SG Dynamo Dresden Gremienwahl Ordentliche Mitgliederversammlung 2026 Dresden; Kandidatur für ein zweites Gremium ausgeschlossen.

Gremienwahl auf Ordentlicher Mitgliederversammlung 2026 | Sportgemeinschaft Dynamo Dresden - Die offizielle Website

Gremienwahl auf Ordentlicher Mitgliederversammlung 2026

Bewerbungsfrist bis 24.08.2026 für ein Amt im Präsidium, Ehren- oder Jugendrat

Die Mitgliedschaft der SG Dynamo Dresden kommt im November zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 zusammen. Hierbei werden die Wahlen des Präsidiums, des Ehrenrates und des Jugendrates im Mittelpunkt stehen. Die Einreichung einer Kandidatur ist noch bis Ende August möglich.

Interessierte Vereinsmitglieder mit vollumfänglichen Rechten, die die Kriterien zur Zulassung als Kandidat erfüllen, können sich noch bis einschließlich Montag, dem 24. August für das Amt in einem der Gremien der Sportgemeinschaft bewerben.

Laut § 17, Absatz 2 der Satzung der SGD setzt die Kandidatur für ein Gremium eine Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren, das persönliche Stimmrecht und die Einverständniserklärung des Kandidaten voraus. Die Bewerbungen sind bis spätestens zwölf Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen. Die Kandidatur für ein zweites Gremium ist ausgeschlossen.

Die Bewerbungen sind unter Angabe der Mitgliedsnummer sowie des Geburtsdatums persönlich, per Post oder per E-Mail unterzeichnet in der Geschäftsstelle ( SG Dynamo Dresden e.V., Enderstraße 94, 01277 Dresden, verein@dynamo-dresden.de ) einzureichen und werden im Anschluss von den zuständigen Gremien geprüft. Für die Bewerber zur Wahl ins Präsidium ist der Aufsichtsrat zuständig, für Bewerber zum Ehren- oder Jugendrat das Präsidium.

Die zur Wahl stehenden Gremien setzen sich folgendermaßen zusammen:

Präsidium Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die anderen Gremienmitglieder sind Vizepräsidenten.

Ehrenrat Der Ehrenrat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern, welche über 35 Jahre alt sind. Mindestens ein Mitglied soll die Befähigung zum Richteramt haben. Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben soll.

Jugendrat Der Jugendrat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern, die Erfahrungen in sportlichen und pädagogischen Angelegenheiten haben sollen, von denen mindestens zwei Mitglieder Elternteile von Jugendspielern sein sollen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer.

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