Stadt Zerbst/Anhalt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015; Bilanzsumme ca. 158 Mio Euro
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 und Erläuterungsbericht
Stadt Zerbst/Anhalt
Inhalt ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ZUM 01.01.2015 ………………………………………………………. 3 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ DER STADT ZERBST/ANHALT ……………………………………. 5 VORWORT …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 5 AUSGANGSSITUATION ……………………………………………………………………………………………………………………. 6 ERLÄUTERUNG DER BILANZPOSITIONEN ……………………………………………………………………………………………. 7 I. AKTIVA ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 7 1. Anlagevermögen …………………………………………………………………………………………………………………… 7 2. Umlaufvermögen ………………………………………………………………………………………………………………… 14 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ……………………………………………………………………………………. 15 II. PASSIVA …………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 1. Eigenkapital ……………………………………………………………………………………………………………………….. 16 2. Sonderposten ……………………………………………………………………………………………………………………… 16 3. Rückstellungen ……………………………………………………………………………………………………………………. 17 4. Verbindlichkeiten ………………………………………………………………………………………………………………… 19 5. Passive Rechnungsabgrenzung ……………………………………………………………………………………………… 20
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Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt zum 01.01.2015
Aktiva Stand zu Beginn 2015 Euro
Anlagevermögen:
1.1 Immaterielles Vermögen 261.022,93 1.2 Sachanlagevermögen 104.323.468,45 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 19.689.312,47 1.2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 30.913.058,74 1.2.3 Infrastrukturvermögen 49.426.953,30 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 412.894,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.075.283,49 1.2.7 Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung, Nutzpflanzungen und Nutztiere 987.794,01 1.2.8 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 818.172,44 1.3 Finanzanlagevermögen 43.913.773,55 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 38.030.198,38 1.3.2 Beteiligungen 5.570.995,22 1.3.3 Sondervermögen 0,00 1.3.4 Ausleihungen 312.579,95 1.3.5 Wertpapiere 0,00
Summe Anlagevermögen 148.498.264,93
Umlaufvermögen
2.1 Vorräte 0,00 2.2 öffentlich-rechtliche Forderungen 582.193,70 2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleis- tungen 56.042,51 2.2.2 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (insbe- sondere aus Steuern, Transferleistungen) 526.151,19 2.3 privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermö- gensgegenstände 1.080.266,11 2.3.1 privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.080.266,11 2.3.2 sonstige privatrechtliche Forderungen 0,00 2.3.3 sonstige Vermögensgegenstände 0,00 2.4 liquide Mittel 7.887.605,90 2.4.1 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten 3.301.089,95 2.4.2 sonstige Einlagen 4.582.183,47 2.4.3 Bargeld 4.332,48
Summe Umlaufvermögen 9.550.065,71
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 227.207,47
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00
Bilanzsumme 158.275.538,11
Passiva Stand zu Beginn 2015 Euro
Eigenkapital
1.1 Rücklagen 102.081.518,60 1.1.1 Rücklage aus der Eröffnungsbilanz 102.081.518,60 1.1.2 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 1.1.3 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2 Sonderrücklagen 0,00 1.3 Fehlbetragsvortrag 0,00 1.4 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) 0,00
Summe Eigenkapital 102.081.518,60
Sonderposten
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 41.198.438,32 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 2.582.045,10 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 2.4 sonstige Sonderposten 0,00
Summe Sonderposten 43.780.483,42
Rückstellungen
3.1 Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen 0,00 3.2 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0,00 3.3 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 3.4 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 0,00 3.5 sonstige Rückstellungen 73.016,88 3.5.1 Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen
der Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch auf- grund
langfristiger Erkrankung und ähnliche Maßnahmen 66.220,32 3.5.2 ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanz- ausgleichs und aus Steuer- und Sonderabgabe- schuldverhältnissen 6.796,56 3.5.3 drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- verfahren 0,00 3.5.4 drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren 0,00 3.5.5 sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder auf- grund von Rechtsvorschriften 0,00
Summe Rückstellungen 73.016,88
Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitio- nen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 10.559.400,48 4.3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen 227.207,47 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 574.510,72
Summe Verbindlichkeiten 11.361.118,67
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 979.400,54
Bilanzsumme 158.275.538,11
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Gemäß § 114 (1) KVG und § 53 KomHVO hat die Kommune zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Aufgrund von Ausnahmeregelungen gilt der 01.01.2015 für die Stadt Zerbst/Anhalt als Stichtag.
Die Eröffnungsbilanz wird durch einen Anhang gemäß § 47 KomHVO ergänzt. Hier gibt die Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt Informationen über die angewandten Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden. Außerdem sind Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen.
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Erläuterungsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt
Vorwort
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 22. März 2006 das Gesetz über ein Neues Kommu- nales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Ein bedeutender Grundgedanke des NKHR ist es, den politischen Gremien der Städte und Gemeinden durch eine Vielzahl neuer Informationen bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Entwicklung der Kommune zur Verfügung zu stellen.
Das Buchführungssystem der Kameralistik wurde dadurch von der Doppik abgelöst, welche sich an die kaufmännische Buchführung anlehnt. Die Kameralistik stellte wesentlich den Geld- verbrauch dar. Das System wurde von den Einzahlungen und Auszahlungen der Kasse ge- prägt.
Das Buchführungssystem der Doppik hingegen erweitert dies um die Komponente Ressour- cenverbrauch. So bildet die Ergebnisrechnung den Verbrauch der Ressourcen ab, die bei der Produkterstellung benötigt werden. Hierzu gehört neben den Aufwendungen für z. B. Personal, Material oder die Nutzung von Gebäuden auch die Abnutzung von Vermögensgegenständen (Abschreibungen). Daneben weist die Finanzrechnung den Geldverbrauch aus. Beide Teilrechnungen wirken jährlich bestandsverändernd auf die kommunale Bilanz, welche den Stand des Vermögens der Kommune ausweist. Grundlegend erforderlich ist deshalb die Aufstellung einer stichtagsbezogenen Eröffnungsbilanz.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz ist nach den Vorgaben des NKHR sowie unter Anwendung der allgemein anerkannten kaufmännischen Regeln erstellt worden. Sie soll ein, den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes, Bild der Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage der Stadt Zerbst/Anhalt vermitteln.
Der gesetzlich vorgeschriebene Termin für die Erstellung der Eröffnungsbilanz und die Einfüh- rung des doppischen Rechnungswesens war der 01.01.2013. Aufgrund von Ausnahmerege- lungen und der Verfügung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte die Einführung des doppischen Rechnungswesens zum 01.01.2015, obwohl keine Eröffnungsbilanz vorlag. Daraus ergibt sich der Bilanzstichtag.
Zahlreiche Gesetzesvorschriften, Richtlinien und vom Gesetzgeber empfohlene Bewertungs- verfahren lagen den Arbeiten zur gesamten Vermögenserfassung und Bewertung zu Grunde. Im Laufe der vielen Jahre sind diese Vorschriften mehrmals überarbeitet worden. Vor allem sind Erleichterungen für die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und die Erstellung von Jah- resrechnungen erlassen worden, weil viele Kommunen die verfügten Vorgaben nicht umset- zen konnten. Insbesondere die Runderlasse des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15. Oktober 2020 und vom 22. April 2022 zur Erleichterung der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen sind ergän- zende Grundlagen für die Aufstellung der städtischen Eröffnungsbilanz. Der Stadtrat hat mit den zuvor gefassten Beschlüssen der Anwendung dieser Erleichterungsregeln zugestimmt.
Auf Grundlage der Bewertungsrichtlinie (BewertRL) des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt erarbeitet, welche die angewandten hauseigenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dokumentiert und im Anhang beigefügt wird.
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Ausgangssituation
Für die Aufstellung der vorliegenden Eröffnungsbilanz mussten alle im wirtschaftlichen Eigen- tum der Stadt Zerbst/Anhalt stehenden Vermögensgegenstände ermittelt und bewertet wer- den. Hier bedurfte es der Bildung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für die Kernstadt und alle 24 Ortschaften. Durch die komplexen Auswirkungen der verschiedenen Gebietsreformen in Sachsen-Anhalt und der Eingemeindung zum 01.01.2010 stellte sich der Stadt Zerbst/Anhalt dabei die extreme Aufgabe, aus den Unterlagen der Kernstadt und den diffusen Unterlagen aus dem Nachlass von zwei Verwaltungsgemeinschaften für 24 Ortschaften mit 56 Ortsteilen in verschiedenen Archiven ein gemeinsames Verzeichnis des Vermögens zu erstellen. Die Archive wurden aufwändig untersucht. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von nur 10 Jahren und wegen der schlechten Archivlage der übernommenen Verwaltungsgemeinschaft waren Anschaffungs- und Herstellungskosten trotzdem oft nicht er- mittelbar.
Ohne zusätzliches Personal und ohne jede sachliche und finanzielle Unterstützung war es der Stadt Zerbst/Anhalt in der gesetzlich gebotenen Frist zum 01.01.2013 nicht möglich, eine Er- öffnungsbilanz aufzustellen. Die akribische Suche nach eventuell aufzufindenden Unterlagen zur Ermittlung der überhaupt vorhandenen Vermögensgegenständen, den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder sonst verwertbarer Ersatzdaten gestaltete sich äußerst s