Stadt Tornesch beschließt Bebauungsplan 105 für Gebiet nordöstlich der A23, nordwestlich der Ahrenloher Straße; In Kraft ab 08.08.2026

Bekanntmachung der Stadt Tornesch

Beschluss des Bebauungsplans 105 der Stadt Tornesch für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2022 den Bebauungsplan 105 der Stadt Tornesch für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlos- sen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 08.08.2026 in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammen- fassende Erklärung von diesem Tag an im Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen einse- hen. Zudem ist die Information auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich können alle Interessierten den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver- kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ist die Bebauungsplansatzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung oder von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen, so ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 GO die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 07.08.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Tornesch unter www.tornesch.de /Rathaus-und-Bürgerservice/Digitaler- Service/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Tornesch, 03.08.2026

Stadt Tornesch Der Bürgermeister

gez. Christopher Radon

Stadt Tornesch Bebauungsplan Nr. 105

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