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title: "Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015"
sdDatePublished: "2026-08-08T13:37:00Z"
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  - "Anhalt-Bitterfeld"
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Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015

03 - Anlagen zur EÖB

Anlagen
Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die
Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage
beizufügen.

1. Anlagenübersicht
Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und
Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen
(historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014
ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden.
Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen
historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen
Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte.
Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen
durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der
Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und
bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben.
Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft
durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren
Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach
Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die
fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese
Vermögensbereiche keine historische Afa aus.

2. Forderungsübersicht
Die Forderungsübersicht weist die tatsächlich zum 01.01.2015 bestehenden offenen
Forderungen aus, welche die Stadtkasse bei der Umstellung auf die Doppik auf ihre
sachliche Richtigkeit und Werthaltigkeit gemeinsam mit den Fachämtern geprüft hat. Die
Forderungen resultieren aus den Kasseneinnahmeresten des kameralen Jahresabschlusses
2014 und müssen wertgleich vorgetragen sein.
Dazu gibt es eine Ausnahme:
Die Hauptforderung im Bereich privatrechtliche Forderungen wurde in Höhe von
1.078.091,02 € als Bilanzvortrag erfasst, weil mit Einführung der Doppik die Beurteilung der
Erbbaurechtszinszahlungen neu bewertet werden mussten. Ein Teil der bis zum Jahr 2094
zu zahlenden Erbbauzinsen ist als Verkaufserlös für die übertragenen Gebäude zu bewerten
und von den Erträgen abzugrenzen. Diese Forderung stellte im kameralen Jahresabschluss
2014 keinen Kasseneinnahmerest dar.

3. Verbindlichkeitenübersicht
Im kameralen Jahresabschluss 2014 gibt es keinen Ausweis zu Kassenausgaberesten, weil
nach kameralen Vorschriften auszuweisende Zahlungen nicht ausstanden.
Mit der Einführung der Doppik hat sich das Buchführungssystem vollständig geändert. Nach
den
doppischen
Bewertungsvorschriften
sind
als
Verbindlichkeiten
die
Rückzahlungsverpflichtungen
der
bestehenden
Kredite,
die
Verbindlichkeiten
aus
kreditähnlichen Geschäften (mitunterzeichneter Kreditvertrag BWZ mbH) sowie die noch nicht
oder generell nicht dem Haushaltsplan zuzuordnende Finanzposten (Verwahrungen) zu
führen.