Christa Dieckmann informiert in Magdeburg über drei Gebärdensprachvideos zur Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt; barrierefreies Angebot für Gehörlose
Magdeburg, 7. August 2026 Nr. 10/2026
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt
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Landtagswahl am 6. September 2026
Gemeinsame Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
„Ich freue mich, dass wir auch zur bevorstehenden Landtagswahl wieder Infor- mationen in Gebärdensprache anbieten können. Gehörlose und schwerhörige Wahlberechtigte erhalten in insgesamt drei kurzen Videos wichtige Informatio- nen rund um die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt. Die Videos erläu- tern unter anderem, wer wählen darf, wie die Stimmabgabe erfolgt und wie die Briefwahl genutzt werden kann“, so die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann.
Die Videos in Deutscher Gebärdensprache sind ab sofort auf der Internetseite der Landeswahlleiterin unter wahlen.sachsen-anhalt.de abrufbar. Sie wurden zusätzlich mit Untertiteln und einer Vertonung versehen und bieten damit ein barrierearmes Informationsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen einen einfachen und verständlichen Zugang zu Informationen rund um die Landtagswahl zu ermöglichen.
„Die Videos in Deutscher Gebärdensprache haben sich in der Vergangenheit bewährt. Sie sind eine hervorragende Ergänzung, um die Teilhabe am politi- schen und öffentlichen Leben ganz im Sinne der Umsetzung des Landesakti- onsplanes unseres Bundeslandes voranzubringen. Die Gewährleistung einer barrierefreien politischen Informationskultur ist und bleibt eine zent- rale Aufgabe“, so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Christian Walbrach. Die Gebärdensprachvideos ergänzen die weiteren Informationsange- bote zur Landtagswahl 2026. Gemeinsam sollen diese Angebote dazu beitragen, die Wahl für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei zu gestalten und eine selbstbestimmte Teilnahme am de- mokratischen Prozess zu unterstützen. Das gemeinsame Ziel bleibt ein inklusives Wahlrecht, das allen Wahlberechtigten eine gleichbe- rechtigte Teilhabe am politischen Leben ermöglicht.