betriebsarten und zusammen-
    gefassten Gästegruppen im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026

Seite
8. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
32
    betrieben (einschl. Camping) nach Reisegebieten und Herkunftsländern
    im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
Gemeinden
9. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), darunter Hotels (ohne Hotels garnis),
44
     Schlafgelegenheiten und Auslastung der Kapazitäten für ausgewählte Gemeinden
     und touristische Zielorte im Monat Mai 2026, Januar bis Mai 2026
10. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
47
      bertrieben (einschl. Camping), darunter Hotels (ohne Hotels garnis) für
      ausgewählte Gemeinden und touristische Zielorte im Monat Mai 2026,
      Januar bis Mai 2026
Gemeindegruppen
11. Beherbergungsbetriebe (einschl. Camping), Schlafgelegenheiten und Auslastung
50
      der Kapazitäten nach Gemeindegruppen im Monat Mai 2026,
      Januar bis Mai 2026
12. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungs-
50
      betrieben (einschl. Camping) nach Gemeindegruppen im Monat Mai 2026,
      Januar bis Mai 2026
Stellplätze Camping
13. Campingplätze mit Urlaubscamping und deren Stellplatzkapazitäten
51
      nach Reisegebieten im Monat Mai 2026

4

Vorbemerkungen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Monatserhebung im Tourismus sind

-
das Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642),
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr.
354) in Verbindung mit
-
dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl.
2024 I Nr. 152) geändert worden ist,
-
der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates
(ABI. L 192 vom 22.07.2011, S. 17).

Hiernach sind zu erfassen:

1. Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen im Reiseverkehr; bei Gästen mit
Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands wird auch das Her-
kunftsland erfragt.
2. Die Anzahl der im Berichtsmonat angebotenen Gästebetten sowie die Anzahl der Stell-
plätze auf Campingplätzen für Urlaubscamping.
3. Vorübergehende Schließungen und Wiedereröffnungen
4. Bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich die Anzahl der Gäste-
zimmer jeweils zum 31. Juli eines Jahres.
4. Bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis mit mindestens 25 Zimmern die An-
zahl der angebotenen und der belegten Gästezimmertage.

Methodik

Beherbergung im Reiseverkehr:
Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an ei-
nem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Orts-
wechsel kann durch Urlaub und Freizeitaktivitäten aber auch durch die Wahrnehmung priva-
ter und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltun-
gen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst
sein.

Zum Berichtskreis der Monatserhebung im Tourismus gehören Betriebe, die nach Einrich-
tung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorüberge-
hend zu beherbergen. Bei Campingplätzen müssen mindestens zehn Stellplätze vorhanden
sein. Bis zum Jahr 2011 waren Betriebe mit mindestens neun Schlafgelegenheiten einbezo-
gen. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder die Leiterinnen und Leiter
des Beherbergungsbetriebes.

Erhebungsmerkmale

Ankünfte:
Zahl der Anmeldungen von Gästen in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb des Berichts-
zeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.

5

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer:
Rechnerischer Wert, der sich aus dem Verhältnis der Übernachtungen zur Anzahl der An-
künfte ergibt. Sie kann zum Beispiel in Orten mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
(Reha-Kliniken) rechnerisch höher sein als die Zahl der Kalendertage des Berichtszeitraums,
da sich in solchen Beherbergungsbetrieben manche Gäste und Patienten mehr als einen
Kalendermonat aufhalten.

Berechnung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer:
  Übernachtungen/Ankünfte

Durchschnittliche Auslastung:
Rechnerischer Wert, der die Inanspruchnahme der Schlafgelegenheiten in einem Berichts-
zeitraum ausdrückt. Die prozentuale Angabe wird ermittelt, indem die Zahl der Übernachtun-
gen durch die so genannten „Bettentage“ geteilt wird. Letztere sind das Produkt aus angebo-
tenen Schlafgelegenheiten und der Zahl der Tage, an denen die Betriebe im Berichtszeit-
raum tatsächlich geöffnet hatten.

Berechnung der durchschnittlichen Auslastung:
 (Übernachtungen/angebotene Bettentage) x 100

Gästezimmer:
Als Gästezimmer gilt eine Einheit, die aus einem Raum oder einer Gruppe von Räumen be-
steht, die eine unteilbare Mieteinheit in einem Beherbergungsbetrieb bilden. Bei den Gäste-
zimmern kann es sich um Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer handeln, je nachdem, ob
sie zur dauerhaften Beherbergung von einer, zwei oder mehr Personen eingerichtet sind.
Die Zahl der Gästezimmer wird einmal im Jahr zum Stichtag 31. Juli erhoben. Gezählt wer-
den die an diesem Stichtag tatsächlich zur Verfügung stehenden Gästezimmer. Zimmer, die
von Mitarbeitern des Betriebes genutzt werden, zählen nicht als Gästezimmer.

Ein Appartement ist eine spezielle Art von Gästezimmer. Es besteht aus einem oder mehre-
ren Räumen mit Küche, separatem Bad und/oder Toilette.

Herkunftsländer:
Für die Zuordnung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der
Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.

Schlafgelegenheiten:
Anzahl der Betten, die in einem Betrieb zur Beherbergung von Gästen zur Verfügung ste-
hen. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Im Campingbereich wird ge-
mäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit vier Schlafgelegenhei-
ten gleichgesetzt.

Übernachtungen:
Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbe-
trieb ankamen oder seit dem vorherigen Berichtszeitraum dort noch anwesend waren.

6

Gliederungsmerkmale

Betriebsarten:
Die fachliche Gliederung der Beherbergungsbetriebe erfolgt auf Grundlage der „Klassifikati-
on der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008“ (WZ 2008). Die Beherbergungsstatistik erstreckt
sich auf den Wirtschaftszweig Beherbergung nach Abteilung 55 der WZ 2008, auf Vorsorge-
und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime.

Unterschieden werden

Hotels, Gasthöfe, Pensionen (Hotellerie)

Hotels: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen ein Restaurant –
auch für Passanten – vorhanden ist. Außerdem stehen in der Regel weitere Einrichtungen
oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung)
zur Verfügung.

Hotels garnis: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen als Mahl-
zeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

Gasthöfe: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen, außer dem
auch für Passanten zugänglichen Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume
zur Verfügung stehen.

Pensionen: Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen Speisen und
Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

Erholungs- und Ferienheime: Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen,
z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens,
Kindern, Müttern, Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind und in denen Speisen
und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Ferienz