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title: "Peter Hauk u. a. CDU Antrag auf Bericht zur Umsetzung der Saatkrähenverordnung Baden-Württemberg; Verzögerung bei Umsetzung"
sdDatePublished: "2026-08-08T07:11:00Z"
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  - "Baden-Württemberg"
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Peter Hauk u. a. CDU Antrag auf Bericht zur Umsetzung der Saatkrähenverordnung Baden-Württemberg; Verzögerung bei Umsetzung

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 385
18. Wahlperiode
Eingang: 3.8.2026

Antrag
des Abg. Peter Hauk u. a. CDU

Stand der Umsetzung der geplanten Saatkrähenverordnung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1.
warum der Beschluss des Landtags vom 5.2.2026, noch in der abgelaufenen Legislaturperiode eine
Saatkrähenverordnung zu erlassen, von der Landesregierung nicht umgesetzt wurde;

2.
welche Gründe in den letzten Monaten einer Umsetzung entgegengestanden haben;

3.
wann die Landesregierung beabsichtigt, die Saatkrähenverordnung zu erlassen.

30.7.2026

Hauk, Braun, Dr. Breitkreuz, Boos, Hailfinger, Huber, Dr. Menton, Dr. Pfau-Weller, Rathgeb, Stetter,
Stickel CDU

B e g rü n d u n g

Seit mehreren Jahren berichten Kommunen, Landkreise sowie landwirtschaftliche Betriebe über erhebliche
Probleme durch anwachsende Saatkrähenbestände. Neben beträchtlichen Ernte- und Saatgutschäden führen
große Brutkolonien zu erheblichen Belastungen in Wohngebieten, öffentlichen Grünanlagen, Schulen, Kin-
dergärten und Friedhöfen. Zahlreiche Kommunen sehen sich deshalb mit wiederkehrenden Beschwerden
der Bevölkerung konfrontiert.

Die Landesregierung hat wiederholt angekündigt, durch eine landesweite Saatkrähenverordnung nach dem
Vorbild der Kormoranverordnung Rechtssicherheit zu schaffen und den zuständigen Behörden praktikable
Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Bis heute wurde diese Ankündigung jedoch nicht umge-
setzt.

Für die betroffenen Kommunen und Landwirte bedeutet dies weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit.
Gleichzeitig verschärfen sich die Konflikte mit jeder weiteren Brutsaison. Der Landtag hat daher ein be-
rechtigtes Interesse daran zu erfahren, aus welchen Gründen die angekündigte Verordnung bislang nicht
erlassen wurde, wer die Verantwortung für die Verzögerung trägt und wann mit einer Umsetzung zu rech-
nen ist.