Sachsen-Anhalt BAföG-Geförderte 2025: 17 111 erhielten BAföG; 6% weniger als 2024
Pressemitteilung vom 07.08.2026, 644 EUR pro Monat erhielten BAföG-Geförderte 2025
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Nr. 208/2026 Halle (Saale), 7. August 2026 644 EUR pro Monat erhielten BAföG-Geförderte 2025 • 17 111 Personen aus Sachsen-Anhalt erhielten BAföG-Förderung • Studierende erhielten im Schnitt 703 EUR pro Monat • 2/3 der Geförderten waren weiblich Halle (Saale) – 2025 erhielten 17 111 Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 6 % weniger als 2024 (18 193). Auch der finanzielle Aufwand sank insgesamt um 4 % auf 87,7 Mio. EUR. Hiervon wurde eine Gesamtsumme von 55,4 Mio. EUR als Zuschuss und weitere 32,3 Mio. EUR als Darlehen gewährt. Der durchschnittliche Förderungsbetrag pro Person lag bei 644 EUR monatlich. 1/3 der Bafög-Geförderten waren Schülerinnen und Schüler Etwas mehr als 1/3 der BAföG-Empfängerinnen bzw. -empfänger (5 969) waren Schülerinnen bzw. Schüler, beim verbliebenen Großteil (11 142) handelte es sich um Studierende. Studierende erhielten seltener eine Vollförderung (42 %) als eine Teilförderung (58 %). Bei Schülerinnen und Schülern war das Verhältnis umgekehrt: 71 % erhielten den maximal möglichen Bedarfssatz, während 29 % eine Teilförderung bezogen. Dennoch lagen die Förderbeträge von erstgenannten mit 515 EUR unter denen von Studentinnen und Studenten (703 EUR). 2/3 der Geförderten waren weiblich 2/3 der Bafög-Geförderten waren weiblich (11 267). Bei Geförderten, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchten, lag der Frauenanteil sogar bei 75 % (4 472), während das Geschlechterverhältnis bei Studierenden ausgeglichener war (6 795 Frauen; 4 347 Männer). Erwartungsgemäß war der Anteil der BAföG-Empfängerinnen und -empfänger, die in der Wohnung der Eltern lebten, bei Schülerinnen und Schülern deutlich höher als bei Studierenden. 44 % der Schülerinnen und Schüler (2 616) wohnten bei ihren Eltern. Gleiches galt nur für 12 % aller Studierenden (1 377). Wohnten Geförderte noch in der Wohnung der Eltern, reduzierte sich der durchschnittliche Förderbetrag auf 285 EUR bei Schülerinnen und Schülern und 466 EUR bei Studierenden gegenüber 696 EUR bzw. 732 EUR, wenn die geförderte Person nicht bei den Eltern lebte. Methodische Hinweise: Die Angaben stammen aus der Statistik zum Berufsausbildungsförderungsgesetz.
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