Kanton Zürich, Fachstelle Kultur, lanciert Massnahmenpaket Faire Honorare 2026; 3 Mio CHF für faire Honorare 2026

FAQ zum Massnahmenpaket

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Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Fachstelle Kultur

FAQ allgemein zum Massnahmenpaket (Diese Fragen/Antworten werden auf der Website publiziert)

Was macht der Kanton Zürich für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende? Die Fachstelle Kultur setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kultur­ schaffende ein. Im Kulturleitbild von 2015 wird das Thema im Schwerpunkt «Kreation» ausge­ führt, seit 2022 zudem als strategischer Schwerpunkt geführt. Mit dem Budget 2026 hat der Kantonsrat im Dezember 2025 eine Erhöhung von rund 3 Millionen Franken für faire Arbeitsbe­ dingungen für Kulturschaffende genehmigt. Die Fachstelle Kultur initiiert dazu nun ein Massnah­ menpaket «Faire Honorare 2026». Die gesprochenen Gelder werden ab 2026 Kulturschaffen­ den sowie Kulturinstitutionen und -organisationen zur Verfügung gestellt mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbessern. Wie werden die gesprochenen Mittel verwendet? Die Gelder für faire Arbeitsbedingungen gehen an Kulturschaffende sowie Kulturinstitutionen und -organisationen mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbes­ sern. Sie fliessen in die Projektförderung, in die Erhöhung bestehender mehrjähriger Beiträge an Veranstalter:innen (Mehrjährige Förderung Veranstaltungen) sowie in die Erhöhung bestehen­ der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen. Von diesen zweckgebundenen Erhöhungen sind gewisse Kulturinstitutionen und -organisationen ausgenommen, die keine öf­ fentlich zugänglichen Kulturprogramme anbieten (z.B. Archive). Ebenfalls ausgenommen sind das Opernhaus und das Theater des Kantons Zürich. Was ist das Ziel der des Massnahmenpakets «Faire Honorare 2026»? Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich fokussiert sich mit dem Massnahmenpaket «Faire Ho­ norare 2026» vorrangig auf Verbesserung der Honorarsituation von Kulturschaffende. Die kan­ tonale Förderung wirkt dabei subsidiär: Die Gemeinden, Städte, das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia wie auch private Stiftungen stehen weiterhin gemeinsam in der geteilten Verant­ wortung, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Es geht um Honorare: Warum erhalten Kulturinstitutionen und -organisationen auch Er­ höhungen? Ist der Bedarf in der «freien Szene» nicht grösser? Die Kulturinstitutionen und -organisationen sind verpflichtet, die Erhöhungen zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende einzusetzen. Die Kulturinstitutionen und -organisationen arbeiten vielfach eng mit Kulturschaffenden aus der freien Szene zusammen. Theater, Museen oder Festivals erhalten nun die Aufgabe, die Honora­ rempfehlungen der Berufsverbände stärker zu berücksichtigen. Erhebungen, u.a. durch die Fachstelle Kultur, haben gezeigt, dass gerade kleine und mittlere Kulturinstitutionen und -organi­ sationen für Programme und extern mandatierte Kulturschaffende die empfohlenen Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht einhalten können. Die zweckgebundenen FAQ: Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» Stand 10. Juni 2026

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Betriebsbeitragserhöhungen für faire Honorare leisten deshalb einen wichtigen Beitrag zur Ver­ besserung fairer Arbeitsbedingungen im gesamten Kulturbereich. Ist das Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» eine einmalige Aktion? Nein. Die Fachstelle Kultur setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kul­ turschaffende ein. Das nun lancierte Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» fokussiert sich auf die Verbesserung der Honorarsituation von Kulturschaffenden. Die vom Kantonsrat im Budget 2026 bewilligten drei Millionen Franken für faire Arbeitsbedingungen sind auch im Budget 2027 und für die Folgejahre eingeplant. Der Kantonsrat entscheidet jährlich im Dezem­ ber über das Budget des Folgejahres. Die Fachstelle Kultur wird die erzielten Ergebnisse des Massnahmenpakets evaluieren und weiter für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende eintreten. Was ist der Unterschied zwischen Honoraren und Löhnen? Löhne und Honorare beziehen sich auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse: Löhne werden von Kulturinstitutionen oder -organisationen fest oder befristet angestellten Kulturschaffenden im Rahmen eines Arbeitsvertrags gezahlt und beinhalten Sozialleistungen. Honorare hingegen er­ halten selbstständig erwerbende Kulturschaffende für einzelne Auftritte, Aufträge oder Projekte. Sie müssen sich selbst um Sozialversicherungen oder Vorsorgeleistungen kümmern. Faire Honorare für Kulturschaffende – wer ist gemeint mit Kulturschaffend? Kulturschaffende sind Personen, die aktiv Kunst aller Sparten oder spartenübergreifend produ­ zieren und zeigen. Kulturveranstaltende und Kulturvermittelnde sind Personen, die in einer Kul­ turinstitution oder einer ähnlichen Struktur die Werke von Kulturschaffenden einem Publikum zu­ gänglich machen. Wie wird sichergestellt, dass die Erhöhungen bei Kulturinstitutionen und -organisationen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende und nicht zweckfremd verwendet werden? Die Beiträge werden zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen ausgerichtet. Kulturinstitutio­ nen und -organisationen werden aufgefordert, eigenständig Massnahmen auszuarbeiten, wie sie die Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kultur­ schaffende, verwenden. Sie sind verpflichtet, der Fachstelle Kultur zur Umsetzung der Mass­ nahmen jährlich ein Reporting zu liefern. Was unternimmt der Kanton, dass in der Projektförderung künftig faire Honorare ausge­ richtet werden? Gesuchsstellende werden u.a. mittels Budgetvorlagen darauf hingewiesen, ihre Honorare aus­ zuweisen und diese an den Honorarempfehlungen der Berufsverbände auszurichten. Gleichzei­ tig werden die Mittel für die Projektförderung gestärkt. Die Wirkung der Massnahme wird von der Fachstelle Kultur auf Basis vordefinierter Indikatoren überprüft und evaluiert.

FAQ: Kulturschaffende (Diese Fragen/Antworten werden auf der Website publiziert und können auch mit Fragen aus dem allgemeinen Teil oben ergänzt werden)

Was unternimmt der Kanton, dass in der Projektförderung künftig faire Honorare ausge­ richtet werden?

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Gesuchsstellende werden u.a. mittels Budgetvorlagen darauf hingewiesen, ihre Honorare aus­ zuweisen und diese an den Honorarempfehlungen der Berufsverbände auszurichten. Gleichzei­ tig werden die Mittel für die Projektförderung gestärkt. Die Wirkung der Massnahme wird von der Fachstelle Kultur auf Basis vordefinierter Indikatoren überprüft und evaluiert. Die kantonale För­ derung wirkt dabei subsidiär: Gemeinden, Städte, das Bundesamt für Kultur und Pro Hel­ vetia wie auch private Stiftungen stehen weiterhin in der geteilten Verantwortung, faire Arbeits­ bedingungen zu ermöglichen. Was müssen Kulturschaffende bei der Gesucheingabe beachten? Kulturschaffende, die bei der Fachstelle Kultur Gesuche für eine Projektförderung stellen, sind aufgefordert, ihre Honorare auszuweisen und auf Basis der Richtgagen der Berufsverbände auszurichten.

Wo erhalten Kulturschaffende mehr Informationen rund um faire Honorare und Richtga­ gen der Verbände? Für weiterführende Informationen zu «fairen Honoraren» wie auch zu Fragen zur sozialen Si­ cherheit im Allgemeinen verweisen wir auf Suisseculture Sociale sowie deren Ratgeber für Kul­ turschaffende «Artists take action». Die Richtgagen sind spartenspezifisch definiert und werden von den entsprechenden Berufsverbänden festgelegt.

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FAQ: Kulturinstitutionen und -organisationen

Erhalten mit dem Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» alle vom Kanton geförderten Kulturinstitutionen und -organisationen eine Beitragserhöhung für faire Arbeitsbedingun­ gen für Kulturschaffenden? Von der Fachstelle für Kultur wurden Kulturinstitutionen und -organisationen berücksichtigt, die in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden Kulturprogramme anbieten, Honorarleistungen aus­ richten und vom Kanton Zürich mit einem bestehenden Betriebsbeitrag oder einem Beitrag im Rahmen des Förderinstruments «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen» unterstützt werden. Nicht alle bestehenden Beiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen werden erhöht. Aus­ genommen von den Erhöhungen sind Kulturinstitutionen und -organisationen, die keine öffent­ lich zugänglichen kulturellen Programme anbieten, beispielsweise Archive. Beim Instrument «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen » werden Beiträge an Organisationen im Bereich der Bildenden Kunst nicht erhöht, weil das Instrument derzeit überprüft und neu ausgerichtet wird. Ebenfalls von der Beitragserhöhung ausgenommen ist das Opernhaus (andere gesetzliche Grundlage) und das Theater des Kantons Zürich (Rahmenkredit). Wie hoch ist die Erhöhung für faire Arbeitsbedingungen? Kulturinstitutionen, deren Beitragserhöhung über einen Regierungsratsbeschluss entschieden wird, erhalten für die Jahre 2026 und 2027 eine Erhöhung von 10% auf den bestehenden jährli­ chen Betriebsbeitrag der laufenden Förderperiode 2024–2027. Für diese Kulturinstitutionen gel­ ten erweiterte Reporting-Pflichten. Die zweckgebundenen Erhöhungen werden nur vollumfäng­ lich ausgezahlt, wenn deren Verwendung für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, im aktualisierten Betriebsbudget vorab bis zum 31.8.2026 sowie am Ende des Betriebsjahres in den Abschlussdokumenten transparent ausgewiesen werden kann. Kulturinstitutionen und -organisationen, deren Beitragserhöhung von der Fachstelle Kultur ver­ fügt wird, erhalten eine prozentuale Erhöhung von 15% auf den bestehenden Jahresbeitrag der laufenden Förderperiode. Für diese Kulturinstitutionen und -organisationen gilt das einfache Re­ porting. Warum werden einige Beiträge um 15%, andere wiederum um 10% erhöht? Verschiedene Studien wie auch eine stichprobenartige Erhebung der Fachstelle Kultur bei un­ terstützten Kulturinstitutionen haben gezeigt, dass gerade kleinere und mittlere Kulturinstitutio­ nen und -organisationen im Bereich Honorare für Programme und extern mandatierte Kultur­ schaffende die empfohlenen Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht einhalten können. Sie weisen daher einen grösseren Mehrbedarf auf. Mittlere und kleinere Beiträge an Kulturinsti­ tutionen und -organisationen – sie werden durch die Fachstelle Kultur verfügt – werden darum um 15% und grössere Beiträge, die durch den Regierungsrat beschlossen werden, um 10% er­ höht. Wie erfolgt das einfache Reporting zur Umsetzung fairer Honorare? Beim einfachen Reporting wird den Kulturinstitutionen und -organisationen der verfügte Beitrag in der Regel sogleich ausgezahlt, ausser es besteht ein Risiko, dass das anrechenbare Defizit überschritten wird. In diesem Spezialfall werden die betreffenden Kulturinstitutionen von den Förderbereichsleitungen der Fachstelle Kultur mittels Infobrief zur Verfügung noch vor der Aus­ zahlung direkt informiert.

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Kulturinstitutionen und -organisationen mit einfachen Reporting-Pflichten sind aufgefordert, ei­ genständig Massnahmen für faire Honorare auszuarbeiten und umzusetzen. Zum Ende des Be­ triebsjahres muss zusammen mit der Abschlussdokumentation eine kommentierte Erfolgsrech­ nung eingereicht werden. Daraus muss in wenigen Sätzen nachvollziehbar ersichtlich sein, wie die Mittel zweckbestimmt verwendet wurden, resp. wie die Ziele der vorgeschlagenen Massnah­ men erreicht wurden. Wie erfolgt das erweiterte Reporting zur Umsetzung fairer Honorare? Beim erweiterten Reporting wird die beschlossene zweckgebundene Beitragserhöhung erst dann ausgezahlt, wenn dere