Stadt und Landkreis Osnabrück verbieten Gartenbewässerung in Wallenhorst; bis 30. September 12–18 Uhr keine Bewässerung

Gartenbewässerung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt – Gemeinde Wallenhorst

Gartenbewässerung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt

Wasser sparen und Gewässer schützen

Die Wasserversorgung Wallenhorst appelliert an die Verbraucher, sparsam und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Besonders durch stärkere Gartenbewässerungen, durch häufigeres Duschen bei hohen Temperaturen und Poolbefüllungen summieren sich die Verbräuche. In Kombination mit fehlenden Niederschlägen sinken die Grundwasserstände durch die erhöhte Wasserentnahme rapide. Dies belastet die Ökosysteme schwer und bringt die Trinkwasserversorgungsunternehmen an ihre Grenzen.

Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben daher bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. Das anhaltend trockene Wetter hat zu deutlich gesunkenen Wasserständen in Flüssen, Seen und im Grundwasser geführt. Diese Situation kann nicht nur die Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden, sondern auch die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Wassernutzung beeinträchtigen.

Die Wasserentnahmen zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück sind von Freitag (7. August) bis einschließlich Mittwoch (30. September) untersagt. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Weitergehende oder speziellere Beschränkungen in wasserrechtlichen Erlaubnissen bleiben unberührt.

Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen (wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze) sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen sind täglich zwischen 12 und 18 Uhr von Freitag (7. August) bis einschließlich Mittwoch (30. September) untersagt. Auch hier gilt die Untersagung auch gegenüber Inhabern von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Brunnen zu Beregnungszwecken.

Mit dieser Regelung möchten Stadt und Landkreis Osnabrück einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser sicherstellen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der ökologischen Balance unserer heimischen Gewässer leisten. Stadt und Landkreis Osnabrück appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen und bedanken sich für das Verständnis und die Unterstützung in dieser herausfordernden Situation.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite landkreis-osnabrueck.de

Fragen zum Thema beantwortet Martina Fänger, technische Leiterin der Wasserversorgung Wallenhorst, gern unter Telefon 05407 888-613. Weitere Informationen rund um die Wasserversorgung stehen auch auf der Internetseite wasserversorgung-wallenhorst.de zur Verfügung.

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Mitteilung von Freitag, 7. August 2026