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title: "Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft"
sdDatePublished: "2026-08-08T06:11:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.786/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Thurgau"
  - "Switzerland"
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Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.