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title: "Stadt Tornesch beschließt Bebauungsplan 105 für Gebiet nordöstlich der A23, nordwestlich der Ahrenloher Straße; In Kraft ab 08.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:48:00Z"
source: "https://www.tornesch.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Bekanntmachungen/Bebauungsplan_105_Bekanntmachung_Satzungsbeschluss.pdf"
topics:
  - name: "zoning policy"
    identifier: "medtop:20001383"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
locations:
  - "Tornesch"
  - "Pinneberg"
  - "Schleswig-Holstein"
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Stadt Tornesch beschließt Bebauungsplan 105 für Gebiet nordöstlich der A23, nordwestlich der Ahrenloher Straße; In Kraft ab 08.08.2026

Bekanntmachung der Stadt Tornesch

Beschluss des Bebauungsplans 105 der Stadt Tornesch für das Gebiet
nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von 370 m und nordwestlich
der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2022 den Bebauungsplan 105
der Stadt Tornesch für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von
370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m, beste-
hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlos-
sen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 08.08.2026 in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammen-
fassende Erklärung von diesem Tag an im Internet auf der Homepage des Kreises
Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen einse-
hen. Zudem ist die Information auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich können alle Interessierten den Bebauungsplan, die Begründung und die
zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Tornesch, Wittstocker Straße
7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver-
kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3. nach
§
214
Absatz
3
Satz
2
BauGB
beachtliche
Mängel
des
Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich
gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch
diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ist
die
Bebauungsplansatzung
unter
Verletzung
von
Verfahrens-
oder
Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung oder von Verfahrens-
und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen, so ist gemäß § 4
Absatz 3 Satz 1 GO die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt,
geltend gemacht worden ist.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 07.08.2026 im Internet auf der Homepage der
Stadt
Tornesch
unter
www.tornesch.de
/Rathaus-und-Bürgerservice/Digitaler-
Service/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Tornesch, 03.08.2026

Stadt Tornesch
Der Bürgermeister

gez. Christopher Radon

Stadt Tornesch
Bebauungsplan Nr. 105
- Geltungsbereich -