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title: "Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-08T06:11:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.804/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "death and dying"
    identifier: "medtop:20000810"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Lucerne"
  - "Switzerland"
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Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.