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title: "BMF richtet LEZ West in Kaiserslautern und LEZ Ost in Erfurt ein; Melde- und Befehlswege fehlen."
sdDatePublished: "2026-08-08T04:13:00Z"
source: "https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2026/2026-08/2026-08-07_lez"
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BMF richtet LEZ West in Kaiserslautern und LEZ Ost in Erfurt ein; Melde- und Befehlswege fehlen.

Lage- und Einsatzzentralen sollen kommen - doch Melde- und Befehlswege fehlen

Lage- und Einsatzzentralen sollen kommen - doch Melde- und Befehlswege fehlen

Mit Erlass vom 8. Mai 2026 entschied das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einrichtung der Lage- und Einsatzzentralen (LEZ) West in Kaiserslautern und Ost in Erfurt. Nach jahrelangem Warten konnten sich das BMF, die GZD und die BIMA nun auf die entsprechende Unterbringung einigen. Jedoch ist ein taugliches Konzept für Melde- und Befehlswege im Zoll bisher ist nicht erkennbar.

Nach derzeitigem Stand würden bei Inbetriebnahme der neuen LEZen West und Ost in Kaiserslautern und Erfurt, zusammen mit der sich bereits in Betrieb befindlichen LEZ Nord in Stralsund, 3 Lage- und Einsatzzentralen für das gesamte Bundesgebiet und alle dort angeschlossen Zolldienststellen zuständig sein. Hinzu kommen die kleineren Digitalfunkzentralen bei den großen internationalen See- und Flughäfen. Das reicht nicht aus. Die Behördenstruktur bei den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten ist in weiten Teilen ohnehin nicht auf wirksame Bekämpfung von Kriminalität ausgerichtet. Es fehlt allerorts z.B. an Dienststellen, die 24

7 den polizeilichen Auftrag von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei der wirksamen Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Steuer-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskriminalität sicherstellen. Die hierfür erforderliche Melde- und Befehlswege sind im Zoll erst recht nicht etabliert.

Nun sollen für mehrere zehntausend Kolleginnen und Kollegen drei LEZen zuständig sein, die jeden Tag auf die Unterstützung dieser Zentralen angewiesen sind. Die im ursprünglichen Konzept angedachten fünf LEZ waren bereits auf Kante genäht und schon nicht in Deckung mit den bisherigen oder zukünftigen Behördenstrukturen zu bringen. Wie aber nunmehr mit lediglich drei Leitstellen die wachsende Flut an Abfragen und Unterstützungsleistungen sichergestellt werden sollen, wird im Erlass nicht beantwortet und welche Rolle sie als Führungsinstrument für Einsatzkräfte leisten sollen, ist ebenso offen.

„Im Hinblick auf die Zielstruktur sind mindestens acht LEZen bundesweit nötig, die zukünftig den Zolldirektionen zugeordnet sind, die aus den fusionierten Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern hervorgehen“. fordert Matthias Seidensticker, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der GdP-Zoll. „Natürlich sind drei besser als eine, aber auch hier sehen wir leider wieder eine fehlende Praxisnähe, augenscheinlich im Zugzwang der Haushaltslage.“

„Darüber hinaus muss noch geklärt werden, in wie weit diese Lage- und Einsatzzentralen über einsatzbezogene Weisungsbefugnisse verfügen.“ so Seidensticker weiter. „Es ist zwingend notwendig, 24

7 einen Polizeiführer oder wenigstens eine Leiter vom Dienst im Dienst zu haben, um im Falle eines Falles – also zum Beispiel bei einem größeren BtM Aufgriff – ad hoc entsprechende Entscheidungen treffen zu können. Nur so können wir einen professionellen und reibungslosen Ablauf dieser Lagen – auch im Zusammenspiel mit unseren benachbarten Polizeikräften – gewährleisten. Alles andere würde sich auf eine extrem teure Telefonzentrale beschränken. “

Die Standortwahl der LEZ ist vor allem auf intensive Gespräche der GdP mit den zuständigen Stellen in der Politik zurückzuführen, im Sinne der Sicherheit aller Kolleginnen und Kollegen bleiben wir jedoch dran, die Strukturen der LEZ auszubauen. Sicherheit darf keine bloße Haushaltsfrage sein.

Das GdP Konzept für einen zukunftsfähigen und modernen zoll findest Du hier.