Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015

03 - Anlagen zur EÖB

Anlagen Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen.

  1. Anlagenübersicht Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen (historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014 ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden. Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte. Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben. Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese Vermögensbereiche keine historische Afa aus.

  2. Forderungsübersicht Die Forderungsübersicht weist die tatsächlich zum 01.01.2015 bestehenden offenen Forderungen aus, welche die Stadtkasse bei der Umstellung auf die Doppik auf ihre sachliche Richtigkeit und Werthaltigkeit gemeinsam mit den Fachämtern geprüft hat. Die Forderungen resultieren aus den Kasseneinnahmeresten des kameralen Jahresabschlusses 2014 und müssen wertgleich vorgetragen sein. Dazu gibt es eine Ausnahme: Die Hauptforderung im Bereich privatrechtliche Forderungen wurde in Höhe von 1.078.091,02 € als Bilanzvortrag erfasst, weil mit Einführung der Doppik die Beurteilung der Erbbaurechtszinszahlungen neu bewertet werden mussten. Ein Teil der bis zum Jahr 2094 zu zahlenden Erbbauzinsen ist als Verkaufserlös für die übertragenen Gebäude zu bewerten und von den Erträgen abzugrenzen. Diese Forderung stellte im kameralen Jahresabschluss 2014 keinen Kasseneinnahmerest dar.

  3. Verbindlichkeitenübersicht Im kameralen Jahresabschluss 2014 gibt es keinen Ausweis zu Kassenausgaberesten, weil nach kameralen Vorschriften auszuweisende Zahlungen nicht ausstanden. Mit der Einführung der Doppik hat sich das Buchführungssystem vollständig geändert. Nach den doppischen Bewertungsvorschriften sind als Verbindlichkeiten die Rückzahlungsverpflichtungen der bestehenden Kredite, die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Geschäften (mitunterzeichneter Kreditvertrag BWZ mbH) sowie die noch nicht oder generell nicht dem Haushaltsplan zuzuordnende Finanzposten (Verwahrungen) zu führen.